Banderium, Kriegsvolk der Grundbesitzungen
Banderium (Ital.: Bandiera = Wappenfahne)
Bataillon, Truppenkontingent. In der mittelalterlichen ungarischen Heeresorganisation stellte man Banderien nach dem zur Arpadenzeit herausgebildeten Prinzip auf. Demnach führten der König, die Bischöfe und Barone sowie der Prior von Auranien ihre Truppen unter eigener Fahne ins Feld. Im königlichen Banderium kämpften die Ritter des Hofes, in den kirchlichen und weltlichen Banderien die Familiaris sowie andere Militärdienstpflichtige der Güter. Zum Ende der Sigismundzeit änderte sich die Organisation der Banderien grundlegend: Die größten Grundherren mußten - unabhängig davon, ob sie gerade ein Amt bekleideten oder nicht - Banderien aufstellen. So wurden sie zu Bannerherren, und der Komitatsadel war verpflichtet, in den Banderien der jeweils für ihre Güter zuständigen Komitate zu kämpfen. Im 15. Jahrhundert bestand ein Banderium aus ca. 400 Mann. (Die Herausbildung der banderialen Heeresorganisation ist nicht mit dem Namen der Angeviner verbunden!)
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Kriegsvolk der Grundbesitzungen
Das 1397 vom Landtag in Temeschwar beschlossene System der Aufstellung einer Art Schutztruppe. Notwendig wurde es, weil sich durch große Schenkungen zu Beginn der Sigismundzeit riesige Privatvermögen angehäuft hatten, sowie infolge der Niederlage bei Nikopol (1396). Ob die Regelung eine einmalige Angelegenheit war oder für einen längeren Zeitraum galt, weiß man nicht. Der Ausdruck Kriegsvolk der Grundbesitzungen wird jedoch weder im Gesetz, noch in späteren Quellen verwendet. Er ist das Ergebnis einer historischen Wortbildung.
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