Kadi

Kadi
Türkischer "Richter", der in einer Person die Funktionen des Richters, Anklägers und Notars vereinigte. Infolge seines weitverzweigten Aufgabenbereichs war er die Schlüsselfigur der lokalen Verwaltung. Er richtete über Vergehen wie Fluchen ebenso wie über Tötungsdelikte, die Urteilsvollstreckung oblag allerdings den Beis. Er beglaubigte Kauf- und Pachtverträge oder Testamente, er nahm Eheschließungen und Scheidungen vor, er kontrollierte die Finanzabrechnungen, Steuereinnehmer und Marktaufseher. Im Sinne der Sultanserlässe beteiligte er sich am Bau, an der Instandhaltung und Kontrolle der Bergwerke, Straßen und Brücken, an der Waffen- und Schießpulverherstellung, an der Mobilisierung des Heeres bzw. dessen Versorgung mit Lebensmitteln und Kriegsmaterial sowie an der Aufklärung und am Nachrichtendienst. Zur Bekleidung des Amtes war es notwendig, eine Medresse zu absolvieren. Wer im Besitz dieses Abschlusses war und sich für die Richterlaufbahn entschied, wurde zunächst in einem Kreis, dann in einem Gerichtsbezirk und später in einem Sandschak (Komitat) angestellt. Vorgesetzte der Kadis waren der rumelische und der anatolische Kadiasker, d.h. Militärrichter. In Ungarn erstreckte sich die richterliche Kompetenz der Kadis im allgemeinen nur auf Angelegenheiten der hiesigen muslimischen Einwohner bzw. auf Streitfälle zwischen Moslems und Christen. Die ungarische Bevölkerung unterstand weiterhin den früheren Foren der Gerichtsbarkeit (Dorfrichter, Patrimonialgericht, Stadtgericht).