Urkunden und Gesetze König Stephans, Admonter Kodex
Urkunden König Stephans
Zehn Urkundentexte sind unter dem Namen König Stephans auf unsere Zeit gekommen; einer davon in griechischer Sprache, bei weiteren sechs handelt es sich um spätere Fälschungen (Urkunde von Neutra aus 1006, von Pécsvárad aus 1015, die beiden Urkunden von Zalavár aus 1019 und 1024, Urkunde von Bakonybél aus dem Jahr 1037 sowie eine Urkunde aus Ravenna ohne Datum). Den Text der drei verbleibenden Urkunden in lateinischer Sprache hat man durch spätere Einfügungen mehr oder weniger verändert: den Gründungsbrief von Pannonhalma aus 1002, die Gründungsbriefe der Bistümer Veszprém und Fünfkirchen aus 1009. Letzgenannte blieben in Form späterer Abschriften erhalten, lediglich der Gründungsbrief von Pannonhalma möchte den Anschein erwecken, daß er dem Zeitalter Stephans entstammt.
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Gesetze König Stephans
Zwei Gesetzbücher mit insgesamt 56 Artikeln wurden unter dem Namen des ersten ungarischen Königs überliefert. Das erste Gesetzbuch entstand wahrscheinlich zu Beginn, das zweite gegen Ende der Herrschaftszeit Stephans. Möglich ist aber auch, daß die 56 Artikel das Resultat mehrerer legislativer Anlässe darstellen. Der älteste Kodex ist der Admonter Kodex aus dem 12. Jahrhundert. Beim Zusammenstellen der Gesetze hatte man als Quellen die Beschlüsse des Mainzer Konzils von 847, das bayerische Volksrecht sowie die pseudoisidorische Sammlung des kanonischen Rechts verwendet. Dem ersten Gesetztbuch wurde auch ein Vorwort vorangestellt.
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Admonter Kodex
lteste Handschrift mit den Gesetzen König Stephans des Heiligen. Sie hat jedoch nicht sämtliche, sondern nur insgesamt 50 Artikel der beiden Gesetzbücher überliefert. Der Kodex entstand im 12. Jahrhundert in der Schreibstube eines Klosters. Gegenwärtig wird er in der Széchényi Nationalbibliothek in Budapest aufbewahrt.
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