Abt, Bischof, Erzbischof, Papst

Papst Urban VI.
Konvent Pannonhalma 1
Siegel des Stephan Tvartko
Siegel des Raaber Bischofs Koloman
Abt

Vorsteher von Benediktinerklöstern bzw. der später aus den Reformbestrebungen des Benediktinerordens erwachsenen Mönchsgemeinschaften der Zisterzienser, Kartäuser und Trappisten. Der Abt ist also die an der Spitze eines jeweiligen Klosters stehende Person.

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Bischof

In der Weihehierarchie der römisch-katholischen Kirche Inhaber des höchsten Ranges nach dem Meßpriester. Seine Amtsgewalt erhält er durch die Weihe. Jeder Bischof hat eine Diözese, die seiner Jurisdiktion untersteht (er ist befugt, Kirchen, Altäre, Priester zu weihen, einzusegnen, Pfarrer zu ernennen und Konzile des Bistums abzuhalten). Auch die Bischofstitel der nach der mohamedanischen Eroberung aufgelösten Diözesen wurden vergeben, man bezeichnete sie als Honorar-oder Hilfsbischöfe. Zwar verwalteten sie kein eigentliches Bistum, waren aber dem Bischof irgendeiner bestehenden Diözese beigestellt und halfen diesem bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Anfangs wurden Bischöfe von den Gläubigen des Bistums, später vom Domkapitel gewählt, und diese Wahl mußte durch eine päpstliche Bulle sowie durch die Bischofsweihe bekräftigte werden. Ihre Amtseinsetzung erfolgte (im 14.-15. Jahrhundert) auf königliche Empfehlung und nach Bestätigung durch den Papst. Die Insignien der Bischofswürde sind: Hirtenstab, Bischofshut, Ring und Brustkreuz.

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Erzbischof

Kleriker, dessen kirchlicher Gerichtsbarkeit mehrere Bischöfe unterstehen. Das heißt, er steht an der Spitze eines mehrere Diözesen umfassenden Erzbistums, hat aber auch eine eigene Diözese. Er kann das Konzil eines Erzbistums einberufen. Im mittelalterlichen Ungarn gab es zwei Erzbischöfe, den Graner und den Erzbischof von Kalocsa.

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Papst

Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, das über die höchste richterliche Macht innerhalb der Kirchenregierung verfügt. Als Nachfolger des Apostels Peter Bischof von Rom. Die Insignien seiner Würde sind: das Pallium (weißes Schulterband), die Tiara (mit drei Goldkronen verzierte, hohe Mütze), der gerade Hirtenstab, das mit dem Bilde Christi geschmückte Kreuz, der Fischerring und das päpstliche Ornat. Seit dem 11. Jahrhundert wird er von den Kardinälen gewählt.

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