Donation, Außerordentliche Steuer

Gründungsbrief von Pannonhalma 1
Schenkungsurkunde Bélas II.
Urkunde des Kriegers Johannes
Abschrift der Goldenen Bulle
Donation

Im allgemeinen Sinn die Übertragung materieller Güter oder immaterieller Rechte, in historischem Zusammenhang ist darunter zumeist eine königliche (Güter)Schenkung zu verstehen. Letztgenannte konnte der König mit den sein tatsächliches Eigentum bildenden Besitzungen oder den unter sein Schenkungsrecht fallenden Gütern - z. B. wenn der vorherige Besitzer ohne Erben verstarb - vornehmen, aus eigenem Entschluß oder in Erfüllung einer Bitte. Die Donationen der ungarischen Könige trugen nicht den Charakter von Lehen; man belohnte damit bereits geleistete Dienste, und solche Güter waren nicht durch die Bedingung der Ableistung weiterer Dienste belastet. Der geschenkte Besitz, dessen Stellung zahlreiche Gesetze regelten, vertrat im mittelalterlichen ungarischen Recht einen speziellen Gütertyp. Rechtsgültige Donationen waren an ein bestimmtes Verfahren gebunden. Die Fixierung von Güterschenkungen in Urkunden wurde Mitte des 13. Jahrhunderts allgemein üblich.

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Außerordentliche Steuer

Eine von den Königen aus irgendeinem bestimmten Anlaß (z.B. Feldzug) in Geld oder Naturalien (Lebensmittel und andere Güter) erhobene Steuer (collecta). Zu zahlen hatten sie alle Untertanen, egal ob diese auf königlichen, kirchlichen oder weltlichen Eigengütern lebten, und zwar die gemeinen Freien in voller Höhe, die Knechte hingegen nur den halben Betrag. Obwohl die Goldene Bulle des Jahres 1222 und das Gesetz des Jahres 1267 königliche Servienten bzw. die Leute der Adligen prinzipiell von der außerordentlichen Steuer befreiten, konnte nur ein besonderer Freibrief des Königs tatsächliche Steuerfreiheit gewähren.

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