Regierungsstellen neuzeitlichen Typs

Als neuzeitlichen Typs bezeichnete Regierungsstellen kamen in Europa an der Wende 15./16. Jahrhundert in Frankreich und durch Burgund als Vermittler im römisch-deutschen Reich zustande. In Ungarn bildete Ferdinand I. nach seiner Thronbesteigung das erste Regierungsorgan dieser Art, indem er die Ungarische Kammer organisierte. Zu den Merkmalen dieser neuzeitlichen Regierungsstellen zählt man das Kollegialitätsprinzip, demzufolge ein aus mehreren Mitgliedern bestehendes Beratergremium Beschlüsse über zu seinem Kompetenzbereich gehörende Angelegenheiten mit einer Mehrheitsabstimmung fällt. Weiters das Prinzip des Zentralismus, was bedeutet, daß diese Organe, die zentrale, staatliche Interessen vertreten, ihre Tätigkeit nach den Anweisungen er Zentralmacht, also des Monarchen, ausüben. Und schließlich steht das Kontinuitätsprinzip für fortlaufende Arbeit. "Neuzeitlich" bedeutet auch, daß sich die einzelnen Verwaltungsbereiche in der Administration mehr und mehr voneinander absondern bzw. in den Ämter eine Schicht von hochqualifizierten Beamten in den Vordergrund rückt, deren Mitglieder der Monarch ernennt.

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