Investiturstreit, Kirchenbann

Kaiser Heinrich V. und Papst Paschalis II.
Kelch und Patena
Kirche Sopronbánfalva, hl. Bischof
Der Gang nach Canossa
Bischof Phillip von Fermo
Investiturstreit

Als Investitur bezeichnet man die feierliche Einsetzung in kirchliche Güter oder Ämter. Im frühen Mittelalter gebührte die Durchführung dieses feierlichen Aktes - z. B. im Falle der Bistümer - dem weltlichen Herrscher. Der Gregorianismus verurteilte diese Praxis und bekämpfte sie. Deshalb wird der im letzten Viertel des 11. Jahrhunderts ausbrechende Kampf zwischen dem Papsttum und dem westlichen Kaisertum, wenngleich es sich dabei nicht ausschließlich um die Frage der Investitur drehte, auch Investiturstreit genannt. Den ersten Abschnitt des Investiturstreits beendete das 1122 geschlossene Wormser Konkordat, doch auch in der Folgezeit kam es zwischen Papst- und Kaisertum immer wieder zu Kämpfen. Die ungarischen Könige ergriffen im Investiturstreit, ihren jeweils aktuellen Interessen entsprechend, zumeist für das Papsttum Partei.

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Kirchenbann

Eine Kirchenstrafe, die den Gläubigen, der sich schuldig gemacht hatte, aus der kirchlichen Gemeinschaft ausschloß. Seit Beginn des 12. Jahrhunderts unterschied man zwischen der milderen Form, die das Bekleiden kirchlicher Ämter sowie die Annahme der Sakramente verbot, und der strengeren Variante, die dem Schuldigen - mit dem gesellschaftlichen Kontakt zu pflegen, anderen Gläubigen bei Strafe untersagt war - daneben auch die Teilnahme an den Gottesdiensten verwehrte. Letzgenannte Form nannte man Anathema. Berechtigt zur Exkommunizierung waren die Träger bestimmter kirchlicher Ämter, und nur wer ihn ausgesprochen hatte, konnte den Schuldigen vom Kirchenbann befreien.

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