Baron, Fiskal, Ban, Woiwode, Gräve, Despot, Vizegespan

Ungarischer Marschall
Ungarischer Haushofmeister 2.
Siegel des Palatins Imre Perényi
Siegel des Georg Brankovitsch
Siegel des Zsigmond Szentgyörgyi
Baron (Altfränk. = Lehnsmann, streitbarer Mann)

Bedeutete in Ungarn im Verlaufe des ganzen Mittelalters die Hauptwürdenträger des Landes. Ursprünglich verstand man auch die Komitatsgespane darunter, sowie in weiterem Sinne die Bischöfe. Doch von der Herrschaftszeit Ludwigs I. an nur noch den Palatin, den Woiwoden von Siebenbürgen, den Landesrichter, die Bane von Slawonien, Dalmatien-Kroatien, Matschow und Sewerin, den Schatzmeister, Truchseß, Türsteher, Mundschenk und Marschall sowie die Gespane von Preßburg und (ab Mitte 15. Jahrhundert) von Temesch. Die Ämter vergab der König für eine Zeitdauer, die er bestimmte. Sie konnten nicht vererbt werden, ab dem 15. Jahrhundert allerdings wurde zuerst der damit verbundene Titel Hochwohlgeboren und später dann der Name Baron erblich. Vom einfachen Adligen unterschieden den Baron folgende Kriterien: Er zog mit eigenem Banderium ins Feld, sein Eid wog den Eid von zehn Adligen auf, gegen ihn mußten jedoch einhundert Adlige zeugen, und seine Witwe erhielt eine Morgengabe in Höhe von 100 Mark.

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Fiskal

Ab dem 14. Jahrhundert der höchste Finanzbeamte in Ungarn. Tauchte zur Zeit Karls I. zunächst als Untergebener des für die Finanzangelegenheiten verantwortlichen Schatzmeisters auf, von 1377 an selbständiger Beamter. Da die königliche Kammer bis zu den Reformen Matthias Hunyadis kein einheitliches Organ war, hatte seine Stellung in vielen Fällen nur formellen Charakter und die einzelnen Kammern hingen nur lose von ihm ab. Zu seinem Kompetenzbereich gehörten das Geldprägen, der Erzbergbau, die Zölle sowie die Steuer- und die Kreditangelegenheiten des Herrschers. Nach 1377 trug er zwar den Titel Baron, man zählte ihn aber nicht zu den "echten Baronen" des Landes.

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Ban (Serbokroat. = bán, Herr)

Würdenträger, die an der Spitze der an den südlichen Grenzen des mittelalterlichen Ungarn gelegenen, separat regierten Banate standen. Teilweise wurden sie zu den Baronen gerechnet. Die Banwürde bildete sich schon im selbständigen Königreich Kroatien heraus, wo die Bane - ähnlich wie in Ungarn - der König ernannte. In den von ihnen regierten Gebieten übten sie im Namen des Königs die Militärgewalt, die Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsmacht aus und zogen auch die Steuern ein. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts ließen die slawonischen Bane ein Jahrhundert lang sogar Geld im Namen des Königs prägen, und sie stellten auch die Komitatsgespane. Der erste Ban unter ungarischer Herrschaft tauchte im 12. Jahrhundert an der Spitze der dalmatinisch-kroatischen Gebiete auf. Häufig waren sie zugleich Gespane der benachbarten ungarischen Komitate. Als echte Barone galten die Bane von Slawonien und Dalmatien-Kroatien - beide Ämter legte man ab 1476 endgültig zusammen -, die Bane von Matschow und Sewerin sowie des nur einige Jahre bestehenden bulgarischen Banats. Demgegenüber waren die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ernannten Bane von Jajca, Srebrenik, Belgrad und Kroatien nur einfache Militärbefehlshaber. Im 14.-15. Jahrhundert ernannte man für das Amt mitunter noch eine zweite Person, den Vizeban.

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Woiwode (Slaw.: Vojevoda = Heerführer)

Würdenträger des Reiches an der Spitze ganz Siebenbürgens, Baron. Anfangs erstreckte sich seine Macht auch auf das Komitat Szolnok, dessen Gespansamt er bis 1426 bekleidete, in Siebenbürgen dagegen oftmals nur auf die sieben Burgkomitate. Sachsen und Szekler unterlagen bis zur zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht der Gerichtsbarkeit des Woiwoden, doch ab 1461 legte man das Amt des Woiwoden und des Szekler Gespans engültig zusammen. Seine Kompetenzen erstreckten sich auf die Militärgewalt, Jurisdiktion und Verwaltungsmacht. Die Woiwoden wurden vom König - wenn Siebenbürgen unter der Herrschaft der Herzöge oder eines jüngeren Königs stand, dann von diesen - ernannt, und zumeist kamen sie nicht aus siebenbürgischen Familien. Seinen Stellvertreter (Vize) wählte der Woiwode unter seinen Familiaris aus.

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Gräve (Deutsch: Graf = Gespan)

Zur Zeit der Besiedlung Siebenbürgens durch die Sachsen Organisator und Führer der Ansiedlung. In ihren Familien vererbte sich das Recht zur Jurisdiktion. Später führte diese Schicht die Lebensweise von Rittern. Im 14.-15. Jahrhundert verließen viele von ihnen das Siebenbürger Sachsenland und verschmolzen mit dem ungarischen Adel.

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Despot (Griech.: Despotes = Herr)

In der Hierarchie des byzantinischen Hofes verlieh man diesen Titel zuerst dem ungarischen Herzog Béla, dem späteren König Béla III. 1402-1453 Titel der serbischen Herrscher. Nach dem Untergang Serbiens trugen ihn auch die in Ungarn lebenden Nachkommen der serbischen Herrscherfamilie.

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Vizegespan

Stellvertreter des Komitatsgespans, der im Rang nach diesem folgende Beamte des Burgkomitats, Familiaris des Gespans. Leitete die Sitzungen des Komitatsgerichtes (Sedrian), da sich der Gespan häufig nicht im Komitat aufhielt. Die Zahl der Vizegespane war unbestimmt, in einem Komitat gab es im allgemeinen einen oder zwei, mitunter aber auch mehrere. Erst das Gesetz von 1486 verpflichtete die Gespane, unter den angesehenen Adelsvertretern des Komitats einen Stellvertreter zu berufen. Im Mittelalter ist er nicht als der durch den Komitatsadel "von unten" gewählte Beamte gegenüber dem "von oben" ernannten Gespan zu verstehen!

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