Partium (lat., Gen. Plur. Teile)
Bezeichnung, die sich aus dem für János Zsigmond 1570 im Abkommen von Speyer festgelegten siebenbürgischen Fürstentitel ergab (Partiumque regni Hungariae dominus: Herr über Siebenbürgen und die angeschlossenen Teile Ungarns). Man versteht darunter die Burgkomitate jenseits der Theiß, die sich Siebenbürgen anschlossen. In dem Abkommen werden erstmals auch die Grenzen des neuen Staatengebildes umschrieben. Demnach bestand Partium damals aus den Burgkomitaten Máramaros, Mittel-Szolnok, Kraszna und Bihar. Allerdings konnte János Zsigmond auch sein Banat Lugos-Karánsebes sowie den östlichen Teil des Burgkomitats Zaránd behalten. Als die Türken 1660 die Burg Wardein einnahmen, gelangte ganz Partium unter türkische Oberhoheit. Nach 1665 sind unter den zu Siebenbürgen gehörenden Teilen nur noch die Burgkomitate Máramaros, Mittel-Szolnok und Kraszna, die Region Kõvár sowie jeweils ein Bruchteil der Burgkomitate Bihar und Zaránd zu verstehen.
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