Militärgerichtsbarkeit
In Europa entwickelte sich die selbständige Militärgerichstbarkeit Anfang des 16. Jahrhunderts in den deutschen Söldnerheeren. Das ungarische Militär der Grenzburgen erlangte dieses Recht Ende des 16. Jahrhunderts. Es wurde zu einem der wichtigsten Privilegien des "Kriegerordens". Denn in den Grenzburgen dienten sowohl Adlige als auch Soldaten, die nicht adliger Geburt waren, so daß von den Richtern der Militärgerichte Privilegierte und Nichtprivilegierte gleichermaßen verurteilt wurden. Die Errungenschaft war also, daß man das Privileg der Gerichtsbarkeit neben dem Adel nun auch der neuen Gesellschaftsschicht gewährte. Die Urteilsfindung über die verschiedenen Militärvergehen erfolgte in den Grenzburgen durch die Kapitäne bzw. bei den sog. Heerestribubalen durch die Heeresrichter. Für Berufungsverfahren war das Militärgerichtshof der Hauptkapitäne der Grenzburgen zuständig. Wenn ein Todesurteil auch in der zweiten Instanz bestätigt wurde, konnte sich der Verurteilte mit der Bitte um Begnadigung nur noch an den Monarchen wenden.
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