Zunft

Messerschmied
Weber
Interessenvertretende Vereinigung, die von den Meistern einzelner Gewerke gegründet wurde. Die Zunftordnungen genehmigten im 14.-17. Jahrhundert im allgemeinen die Magistrate der Städte oder der weltliche bzw. kirchliche Grundherr des Ortes. Ab dem 17. Jahrhundert erhielten mehr und mehr Zünfte ihre Statuten vom König. Die wichtigsten Gegenstände einer Zunft waren Siegel, Zunftbrief, Protokoll, Zunfttruhe und Zunftkanne. Die Zunftordnungen schrieben die Anforderungen der Einstellung und Prüfung von Lehrlingen sowie die Pflichten und eventuelle Entlohnung der Lehrlinge vor, z.B. daß man sie nach Ablegen der Gesellenprüfung neu einzukleiden hatte. In bezug auf die Gesellen regelten sie deren Arbeitsordnung, Arbeitszeit, Arbeitslohn und die Kündigungsbedingungen. Für die Aufnahme in eine Zunft mußte man eine beträchtliche Summe zahlen und den Meistern ein Festessen ausrichten. Der Zunftbrief enthielt auch Privilegien, wie z.B. das Vorrecht, auf den Märkten Waren zu verkaufen. Außer den ortsansässigen durften die Zünfte auch Meister in ihre Reihen aufnehmen, die ihr Gewerbe in den umliegenden Marktflecken betrieben. Dies waren die ländlichen Meister. Im allgemeinen kann man sagen, daß das Zunfthandwerk mit seinen Bräuchen und Produkten den Geschmack und die Ansprüche der Landbevölkerung bedeutend mitgestaltet hat.

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