Ablonczy Bálint
Gespräche über das Grundgesetz Ungarns
Bálint Ablonczy im Gespräch mit József Szájer und Gergely Gulyás
INHALT, VORWORTInhalt
Mit der Empfehlung des Parlamentspräsidenten Ungarns
Vorwort: Über die Geburt einer Verfassung
1. Die Geburt des Grundgesetzes
2. Das Nationale Bekenntnis
3. Grundlegendes
4. Der positive Einfluss der historischen Verfassung
5. Freiheit und Verantwortung (Rechte und Pflichten)
6. Wirkung der wirtschaftlichen Faktoren
7. Über die Rechte der außerhalb der Landesgrenzen lebenden Ungarn und das Wahlrecht
8. Über die mit uns zusammenlebenden Nationalitäten
9. Das Grundgesetz des 21. Jahrhunderts
10. Über den Staat
11. Über die besondere Rechtsordnung und die Situation der Selbstverwaltungen
Das Grundgesetz Ungarns
Präambeln 1949-2011
An Stelle eines Nachworts
Vorwort
Inwiefern ändert sich die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts im neuen ungarischen Grundgesetz, das zum 18. April 2011 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2012 in Kraft trat? Auf welche Werte bezieht sich das Dokument und warum? Wird das Gesetz zur Abtreibung tatsächlich verschärft?
Wahrscheinlich hätten diese Fragen unter normalen Umständen wohl kaum die Grenzen Ungarns überschritten. Die vorgenommenen Änderungen wurden nun dennoch in zahlreichen europäischen Parlamentsdebatten, Zeitungsartikeln und Beiträgen von Politikern analysiert und manchmal mehr manchmal weniger ausgewogen kritisiert. Schon allein wegen der gemeinsamen europäischen Werte hat jeder das gute Recht hierzu. Die scharfe Kritik ist aber schwer zu akzeptieren, wenn sie auf einer erwiesenermaßen falschen Interpretation, auf fehlenden Kenntnissen bezüglich der ungarischen politischen Umstände oder einfach auf sachbezogenen Missverständnissen beruht. Die Anzahl der Meinungen solcher Art ist aber nicht gering. Dieses Buch erscheint - nach der Herausgabe des ungarischen Textes im Herbst 2011 nun auch in der englischen, deutschen und französischen Übersetzung - in erster Linie also mit der Absicht, bei der Interpretation des Grundgesetzes eine Unterstützung zu leisten. Der Leiter der Gespräche ist Journalist der ungarischen Zeitschrift Heti Válasz. Aus den thematisch geordneten Dialogen der Politiker der Regierungsparteien, die bei der Vorbereitung der Verfassung eine Schlüsselrolle spielten, wird es vielleicht ein wenig verständlicher, was und warum in die Verfassung aufgenommen beziehungsweise aus ihr weggelassen wurde.
Die Gespräche fanden im Frühsommer des Jahres 2011 statt, kurz nach dem In-Kraft-Treten des neuen Grundgesetzes. Die ungarische Ausgabe des Buches erschien im Herbst 2011. Seitdem sind einige der in den Interviews mehrmals erwähnten Gesetze geändert, beziehungsweise die von uns vorgeschlagenen Texte angenommen worden. All dies ändert jedoch nichts an der Philosophie und an unserer grundlegenden Absicht hinsichtlich der neuen Verfassung. Wir wenden uns daher an die ausländischen Leser mit der Bitte, dieses Buch als eine Art Momentaufnahme zu betrachten und hoffen damit einen Anreiz zu schaffen, sich noch eingehender mit diesem Thema zu beschäftigen.
Diese Arbeit ist keine Propaganda-Ausgabe. Den Meinungsverschiedenheiten der Gesprächspartner kann der Leser entnehmen, bezüglich welcher Themen es einen Konsens in der ungarischen Gesellschaft gibt und bezüglich welcher nicht. Es wird auch verdeutlicht, in welchen Angelegenheiten die Meinungen auseinandergehen - und das sogar unter den Sympathisanten der konservativen Rechten. Tatsache ist, dass das neue Grundgesetz das öffentlich-rechtliche System, das von der Verfassung von 1989 ausgebaut wurde, praktisch unberührt lässt, an einigen Stellen sogar stabilisiert. Trotz der Beständigkeit hatte das mehr als zwanzig Jahre alte Dokument einige Mängel. Hier denke ich nicht nur an symbolische Elemente. Das, was am meisten schmerzte, war zweifellos der Umstand, dass trotz der grundsätzlichen Änderung des Textes die Bezeichnung "Gesetz Nr. XX. von 1949" beibehalten wurde, obwohl dies die Bezeichnung der stalinistischen Rechtsvorschrift war, die Ungarn von der sowjetischen Besatzung aufgezwungen wurde.
Wissenswert ist, dass die vor mehr als zwanzig Jahren verabschiedete Verfassung ursprünglich auch von den Teilnehmern der "stillen Revolution" von 1989 als provisorische Verfassung betrachtet wurde. Darauf hat sich die Formulierung "Zur Unterstützung des friedlichen politischen Übergangs zum Rechtsstaat, der ein Mehrparteiensystem, eine parlamentarische Demokratie und eine soziale Marktwirtschaft realisiert" bezogen. Das wirkt heute nicht nur deshalb anachronistisch, weil die ersten freien Wahlen bereits im Frühling 1990 abgehalten wurden, sondern auch, weil seit jenem Zeitpunkt alle einstigen sozialistischen Länder, mit Ausnahme von Ungarn, eine neue Verfassung erhalten haben. Dass das Institutionensystem nichtsdestotrotz über zwei Jahrzehnte hinweg funktionsfähig blieb, ist maßgeblich dem Verfassungsgericht zu verdanken. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die Verfassung von 1989 anhand von Beschlüssen ständig interpretiert, und zwar auf einer Ebene, die von allen anerkannt wurde. Mehrere dieser Beschlüsse erscheinen auch im neuen Text, zum Beispiel im Abschnitt über den Schutz des Lebens der Leibesfrucht oder in jenem über die Ehe. Schon allein deswegen ist es empfehlenswert, mit dem Begriff der angeblich erfolgten "reaktionären" oder "theokratischen" Wende von 2010 vorsichtiger umzugehen.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Wahlen vor zwei Jahren ein beispielloses Ergebnis in der Geschichte der neueren ungarischen Demokratie brachten: Ein Parteienbündnis erreichte die Zweidrittelmehrheit im Parlament und war dadurch zur Verfassungsgebung berechtigt. Mit einem Schlag ist die Verabschiedung einer neuen Verfassung, die eigentlich schon seit 1990 von jeder Regierung in irgendeiner Form geplant war - dies beweist auch die Notwendigkeit einer Modifizierung -, zum Greifen nahe gekommen. Zwischen 1994 und 1998 kam es wegen der Streitigkeiten zwischen regierenden Sozialisten und Liberalen nicht zur Verabschiedung eines neuen Grundgesetzes, obwohl die dazu notwendige parlamentarische Mehrheit vorhanden war. Auf Grund des immer größer werdenden Misstrauens zwischen den Akteuren der ungarischen Politik kam es jedoch nicht zu diesem Schritt.
Vor zwei Jahren wurde deutlich, dass die ungarischen Bürger von der Korruption, welche beinahe das demokratische Institutionensystem zerstört hätte, von der Schwäche des Staates und der riesigen Verschuldung genug hatten. Sie wandten sich nicht nur entschieden von den acht Jahre lang regierenden Sozialisten ab, sondern nahmen sogar jenen zwei Parteien, die in der politischen Wende eine Schlüsselrolle spielten, SZDSZ und MDF, die Möglichkeit, in das Parlament einzuziehen. An ihre Stelle kamen eine grüne und eine rechtsradikale Partei, die beide die bestehenden Umstände heftig kritisierten. Die parlamentarische Mehrheit, die hinter der gegenwärtigen Regierung steht, hat auf die Krise der ungarischen Demokratie unter anderem mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Verfassung geantwortet. Ich sage weder, dass das neue Grundgesetz in Ungarn die schlechtesten, noch, dass es die besten Umstände schaffen wird - wie es die schärfsten Kritiker und konsequentesten Befürworter formulieren. Allerdings bin ich der Ansicht, dass es sich lohnt, sich mit dem Text auf Grund seiner Relevanz auseinanderzusetzen. Auf den nächsten Seiten wagen wir den Versuch, ein besseres Verständnis dessen zu ermöglichen.
Budapest, im Februar 2012
Bálint Ablonczy