Neoacquistica Commissio (lat., Akquisitionskommission)

Leopold I. 2
Im Zeitraum des Rückeroberungskrieges gegen die Türken, im Jahr 1690, als Teil der Hofkammer gebildete Kommission. Nachdem Ungarn von einem kaiserlichen Heer zurückerobert wurde, verfügte nämlich gemäß "Waffenrecht" der Wiener Hof über die zurückgenommenen Gebiete. Das bedeutete, daß er diese Gebiete den ehemaligen ungarischen Grundeigentümern nur in dem Fall zurückgab, wenn sie ihr altes Eigentumsrecht beweisen konnten und die sog. Waffenablösung (jus armorum) zahlten. Diese betrug 10% des geschätzten Wertes des Grundbesitzes und mußte sowohl von den früheren Grundherren, als auch von jenen Grundbesitzern gezahlt werden, die in den zurückeroberten Gebieten in den Genuß königlicher Donationen kamen. Und das war eine nicht geringe Zahl. Denn König Leopold I. verschenkte an viele Heerführer, Heereslieferanten, Beamte und auch fremde Aristokraten, die am Krieg teilgenommen hatten, umfangreiche Ländereien, und zwar in erster Linie, um die anders nicht begleichbaren Anleihen zurückzuzahlen.

GP