Großwesir
Das auf der Rangleiter zweithöchste Amt im Osmanischen Reich, "höchster Diener" des Sultans, dessen mit allen Vollmachten ausgestatteter Stellvertreter und Kopf des Staatsapparates. Er war für die Bewahrung der gesellschaftlichen und politischen Ordnung (im osmanischen Sprachgebrauch: der "Weltordnung") verantwortlich. Innerhalb dessen erstreckte sich seine Kompetenz besonders auf fünf Bereiche: 1. Innen- und Außenpolitik, 2. oberste Gerichtsbarkeit, 3. Aufrechterhaltung der Ordnung und Versorgung der Hauptstadt, 4. Aufsicht über den Staatsapparat und das Heer sowie 5. die religiösen Würdenträger. Bei Abwesenheit des Sultans präsidierte der Großwesir im Sultansrat, und wenn der Sultan nicht persönlich in den Krieg zog, übernahm häufig der Großwesir den Oberbefehl. Von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an ernannte man überwiegend im Serail erzogene Gefangene zu Großwesiren.
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