Walachisches Recht, Transhumanz, Schafsteuer
Walachisches Recht
Gesamtheit der Rechtsinstitutionen, welche die Lebens- und Wirtschaftsweise der Transhumanz betreibenden balkanischen und anderen osteuropäischen Völker regelten. Typischstes Merkmal ist die Art und Weise der Besteuerung, die Schafsteuer. Der Name bezeichnet im vorliegenden Fall kein Ethnikum, da nicht nur Rumänen, sondern auch Völker anderer (mazedorumänischer, serbischer, ruthenischer) Nationalität mit diesem Recht leben konnten.
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Transhumanz
Schäferei mit jahreszeitlichem Wechsel der Weide zwischen Hochland (im Sommer) und Ebene (im Winter), die von Völkern mit seßhafter Lebensweise betrieben wurde. Bekannt war sie im Mittelmeerraum, in einzelnen Gegenden der Alpen, auf der Balkanhalbinsel sowie in den Karpaten von Siebenbürgen bis zu den Kleinen Karpaten.
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Schafsteuer
Steuer der Rumänen und Walachen (unter walachischem Recht lebenden Nicht-Rumänen), die nach jedem fünfzigsten Schaf zu entrichten war. Anfangs vom König erhoben, aber nach Beginn der Ansiedlung der Rumänen als Grundherren kam sie auch als Grundherrensteuer vor.
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