Rezipierte Religion (lat. religio recepta)

Eine staatlicherseits als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannte Religion, was in der Praxis jedoch nicht notwendigerweise gleichbedeutend ist mit der Gleichberechtigung der rezipierten Religionen. Im königlichen Ungarn zählten neben der katholischen ab 1608 (bzw. 1647) die evangelische und reformierte als rezipierte Religionen. (Wenn auch keineswegs mit den gleichen rechten wie die katholische Religion, so daß sie im eigentlichen Sinne des Wortes erst ab 1781 bzw. 1791 als rezipiert gelten.) Im Fürstentum Siebenbürgen waren die katholische (mit zahlreichen gesetzlichen Einschränkungen), evangelische, reformierte und unitarische rezipierte Religionen. (Diese vier wurden im 18. Jahrhundert formell auch von den habsburgischen Machthabern anerkannt.) Darüber hinaus wurden in Ungarn 1791 die orthodoxe, 1848 die unitarische und 1895 die jüdische Religion ebenfalls rezipierte Religionen. Neben diesen existierten tolerierte Religionen (religio tolerata), wie z.B. im Fürstentum Siebenbürgen der orthodoxe Glaube, sowie ab 1895 die neuen, im juristischen Sinne gesetzlich anerkannten Religionen (die damals nicht mehr ganz dem Begriff der rezipierten Religionen entsprachen, sondern über begrenztere Selbstverwaltungsrechte verfügten). Das betraf bei uns in erster Linie die kleineren protestantischen Konfessionen und den Rechtsstatus der islamischen Religion.

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