Fürst (princeps Transsilvaniae)

Unterschrift und Siegel István Báthorys
cKristierna, Maria
Der Fürstentitel erscheint erstmals im Abkommen von Speyer, wo János Zsigmond auf den Titel eines gewählten Königs (electus rex) verzichtet und stattdessen den Titel Fürst von Siebenbürgen und der angeschlossenen Teile Ungarns annimmt. 1567 erklären die siebenbürgischen Stände ihr Recht zur freien Fürstenwahl, das sie 1571 erstmals in Anspruch nehmen, als sie István Báthori wählen, damals jedoch zunächst nur zum Woiwoden. Erst nach Báthoris Wahl zum polnischen König (1575) trägt dieser auch den Fürstentitel. Bei der Nominierung der Fürsten spricht man sich in der Regel auch mit der Pforte ab, und nach der Wahl erfolgt die Thronbesteigung erst dann, wenn das Ernennungsschreiben des Sultans (Athname) eingetroffen ist. Daneben schickt die Pforte als Zeichen der sultanischen Gnade fürstliche Insignien, eine goldbestickte Fahne, einen Stab und ein Pferd, um die Fürstenwahl zu bekräftigen. Der Fürst verkörpert die oberste Macht; er entscheidet über äußere, innere, militärische und finanzielle Angelegenheiten. Diese Macht übernimmt er bei der Inthronisierung auch symbolisch, indem er einen Eid auf die Konditionen ablegt, deren Einhaltung die Stände von ihm fordern. Gleichzeitig sind auch die Stände verpflichtet, der Person des neugewählten Fürsten einen Treueeid zu leisten.

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