Anselm Mansuet Riedl
Ungarischer Geschäftsstyl
INHALT, EINLEITUNG
Inhalt
Einleitung
I. Geschäftsbriefe.
Titulaturen
Geschäftsbriefe verschiedenen Inhalts
Handlungsbriefe
Oeffentliche Anzeigen
II. Privat-Urkunden
Schenkungsvertrag
Verwahrungsvertrag
Darleihungsvertrag
Bevollmächtigungsvertrag
Tauschvertrag
Lieferungsvertrag
Entgeltliche Vertrage für Dienstleistungen
Gesellschaftsvertrag
Leibrentenvertrag
Bürgschaft
Pfandvertrag
Cession
Assignation oder Anweisung
Quittungen
Zeugnisse
Testamente
Enterbung eines Kindes
Aufsätze, welche im Wechselgeschäfte vorkommen.
III. Eingaben
Tabellen und Vorbilder für die ungarische Formenlehre
I. Tabelle der Possessivsuffixe
II. Tabelle der untrennbaren Verhältnißsuffixe (Casus)
III. Tabelle für die getrennten und einfachen Verhältnißsuffixe
IV. Tabelle der zusammengesetzten Verhältnißsuffixe
V. Tabelle der Personalendungen des Zeitwortes
VI. Tabelle der Charakterbuchstaben der Zeit
VII. Tabelle der Charakterbuchstaben der Art
VIII. Tabelle der Conjugation der unregelmäßigen Zeitwörter
Einleitung
Der Geschäftsstyl umfaßt alle schriftlichen Darstellungen in Geschäften, mögen diese sich auf öffentliche Verhältnisse beziehen, oder aus Privatgeschäften hervorgehen. Er zerfällt in den A) höhern Geschäftsstyl (Curial-Kanzleistyl), der alle öffentlichen Verhandlungen der Regierung, und der Behörden umfaßt; als: Dekrete, Mandate, Privilegien, Protokolle, Relationen u. s. w.; B) den niedern Geschäftsstyl, der sich mit allen Privatverhandlungen beschäftigt, welche in den rechtlichen Verhältnissen des bürgerlichen Lebens zwischen den einzelnen Staatsbürgern, ohne Einmischung der Obrigkeit, abgemacht Werden; als: Geschäfts- und Handelsbriefe, Anzeigen, Verträge, Quittungen, Zeugnisse Reverse, u. s. w.
Die ungarische Sprache ist gegenwärtig hauptsächlich auf die Privatgeschäfte beschränkt; deßhalb sind auch in vorliegende Sammlung größtentheils solche Beispiele aufgenommen, welche in den Umfang des niedern Geschäftsstyles gehören, und der leichtern Uibersicht wegen in
1. Geschäftsbriefe,
2. Privaturkunden, und
3. Eingaben eingetheilt werden konnen.