Kannuname

Gesetzbuch. Im osmanischen Staat bestand ein doppelte Rechtsordnung. Straf- und Familienrecht basierten im Grunde auf dem kanonischen Recht des Islam (Scheriatrecht), die Tätigkeit der Staatsorgane und die Besteuerung dagegen auf den Sultanserlässen. Die aus letzteren bestehende "weltliche" Rechtsordnung regelte man in dreierlei Kannuname genannten Gesetzbüchern: 1. sog. zentrales Kannuname, 2. Kannuname für Provinzen, 3. Kannuname für soziale Gruppen mit besonderer Rechtsstellung. Die Gesetzbücher der ungarländischen Sandschaks berücksichtigten die lokalen Steuergewohnheiten ebenfalls in hohem Maße. Abgesehen davon weisen sie jedoch viele Ähnlichkeiten auf.

PF