Bullaten, Vikar
Bullaten (Lat. bullati)
Von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts an nannte man so die fremden Kanoniker nicht-ungarischer Abstammung, welche die Schenkungsbulle für eine vakante, oder mitunter noch gar nicht freigewordene, Kirchenpfründe (Bistum, Kapitel usw.) direkt vom päpstlichen Hof erhielten. In manchen Fällen ließen sie ihre Prozeßgegner - die einheimische Gerichtsbarkeit umgehend - auch nach Rom zitieren.
GYR
Vikar
Ein kraft Gesetzes bevollmächtigter, über ordentliche Amtsgewalt verfügender Priester, der dem Diözesanbischof, sofern dies notwendig ist, bei der Erfüllung seiner amtlichen Pflichten zur Hand geht.
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