Baron, Zar

Bulgarischer Zar 2
Ungarischer Hofmarschall
Ungarischer Marschall
Baron (Althochdeutsch baro, Freier)

So bezeichnete man in Ungarn das ganze Mittelalter hindurch die Hauptwürdenträger des Landes. Ursprünglich zählten dazu auch die Komitatsgespane und im weiteren Sinne die Bischöfe. Zur Herrschaftszeit Ludwigs I. allerings nur der Palatin, der Siebenbürger Woiwode, der Landesrichter, die Bane von Slawonien, Dalamtien-Kroatien, Matschow und Severin, der Schatzmeister, Türsteher, Truchseß, Mundschenk und Marschall, der Gespan von Preßburg sowie ab Mitte des 15. Jahrhunderts der Gespan von Temesch. Die Ämter vergab der König und nahm sie wieder, wann immer es ihm gefiel, sie konnten nicht vererbt werden. Doch vom 15. Jahrhundert an wurde zuerst die mit ihnen verbundene ehrenvolle Anrede und später dann auch der Baronsname vererblich. Vom einfachen Adligen unterschied den Baron, daß er unter eigener Fahne ins Feld zog. Der Eid eines Barons wog den von zehn Adligen auf, gegen ihn aber mußten hundert Adlige schwören. Seiner Witwe gebührte eine Morgengabe von einhundert Mark.

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Zar

Vom lateinischen Wort caesar abgestammter Titel slawischer Herrscher, den als erster der bulgarische Fürst Simeon I. (893-927) annahm.

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