GESELLSCHAFT
Die Bewohner des Landes
Wie in Westeuropa wurden auch in Ungarn die Klassen bzw. Gruppen der Gesellschaft als Stände und die Zugehörigkeit zu einem Stand als Situation bzw. Stellung bezeichnet. Der Stand bedeutete die Gemeinschaft derer, die übereinstimmende Rechte beanspruchen durften, wobei der Vermögensunterschied zwischen den Angehörigen ein und desselben Standes mitunter sehr groß sein konnte. Die gesellschaftliche Stellung entschied sich bei der Geburt (eine Ausnahme bildete lediglich der Stand der Geistlichen), die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb dieses Systems waren gering. Die Privilegien der sozialen Gruppen nannte man Freiheiten, wie man z.B. von den Freiheiten des Adels sprach. Das Ende des Mittelalters war die Zeit der gesellschaftlichen Erstarrung. Die trennenden Mauern zwischen den Ständen festigten sich und blieben in einigen Fällen sogar bis 1848 unverändert.
Ähnlich wie in früheren Jahrhunderten kann die Einwohnerzahl des Landes auch in diesem Zeitalter nicht exakt festgestellt, sondern lediglich geschätzt werden. Der Schatzmeister Zsigmond Ernuszt verfertigte 1494-1495 eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Königreiches. Aus dieser Quelle wurde verschiedentlich schon auf eine Bevölkerungszahl von drei, ja sogar fünf Millionen gefolgert. Der wahrscheinlichsten Schätzung nach dürfte Ungarn damals (zusammen mit Siebenbürgen und Slawonien) etwa 4 bis 4,5 Mio. Einwohner gehabt haben. Noch weniger lassen sich Schwankungen in der Bevölkerungszahl bestimmen. Insgesamt ist mit einem niedrigen Zuwachs und zuweilen mit Stagnation zu rechnen.
Im behandelten Zeitabschnitt wüteten in Ungarn keine so schweren Epidemien oder Hungersnöte, die große demographische Veränderungen hervorgerufen hätten. Die Angaben zur Größe der Haushalte weichen stark voneinander ab: Demnach lebten beispielsweise in den 1520er Jahren in einem Dorf im Komitat Hont 7,6 Personen, wenige Jahrzehnte später in einem Dorf im Komitat Sopron (Ödenburg) 6,3 und im damaligen Marktflecken Szigetvár 13 Personen in einem Haushalt. Dazu zählte man außer den Familienmitgliedern auch die Dienstboten.
Der Adel
An der Spitze der weltlichen Gesellschaft standen die Barone. Zu Beginn des Zeitalters verbargen sich hinter diesem Begriff noch ausschließlich die Würdenträger des Königs- und Königinnenhofes. Doch einige Jahrzehnte später bezeichnete er bereits eine soziale Gruppe, der man in erster Linie durch Geburt angehörte. Auch vorher schon wurden zwar die Söhne von Baronen zumeist Barone und erbten die Besitzungen ihrer Väter. Solange sie jedoch kein Amt erhielten, durften sie weder den Namen Baron, noch die Anrede Hochwohlgeboren für sich beanspruchen. Zur Jagiellonenzeit unterschied man dann schon zwischen den wirklichen Baronen - sie waren die Hauptwürdenträger des Reiches - und den natürlichen Baronen, die auch Freiherren oder Magnaten genannt wurden.
Ein Gesetz des Jahres 1498 gab die zur Aufstellung von Banderien verpflichteten Bannerherren bereits namentlich an. Magnaten, die nicht in diesen auf Vermögensgrundlage festgelegten inneren Kreis gelangten, waren vom Hochadel praktisch ausgeschlossen. Bis dahin hatte Hochadel soviel wie Baron bedeutet, nur einige kroatische und Familien deutscher Abstammung führten den Grafentitel. Doch von da an bürgerte sich langsam, im Ergebnis der für politische Verdienste vergebenen Titel, auch der ungarische Grafentitel ein. So erhielten z.B. János Hunyadi und dann Mihály Szilágyi den Grafentitel von Bistritz/Nösen oder die Mitglieder der Familie Szapolyai den Titel der Zipser Grafen.
Als Hauptwürdenträger des Reiches zählten der Palatin, der Oberste Richter, die Bane von Slawonien und Dalmatien-Kroatien, der Siebenbürger Woiwode, der Gespan des Szeklerlandes, die Bane von Matschow und Sewerin, die Türhüter, Truchsesse, Mundschenke, Marschälle des Königs und der Königin sowie die Gespane von Preßburg und Temesch. Ihre Rechte wichen nur in vier Punkten von den allgemeinen Adelsprivilegien ab: Sie zogen unter eigenen Fahnen in den Krieg, ihr Eid wog den Eid von zehn Adligen auf, ein Eid gegen sie galt nur, wenn ihn einhundert Edle leisteten, und ihren Witwen stand eine Morgengabe von einhundert Mark zu.
Angehörige des niederen Adels wurden damals ebenfalls als Adlige bezeichnet. Was ihre Vermögenslage anbelangt, gab es unter den adligen Grundherren große Unterschiede. Hierzu zählten die mitunter die Baronswürde bekleidenden, eine Burg und die dazugehörigen Dörfer besitzenden, Handel treibenden Adelsherren ebenso wie die Vertreter des niederen Adelsstandes, denen nur zwei oder drei Höfe mit Leibeigenen gehörten. Die Zeitgenossen nannten die obere Schicht der Grundherren "besser situierte Adlige", und diese Kategorie wurde ohne genaue zahlenmäßige Begrenzung angewandt. Ihr Wort entschied in Komitatsangelegenheiten, ihre Meinung war ausschlaggebend für die Stellungnahmen der am Landtag teilnehmenden Adelsvertreter.
Mit dem höchsten Anteil waren im Adelsstand diejenigen Adligen vertreten, welche lediglich ein Grundstück ihr Eigen nennen durften, über das sie jedoch nach dem gleichen Adelsrecht verfügten wie der mächtigste Baron über seinen ein halbes Komitat ausmachenden Grundbesitz. Seit der von Matthias eingeführten Steuerreform wurden Adlige mit einem Grundstück besteuert, wogegen sie allerdings häufig protestierten. Auch erfolgte die Steuereinziehung nicht immer regelmäßig. Ihre überwiegende Mehrheit lebte unter bäuerlichen Verhältnissen, zu den Landtagen mußten sie nicht persönlich erscheinen, und ihr geringer politischer Einfluß beschränkte sich auf Komitatsangelegenheiten.
Gern beriefen Adlige sich auf die Gleichheit der Adelsprivilegien, worunter sie verstanden, daß jedem Adligen des Reiches ein und dieselben Rechte gebührten. Das Tripartitum von Werbõczy faßte diese in vier Punkten zusammen. 1. Adlige können ohne Vorladung und rechtskräftiges Urteil - ausgenommen man ertappt sie bei einer Straftat - nicht verhaftet werden. 2. Sie unterstehen nur der Macht des rechtmäßig gekrönten Königs. 3. Sie können nach Belieben ihre gesetzlich verbrieften Rechte in Anspruch nehmen bzw. über die Einnahmen ihrer Güter verfügen, haben weder Steuern noch Zölle zu entrichten und müssen nur ihrer militärischen Pflicht zur Verteidigung des Reiches nachkommen. 4. Sofern ein König ihre Rechte verletzt, steht es ihnen zu, sich zu widersetzen, ohne dabei die Schuld des Hochverrats auf sich zu laden.
Zu Beginn des Zeitalters blühte die Einrichtung der Familiaritas noch. Barone und wohlsituierte Adlige stellten für bestimmte Gegenleistungen andere Adlige in ihren Dienst, d.h., sie nahmen sie in den Kreis ihrer Familie auf. Im ausgehenden Mittelalter lockerte sich die Bindung zwischen Dienstherr und Familiaris. Beispielsweise galt die Dienststellung nur für kurze Zeit, im allgemeinen für ein Jahr. Im Zeitalter der Jagiellonen tauchte der Ausdruck Servitor für die solchen Dienst versehenden Adligen auf. Auch zwischen den einzelnen Familiares gab es große Unterschiede: Das Einkommen eines Burghauptmanns konnte das eines mittelständischen adligen Grundherren erreichen. Andere wiederum erhielten für ihre Dienste nur Verpflegung, Bekleidung und Unterkunft.
Die Leibeigenen
Zahlenmäßig überwogen unter den Landesbewohnern die Leibeigenen. Der Anfang des vorangehenden Jahrhunderts begonnene Vereinheitlichungsprozeß war im 15. Jahrhundert entgültig abgeschlossen. Von da an wurde jeder, der unter einem Grundherren hörig war, als Leibeigener angesehen, gleichgültig ob es sich um den mehrere Morgen Land pachtenden, eine ganze Schafherde haltenden Ackerbürger eines Marktflecken oder einen im Hause anderer wohnenden Häusler handelte. Leibeigene hatten kein Eigentumsrecht an ihren Feldern, obwohl sie diese innerhalb bestimmter rechtlicher Rahmen weitervererben konnten. Sie unterstanden der Jurisdiktion ihrer Grundherren. Ihre Angelegenheiten verhandelte das Patrimonialgericht, der Grundherr war jedoch verpflichtet, für ihren Schutz zu sorgen.
Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges erging an die Leibeigenen zwar das Verbot der Freizügigkeit, doch wurde dieses Verbot nie praktisch umgesetzt. Noch jahrhundertelang waren für das Verhältnis Grundherr-Leibeigener in erster Linie das lokale Gewohnheitsrecht und die nicht landesweit gültigen Gesetze ausschlaggebend. Sie regelten auch die Höhe der an den Grundherrn zu entrichtenden Abgaben, welche man immer häufiger schriftlich, in sog. Urbarien, festhielt. Die in den Urbarien fixierten ordentlichen Einnahmen, die jährlich zwei- bis dreimal abzuliefernden Geschenke und das Bodenpachtgeld (terragium), waren relativ niedrig. Zu ihnen gesellte sich aber noch die "außerordentliche Taxe", die auf manchen Grundbesitzungen doch ziemlich regelmäßig eingezogen wurde. Der Neunt mußte nicht überall entrichtet werden. Die Fronarbeit war gering bemessen, meist bestand sie aus Fuhr- und Mähdiensten.
Die Bürger
Ähnlich uneinheitlich wie die übrigen Stände war auch die städtische Bürgerschaft. Zu ihrer Oberschicht gehörten in den größeren Städten die Kaufleute, königlichen Kammerpächter und Warenhandel betreibenden Handwerker und in den Bergstädten außerdem die Eigentümer der Gruben und Hütten. Sie hielten die Leitung der Stadt in Händen, aus ihren Reihen kamen die Mitglieder des sog. inneren Rates. Die Gewerbetreibenden bildeten die städtische Mittelschicht, die sich über den äußeren Rat in die Verwaltung der Stadt einschaltete. Die Mehrheit der Städter nannte man einfach Stadtbewohner. Selbst wenn sie außerhalb der Stadtmauern als Bürger galten, wurden sie von der städtischen Führungsschicht nicht als solche betrachtet. Sie verdienten sich ihren Unterhalt als Tagelöhner, Fuhrleute oder mit anderen Diensten.
Die Einwohner von Marktflecken zählten nach dem Landesrecht zwar als Leibeigene. Doch meist gebührte die Bezeichnung Bürger auch ihnen, ebenso wie den Bewohnern der bischöflichen Residenzstädte. Im 15. Jahrhundert gründete man auch in den Marktflecken immer mehr Zünfte. Hier kam es oft vor, daß sich alle Handwerker in einer Innung zusammenschlossen. Zur damaligen Zeit wurde zwischen Zunft und religiöser Bruderschaft noch kein Unterschied gemacht. Diese Bruderschaften errichteten sich eigene Altäre, ihre Zusammenkünfte waren Schauplätze des städtischen Politisierens. In den größeren Städten gab es die Bruderschaften der reichen Kaufleute, die Innungen Leib Christi, aber auch für die Ärmsten der Armen organisierte man die Zunft der Elenden.
WIRTSCHAFT
Der Begriff Staatshaushalt war im Mittelalter unbekannt. Unter Matthias' Herrschaft versuchte man erstmals, die königlichen und Landeseinkünfte voneinander zu trennen. Bei der Verwendung der Landeseinnahmen durften auch die Stände ein Wort mitreden. Doch selbst nach der Schatzkammerreform erschienen nicht alle Einnahmen oder Ausgaben in der zentralen Buchführung. Gleich den anderen europäischen Ländern hatte auch der Etat des spätmittelalterlichen Königreiches Ungarn ständig mit Geldmangel zu ringen. Bei den Finanzangelegenheiten dieses Zeitalters sind zwei Abschnitte zu unterscheiden: der Abschnitt vor und der Abschnitt nach den von Matthias eingeführten Neuerungen.
Gemessen an der Sigismundzeit waren die Landeseinnahmen im ersten Zeitraum gering, was sich hauptsächlich mit der wirren politischen Lage erklären läßt. Die höchsten Einnahmen brachte das Salzmonopol, diesem folgte die Münzdegradation und dieser die aus den Dreißigstelzöllen und dem Edelmetallumtausch stammenden Einkünfte. König Albert führte das System der regelmäßigen Münzdegradation wieder ein. Nach seinem Tod herrschten im Münzwesen chaotische Zustände, da man im Namen mehrerer Herrscher gleichzeitig Geld prägen ließ. Der Wert des Goldforint blieb unverändert, aber der Wert des im alltäglichen Zahlungsverkehr verwendeten Silbergeldes verschlechterte sich.
János Ernuszt war der Initiator der zwischen 1464 und 1470 durchgeführten Finanzreform, die vier Hauptneuerungen brachte: Die Münzdegradation wurde abgeschafft. Da es vielen Grundherren gelang, sich von der Pflicht zur Zahlung des Kammernutzens entbinden zu lassen, wurde dieser ebenfalls abgeschafft, gleichzeitig jedoch zu demselben Wert und unter neuem Namen die königliche Fiskalsteuer erhoben. Aus ähnlichen Erwägungen heraus wandelte man den Namen des Dreißigstelzolls in Kronenzoll ab. Weiters wurden Neuerungen beim Münzprägen eingeführt und schließlich auch das organisatorische Gefüge der Finanzverwaltung, die Schatzkammer, umgestaltet. Nach dieser Reform rückten die Steuereinkünfte an die erste Stelle der Einnahmequellen des Königreichs, erst danach folgten die übrigen.
Es gab zweierlei Steuern: die Fiskalsteuer in Höhe von 1/5 Goldforint pro Pforte bzw. die als Sondersteuer zählende Ein-Forint-Steuer pro Pforte. Letztere wurde gleich zu Beginn von Matthias' Herrschaft erhoben, und während der böhmischen Kriege dann immer häufiger, nahezu jedes Jahr. Allen Versprechungen zum Trotz änderten an diesem System auch die Jagiellonen nichts. Von den Städten, Juden, Rumänen und Szeklern zog man Sondersteuern ein. Die Einkünfte, die Matthias in den besten Finanzjahren aus Ungarn bezog, lassen sich auf 900.000 Goldforint ansetzen. Vergleichsweise beliefen sich die Einnahmen Venedigs zu dieser Zeit auf eine Million, die des Osmanischen Reiches auf 1.800.000 und die des Königreichs Frankreich auf 4.000.700 Forint.
Vor der Reform wurden dreierlei Münzarten geprägt: der Goldforint sowie zwei Silbermünzen, der Denar und der minderwertigere Obolus. Nach 1467 wurde der Groschen wieder eingeführt. Für einen Goldforint gab man damals 100 Denare, für einen Groschen 4 Denare und für einen Denar 2 Oboli. Unter Wladislaw II. begann man damit, den Goldmünzen gleichwertiges Silbergeld zu prägen. Diese anfangs nicht im alltäglichen Geldverkehr verwendeten Münzen hießen zunächst Guldiner, später dann Taler. Auch das äußere Erscheinungsbild des Geldes wandelte sich. Die noch jahrhundertelang geprägten Madonnenmünzen erschienen, auf deren Avers das Wappen und auf deren Revers die Hl. Jungfrau abgebildet waren. Ab 1471 erhielt die Forintprägung gleichfalls ein Marienbildnis.
Wegen des Türkenfeldzuges von 1521 änderte der Hof den seit 1467 bestehenden Münzfuß. Die Neuerung war gleichbedeutend mit Münzverschlechterung, da die "neuen Münzen" nur noch halb soviel Silber enthielten wie die alten. Der Versuch dauerte bis 1525. Für kurze Zeit konnte er dem Fiskus zwar aushelfen, doch aufgrund der durch die Inflation ausgelösten Stimmung mußte man schließlich einen Rückzieher machen. Und bis zur Schlacht bei Mohács hatten die Ausgaben sämtliche Einnnahmen verschlungen. Auch ausländische Münzen wurden während des gesamten Zeitalters benutzt: in Westungarn der österreichische Denar, in Siebenbürgen der walachische Ospora.
Die Erträge der Gold- und Silberminen gingen beständig zurück, durch das immer tiefere Schürfen drang Wasser in die Gruben ein. Den Bürgern der Bergstädte fehlte das Geld, um kostspielige Wasserpumpanlagen zu unterhalten, es bedurfte also auch ausländischer Geldgeber. Unter ihnen befand sich die Familie Fugger, der ein ganz Europa umspannendes Netz von Banken gehörte. Sie waren die Hauptgläubiger der Habsburger. Ab 1496 hatten die mit den Fuggern verwandten ungarischen Brüder Thurzó den Abbau und Handel des Kupfers und Silbers der Gruben der Garam-Gegend gepachtet. Ähnlich wie im 13. Jahrhundert das Schemnitzer Silber und im 14. Jahrhundert das Kremnitzer Gold waren zu jener Zeit das Kupfer und das dieses ergänzende Silber von Bistriz europaweit bekannte Erzeugnisse des ungarischen Bergbaus.
Bedeutendster Außenhandelspartner Ungarns war der Westen, gefolgt von den Handelsbeziehungen in Richtung Italien, und an dritter Stelle stand der Handel mit den polnischen und rumänischen Fürstentümern. Der Handelsverkehr nach Westen wurde auf der Straße Wien-Buda entlang der Donau bzw. auf der Donau selbst sowie in der Tälern der Flüsse Mur und Save abgewickelt. Hauptnutznießer dieses Handelsverkehrs waren die Städte, z.B. Ödenburg, hauptsächlich jedoch Preßburg. In den 1460er Jahren, als sich die innenpolitischen Verhältnisse in Österreich verschlechterten, kam ein Großteil des Nutzens aus dem Außenhandel Pest und Buda zugute. Aus dem Westen importierte man Tuche und Eisenwaren, aus Italien qualitätsvolle Stoffe und Luxusartikel.
Während der Eroberung Schlesiens durch Matthias wuchs die Bedeutung der von Breslau durch das Waagtal in die Mitte des Landes führenden Straße. Hier wickelte man auch den Kupferexport ab. Als wichtigste Exportware galt das Rind. Mit dem Rinderhandel ging die Rinderhaltung einher. Den Nutzen aus diesem Geschäft zogen die Städte Pest, Szeged und Székesfehérvár, in deren Umgebung riesige Herden weideten. Pest, das von den 1250er Jahren an eine Buda untergeordnete Siedlung war, wurde königliche Freistadt. Ihr äußeres Erscheinungsbild bestimmte der Rindermarkt. Ursprünglich lag der große, unbebaute Platz, wo die Märkte stattfanden, innerhalb der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts errichteten Stadtmauer. Doch einige Jahrzehnte später mußte man die Märkte bereits außerhalb der Mauern abhalten.
