Gespan, Adlige, Adelung

Schenkungsurkunde des Comes Caba
Urkunde des Gespans Nikolaus
Christus und die Donatoren
Jáker Kirche, Fresko
Grabmal eines Ritters
Abschrift der Goldenen Bulle
Gespan

Titel einer weltlichen Person, die über richterliche Macht verfügte. Diesem aus dem Slawischen stammenden Ausdruck (zupan) entsprach im ungarischen Latein das Wort comes, welches - hauptsächlich in der älteren Geschichtsliteratur - fälschlich als "Graf" ausgelegt wurde. Im Staat der Arpadenzeit bezeichnete man die Träger verschiedener Ämter als Gespan, beispielsweise die Vorsteher einzelner Gruppen der königlichen Dienstleute, die leitenden Beamten der separaten ethnischen Verwaltungen (der Petschenegen, Szekler usw.), die Gouverneure der Burgkomitate und andere. Nach Angaben des 13. Jahrhunderts war das Wort auch in Verbindung mit Personen gebräuchlich, die kein Amt ausübten. In solchen Fällen gebührte der Titel Gespan vermutlich dem Haupt der adligen Verwandtschaft.

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Adlige

Der eine Gesellschaftsschicht bezeichnende Begriff (nobilis) taucht im letzten Drittel des 11. Jahrhunderts als Name für eine Gruppe von Menschen vornehmer Geburt im ungarischen Latein auf. Die ursprünglichen inhaltlichen Kriterien der Rechtsstellung des Adligen sind nicht genau bekannt. Sicher ist jedoch, daß sie Privilegien sicherte, die über die allgemeine Freiheit hinausgingen, und daß dazu das Recht auf Anstrengung eines Prozesses am Königshof gehörte. Mitte des 13. Jahrhunderts erhoben neben dem Adel edler Geburt auch andere Gruppen der Gesellschaft (z.B. königliche Servienten, Burgjobagionen) Anspruch auf den Namen "Adlige", dies war jedoch nur eine Art partikulärer Adel. 1267 erkannte die Königsmacht die adlige Rechtsstellung der königlichen Servienten an, weshalb man später ihre in der Goldenen Bulle des Jahres 1222 fixierten Rechte mit den Privilegien der "wirklichen Adligen des Landes" (veri nobiles regni) identifizierte, während gleichzeitig die verschiedenen Gruppen des partikulären Adels weiter bestehen blieben.

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Adelung

Erhebung in den Adelsstand. Eine Form der königlichen Privilegierung, die einzelne (oder mehrere) Personen mit den Rechten des Landesadels ausstattete. Ihr Ursprung läßt sich auf einen Typ der Freilassung zurückführen, der dem Privilegierten allgemeine Freiheit und Landbesitz sicherte. Unmittelbar war ihr jedoch die Erhebung zum königlichen Servienten vorausgegangen, wofür erste Beispiele vom Anfang des 13. Jahrhunderts bekannt sind. Rechtsgültig adeln konnte nur der König.

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