Personalunion, Liga, Stand, Sedria, Stühle
Personalunion (Latein: persona = Person, unio=Gemeinschaft)
Beziehung zwischen Ländern, die unabhängig voneinander und nur durch die Person des Herrschers aneinander gebunden sind. Ihr Gegenstück ist die Realunion, welche darüber hinausgehend eine wirkliche Ländergemeinschaft bedeutet. Die Grenzen von Personal- und Realunion sind nicht exakt festgelegt, die Begriffe wurden im Mittelalter nicht verwendet. Ungarn befand sich z.B. vom Ende des 11. Jahrhunderts bis 1918 in Personalunion mit Kroatien, zwischen 1370-1382 und 1440-1444 mit Polen, zwischen 1410 und 1439 mit den Römisch-Deutschen Reich, zwischen 1420-1457 und 1490-1526 mit Böhmen sowie 1438-1457 mit Österreich.
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Liga (Latein: Bündnis)
Name für ein Bündnis zwischen Staaten oder politischen Gruppierungen innerhalb eines Staates. In Ungarn werden als Liga in erster Linie die zwischen den Baronsfamilien der Sigismund- und Hunyadizeit geschlossenen Bündnisse bezeichnet. Solche oftmals auch formell schriftlich fixierten Ligen kamen beispielsweise über die Frage der Thronbesetzung, die Einsetzung in eines der Reichsämter, die Übergabe von Gütern oder gegenseitige Heiraten zustande.
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Stand
1. Von der Antike bis ins 17. Jahrhundet zur Benennung gesellschaftlicher Gruppen dienender Ausdruck; entspricht dem heutigen Begriff Klasse, Schicht, Gruppe. Von dem Wort Klasse wurde er erst im 19. Jahrhundert endgültig abgelöst. 2. Aus Angehörigen identischer Rechtsstellung bestehende Gesellschaftsgruppen, wobei die gesellschaftliche Stellung der Mitglieder von ihrer Geburt in die jeweilge Gruppe, ihrem Bildungsniveau und ihrer Beschäftigung abhängt. 3. Im Europa des Hochmittelalters entstehende gesellschaftliche Gruppen mit identischer Rechtsstellung, die sich bei den Ständetagen vertreten lassen.
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Sedria (Latein: sedes iudicaria=Tribunal)
Vom 13. Jahrhundert an Name der Komitatsgerichte, wo das Komitat den größeren Teil seiner Tätigkeit ausübte. Sie befanden in erster Linie über Angelegenheiten von Leibeigenen, die hier zu Urteilen der Patromonialgerichte Berufung einlegten. Über Angelegenheiten des Adels wurde nur in geringfügigen Fällen verhandelt. Weiters führten sie auf höchstrichterlichen Befehl Untersuchungen durch. Sitzungen fanden im allgemeinen aller zwei Wochen statt, immer am gleichen Tag und gleichen Ort. In einigen Komitaten waren parallel nebeneinander zwei dieser Gerichte tätig. Ihre ständigen Mitglieder: der Gespan (er nahm nur selten persönlich teil), der/die Vizegespan(e), die Stuhlrichter und der Notar.
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Stühle
Außerhalb des Gebiets und der Verwaltung der Burgkomitate gelegene Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, die sich im 14. Jahrhundert in den Randgebieten des Landes bzw. unter den später angesiedelten Ethnika herausbildeten. Ihre Organisierung erfolgte - ähnlich wie bei den Komitaten - nicht von "unten", sondern von "oben" durch die zentrale Staatsgewalt. In sog. Stühlen waren in Siebenbürgen die Szekler und ein Großteil der Sachsen sowie die Kumanen und Jazygen organisiert. Den Bezirk der zehn Lanzenträger im Zipserland nannte man mitunter ebenfalls Stuhl.
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