jus Regium

Recht des Königs, königliches Devolutionsrecht. Es bedeutet, daß die Güter derjenigen Adligen, die wegen Verrats oder Majestätsbeleidigung zum Tode verurteilt wurden, an den König zurückfielen (bzw. in Siebenbürgen an den Fürsten), der diese dann erneut verschenken konnte. Nur die Szekler genossen diesbezügliche Immunität, da ihre Güter im Falle eines Aufruhrs an die Gemeinschaft zurückfielen. Die 1562 in Segesvár gefaßten Beschlüsse hoben diese Immunität auf und führten das jus Regium auch im Szeklerland ein.

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