Budaer Hofrichter, Kommendator
Budaer (Ofner) Hofrichter
Hofrichter (provisor curiae) war ursprünglich der Name eines Beamten, der die Wirtschaftsabläufe der Burggüter verwaltete und dem Burghauptmann unterstand. König Matthias trennte ab 1458 das Amt der Hauptleute von dem der Hofrichter seiner Ofner Burg und unterstellte letzteren die Verwaltung jener Güter, welchen die Versorung des Königshofes oblag. 1518 gehörten die Burgen Munkács, Tata, Komarn, Visegrád und Óbuda, die Marktflecken Zsámbék, Solymár und Keszõ, die Kos- und die Csepel-Insel sowie die Jazygen und die Kumanen zum Verantwortungsbereich der Budaer Hofrichter.
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Kommendator
Anstelle des von den Mönchen gewählten Abtes Patronatsherr eines Klosters oder vom Papst bestellte weltliche Person, die zur Unterhaltung der ihr anvertrauten kirchlichen Institution verpflichtet war. Konnte beliebig über die verbleibenden Gelder aus den Klostereinkünften verfügen, durfte die Güter aber nicht veräußern. Die Einrichtung war hauptsächlich im 15. Jahrhundert verbreitet und trug in hohem Maße zum Verfall der mittelalterlichen kirchlichen Institutionen und der Kirchendisziplin bei. Mit der Vergabe von Kommendatorenämtern versuchten die Herrscher meist, die Bezahlung ihrer eigenen Höflinge sicherzustellen.
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