Schatzmeister- und Personalisstädte, niederungarische Bergstädte, Sächsische Universität
Schatzmeisterstädte
Jener Teil der königlichen Freistädte Ungarns, deren Berufungsprozesse vor das Schatzmeistergericht gebracht wurden, wo man die Angelegenheiten im Sinne des nach dem Ofner Stadtrecht zusammengestellten Schatzmeisterrechts entschied. Welche Städte dazu gehören, kristallisierte sich im Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung im 15. Jahrhundert heraus. Ursprünglich waren es sieben Städte: Ofen, Preßburg, Tirnau, Ödenburg, Kaschau, Bartfeld, Preschau, und im ausgehenden Mittelalter kamen noch Pest und Újlak hinzu.
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Personalisstädte
Jene königlichen Freistädte, deren Berufungsprozesse man in persönlicher Anwesenheit des Königs verhandelte. Am Ende des Mittelalters gehörten dazu Stuhlweißenburg, Gran, Leutschau, Kisszeben und Skalitz.
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Niederungarische Bergstädte
Königliche Freistädte in der Gegend des Flusses Gran, in denen man Bergbau betrieb: Schemnitz, Neusohl, Libethen, Pukkanz, Bélabánya, Kremnitz und Königsberg.
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Sächsische Universität
Mit Bekräftigung des Andreanums 1486 zustande gekommene und bis 1876 bestehende Verwaltungseinheit der in Siebenbürgen lebenden Sachsen, deren Kompetenzen sich auf nahezu jedes Gebiet der Gerichtsbarkeit, Verwaltung sowie des kirchlichen und wirtschaftlichen Lebens erstreckte. An ihrer Spitze stand der Hermannstädter Bürgermeister und königliche Richter, der vom 17. Jahrhundert an sächsischer Graf genannt wurde. Zur sächsischen Universität gehörten die in Wahrheit acht Stühle umfassenden "sieben Stühle", die "zwei Stühle sowie die Bistritzer Gegend und das Burzenland.
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