Authent. Tätigkeit, Patrimonialgericht, Gerichtshof des achten Tages

Szepeshely
Frauen im Stock
Konvent Pannonhalma 4
Hl. Eremit Antonius
Krönung Karls I.
Männertracht
Authentische Tätigkeit ausübende Orte

Einrichtung des offiziellen Schrifttums in Ungarn: Kapitel und Konvente, die teils auf Ersuchen natürlicher oder juristischer Personen, teils im Auftrag von Behörden offiziell beglaubigte Urkunden ausstellten. Die authentische Tätigkeit entwickelte sich im 13. Jahrhundert und bestand bis 1874. Sie wurde von Domkapiteln und Kollegiatsstiften, aber auch von mehreren Konventen der Benediktiner, Prämonstratenser und Johanniter wahrgenommen. Im einzelnen konnte sich diese auf Befehl von außen ausgeübte Tätigkeit nur auf ein bestimmtes Gebiet erstrecken. Doch es gab im Mittelalter auch drei authentische Tätigkeit ausübende Orte mit Landeskompetenz: das Ofner Domkapitel, das Domkapitel Stuhlweißenburg und der dortige Johanniterkonvent.

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Patrimonialgericht

Im Rahmen des Patrimonialgerichts übte der Gutsherr die

Gerichtsbarkeit über seine Untergebenen aus. In den Kompetenzbereich des Gerichts fielen die auf seinen Gütern lebenden Leibeigenen sowie die nach Art der Leibeigenen dort weilenden Dienstleute ohne eigenen Besitz. Das Gericht verhandelte nur kleiner Angelegenheiten, z.B. Diebstahl, öffentliche Straftaten bzw. Vergehen gehörten nicht dazu. Persönlich nahm der Grundherr nur selten an der Urteilsfindung teil, die Verhandlung führten meist seine Verwalter im Beisein eines Stuhlrichters. Einspruch gegen ein Urteil des Patrimonialgerichts konnte man beim Gerichtshof des Komitats einlegen.

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Gerichtshof des achten Tages

Am achten Tage nach größeren Kirchenfesten zusammentretende Gerichtshöfe der Kuriengerichte. Sie waren nicht permanent tätig, sondern verhandelten lediglich an diesen bestimmten und den darauffolgenden Tagen. Später nahm die Zahl der Verhandlungstage ständig zu, so daß die Gerichtshöfe mehrere Wochen, oftmals sogar mehr als zwei Monate tagten.

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