Kloster, Ordenshaus
Gebäude. Von der Außenwelt abgeschlossene gemeinsame Wohnung von Mönchen oder Nonnen, welche die drei Gelübde ablegen und hier unter Anleitung eines Vorstehers bzw. einer Vorsteherin leben. Ihr alltägliches Leben bestimmen die den Zielen des jeweiligen Ordens entsprechenden, dessen Spiritualität widerspiegelnden Klosterregeln. Sie dürfen die Mauern des Kloster niemals - oder nur mit Erlaubnis - verlassen (Ausnahmen bilden die Mitglieder der Bettelorden, z.B. Franziskaner oder Dominikaner, die sich unter das Volk mischten), und weltlichen Menschen ist es nicht gestattet, ein Kloster zu betreten. Die Ordenshäuser der monastischen Orden nennt man Monasterium (griech. monasterion = Ort des einsamen Lebens) oder Kloster (lat. claustrum = abgeschlossener Ort), die der Bettelorden Kloster, und die vollberechtigten Ordenshäuder der Jesuiten Kollegium.
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