Adel, Stand

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Monarchie, Aristokratie und Politik
Adel

Die Mitglieder dieses Standes bilden die Oberschicht der weltlichen Gesellschaft. Sie genießen Vorrechte in bezug auf die politische Führung, die sie zumeist aus ehemaligen - vermeintlichen oder tatsächlichen - Militärdiensten ableiten. Die Rechte des ungarischen Adels ruhen auf den vier folgenden Eckpfeilern:

a) Ohne Vorankündigung oder ordentliches Urteil können sie nicht verhaftet werden, ausgenommen man ertappt sie bei öffentlichen Straftaten.

b) Sie unterstehen keiner anderen Macht als der des rechtmäßig gekrönten Fürsten.

c) Über ihre gesetzlichen Rechte können sie ebenso frei verfügen wie innerhalb der Grenzen ihres Grundbesitzes über alle Einkünfte, sie sind von jeglichem Frondienst ausgenommen, genießen Steuer- und Zollfreiheit, und schulden dem Land lediglich Militärdienste zu seiner Verteidigung.

d) Sollte einer der Könige oder Fürsten es wagen, ihre Adelsrechte anzutasten, ist es ihnen erlaubt, sich ihm zu widersetzten und zu widersprechen, ohne daß man sie dafür des Verrats bezichtigte.

Grundlage der ungarischen Adelsrechte ist das Gut. Durch eine Güterschenkung wurde auch ein Nichtadliger geadelt, ebenso wie ein Kind, das der Ehe eines nichtadligen Mannes und einer adligen Dame entstammt, durch den aus diesem Anlaß zu überschreibenden Tochteranteil (Viertelgut).

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Stand

Gesellschaftsgruppen, deren Angehörige rechtlich gleichgestellt sind. Die gesellschaftliche Position der Mitglieder wird von ihrer Geburt, Bildung und Beschäftigung bestimmt. Im europäischen Hochmittelalter entstehende Gesellschaftsgruppen identischer Rechtsstellung, die sich bei den Ständetagen vertreten lassen.

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