Sitzungsperioden
Im 16.-17. Jahrhundert Bezeichnung des Zeitpunktes der Tätigkeit der obersten Gerichte. Diese Sitzungsperioden waren: die große Oktaven, d.h., wenn die Gerichte am achten Tag von Kirchenfesten zusammentraten. Die St. Georgstag-Oktave hielt man in Preschau für Oberungarn, die St. Michaelistag-Oktave in Preßburg für Niederungarn ab. Nur zu diesem Zeitpunkt konnten die Gerichte der königlichen Kurie mit voller Verantwortlichkeit urteilen. Große Oktaven durften nicht einberufen werden, wenn die Gerichtstätigkeit ruhte, d.h. bei einem Adelsaufstand, im Kriegsfall oder zur Zeit des Landtages. Ausschlußgründe waren desweiteren das Ableben des Königs sowie Seuchen, Hochwasser und Naturkatastrophen. Deswegen traten die Obergerichte der Kurie im 16.-17. Jahrhundert kaum zu ordentlichen Sitzungsperioden mit umfassenden Kompetenzen zusammen. Zwar gab es auch kleinere Oktaven mit begrenzterem Kompetenzbereich, außerordentliche Oktaven und die separate Sitzungsperiode des Landtages, doch diese konnten nur über ganz bestimmte Angelegenheiten verhandeln.
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