| VIII. Das lange 18. Jahrhundert (17111830) | INHALT | 2. Von der Aufklärung zum Liberalismus |
Inhaltsverzeichnis
Durch den Frieden von Sathmar (1711) hat sich der 1690 begonnene Integrationsprozeß im Habsburgerreich verstärkt. Die Habsburger versuchten auch weiterhin, die ständische Verfassung zu beseitigen, in der ersten Hälfte des Jahrhunderts waren sie mehrmals darum bestrebt, eine Herrschaft im Sinne des zeitgenössischen Absolutismus zu errichten. Am Anfang dieser Periode war für den Kaiserhof die militärische Bedeutung Siebenbürgens als das östliche Bollwerk des Reiches gegen die Türken ausschlaggebend. Das geschwächte Osmanische Reich konnte in den 1710er Jahren in einem neuerlichen Krieg noch einmal geschlagen werden. Für Siebenbürgen war das von Bedeutung, daß das Banat und der westliche Teil der Walachei, Oltenien, erobert werden konnten, aber in den 30er Jahren ging Oltenien wiederum verloren.
In Siebenbürgen ging es den Habsburgern vor allem darum, alle jene Faktoren zu begünstigen, die zur Stabilisierung ihrer Herrschaft beitragen und diese sichern konnten. König Karl III. (als Kaiser Karl VI.) ließ 1723 die sowohl juristisch als auch außenpolitisch bedenkliche Pragmatische Sanktion (die Anerkennung der weiblichen Erbfolge in Ermangelung männlicher Nachkommen) von den Ständen Siebenbürgens etwas überhastet anerkennen. Bei der Landtagsabstimmung waren diese nicht einmal zur Hälfte anwesend. In der Begründung steht u. a.: „aus der festen Vereinigung mit den anderen Erblanden und Provinzen seiner Heiligen Majestät und aus der Bestätigung der Erbfolge beider Geschlechter entstehen sowohl großer Ruhm und landesweite Sicherheit für dieses Erbfürstentum samt allen angeschlossenen Gebieten, das sich als der Wut des Erzfeindes der ganzen Christenheit am meisten ausgeliefertes Bollwerk aus eigener Kraft nicht verteidigen konnte und mit vieler unendlicher Mühsal und Blutvergießen und mit vielen Kosten mehrere Male vom schweren Joch der Türken befreit wurde, wie auch großer Vorteil für die einzelnen Bürger der Heimat […]“.*
Solchen Regierungsprinzipien und der damit verbundenen Praxis entsprach die gesonderte Verwaltung Siebenbürgens innerhalb des Reiches. Das Gubernium wurde 1712/13 wiederhergestellt. Von den im Diploma Leopoldinum aufgezählten sog. „Hauptämtern“ wurde bloß das des Gubernators {408.} besetzt. Die Städte Siebenbürgens hatten auch weiterhin keinen Einfluß auf das Militär- und Finanzwesen. Das Amt des Generalkommandanten wurde nicht besetzt, die Finanzverwaltung war der Hofkammer unterstellt und wurde von Fachleuten mit unterschiedlich bezeichneten Funktionen geleitet, die aus den Erblanden kamen. Das Gubernium, das die Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten auf Landesebene leitete, war der Siebenbürgischen Hofkanzlei in Wien untergeordnet. Beschlüsse wurden natürlich nicht hier, sondern in der Reichs-Ministerialkonferenz gefaßt, der in den zweieinhalb Jahrzehnten nach 1711 Prinz Eugen von Savoyen vorsaß. Diese Konferenz machte dem Monarchen Vorschläge über Ort und Zeitpunkt der Einberufung des Landtages und den dazu eingeladenen Personenkreis. Ferner befaßte sich dieses Gremium mit der Besetzung der Hauptämter im Lande, der Vorbereitung oder Ablehnung von Gesetzesvorschlägen, mit Reformplänen und anderen derartigen politischen Angelegenheiten. Die Siebenbürgische Hofkanzlei war also nicht mehr als ein einfaches Vermittlungsorgan.
Siebenbürgen wurde nach der häufig bloß formalen türkischen Abhängigkeit des 16. und 17. Jahrhunderts einem Reich angeschlossen, das relativ gut durchorganisiert war, d. h. es kam aus einer lockeren Abhängigkeit in eine Relation strenger Unterordnung und Einbindung. Ein Erfolg der Rákóczi-Emigration in Siebenbürgen hätte eine politische Alternative entwickeln können freilich mit türkischer Unterstützung, deren Preis natürlich die Wiederherstellung der türkischen Abhängigkeit gewesen wäre. Es gab auch Versuche in dieser Richtung: erstmals im Sommer 1717, als in dem seit 1715 andauernden Krieg türkische, tatarische und moldauische Truppen und ein Teil der Rákóczi-Emigration Nordsiebenbürgen überfielen, allerdings ohne jeden politischen Erfolg, weil nach Erhalt der Nachricht von der türkischen Niederlage vor Belgrad die türkischen und moldauischen Truppen umkehrten. Der zweite Versuch wurde 1737 unternommen, nachdem der Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen den Türken den Krieg erklärt hatte und gegen den überraschten Feind zunächst auch Erfolge erzielte. Der Plan für ein ungarisch-siebenbürgisches Fürstentum von József, dem Sohn von Franz II. Rákóczi, rückte immer mehr in den Vordergrund. Das ihm erteilte Adhname war im Wesen des der siebenbürgischen Fürsten des 16.17. Jahrhunderts ähnlich. Die in den Namen Rákóczi gesetzten Hoffnungen erwiesen sich jedoch als Illusion: Weder desertierten die ungarischen Truppen des Habsburgerheeres, noch gab es in Siebenbürgen irgendwelche gesellschaftlichen Kräfte, die eine Wende in Richtung türkenfreundlicher Unabhängigkeit gefordert hätten.
Die Eingliederung ins Habsburgerreich brachte Siebenbürgen einen anderthalb Jahrhunderte andauernden Frieden, während die benachbarten rumänischen Fürstentümer zum Schauplatz ständiger russisch-türkischer (und manchmal auch österreichischer) Kriege, militärischer Aufmärsche und Besetzungen wurden, von 1689 bis 1867 insgesamt 136 Jahre lang. Aus der Pax Habsburgica ergaben sich grundlegende Veränderungen in den Bevölkerungsverhältnissen nicht nur für Siebenbürgen, sondern auch für sein Umfeld. Früher begonnene Migrationsprozesse konnten sich ausbreiten soweit solche mangels Quellen rekonstruiert werden können.
{409.} Die Zahl der Einwohner Siebenbürgens um 1710 kann auf 800 000860 000 geschätzt werden; diese Zahl erhöhte sich aufgrund der Angaben der Volkszählungen bis in die 70er Jahre auf 1 500 000 und bis Mitte des 19. Jahrhunderts auf 2 Millionen. Der durchschnittliche Bevölkerungszuwachs lag im 18. Jahrhundert bei 0,60,7 % pro Jahr, zwischen 1786 und 1850 fiel er dagegen auf 0,45 % zurück, während er zwischen 1820 und 1840, nach der großen Hungersnot von 1817, rund 1 % betrug. Höheres und geringeres Wachstum mag es auch im 18. Jahrhundert gegeben haben: durch Epidemien, Hungersnöte und besonders am Anfang des Jahrhunderts rege Wanderungsprozesse. Die Pestseuche von 17171720 raffte fast 20 % der Bevölkerung dahin. Solche Seuchen ließen eine Unmenge von Bauernhufen verödet zurück und verursachten eine starke innere Migration. Den Grund für den bisher nie erlebten Aufschwung der Binnenwanderung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts bildete die Anziehungskraft der von den Türken befreiten (stark verödeten) Gebiete im Herzen Ungarns.
Die Großgrundbesitzer in der Großen Ungarischen Tiefebene lockten mit beträchtlichen Erleichterungen (Fron- und Steuerbefreiung für mehrere Jahre) auch Bauern aus Siebenbürgen auf ihre weitgehend verödeten Güter. Vermutlich hunderttausende Leibeigene und Häusler verließen die mageren oder schwer bebaubaren Böden Siebenbürgens und machten sich auch wegen schwerer Fron und hohen Steuern gerne auf den Weg ins gelobte Land. Machmal siedelten selbst die siebenbürgischen Grundbesitzer ihre Leibeigenen auf ihre Güter in Ungarn um. „Viele Dörfer blieben meist stark verödet zurück“ klagten die siebenbürgischen Behörden des öfteren. Der Kaiser verordnete erfolglos die Umkehr der nach Ungarn abgewanderten Bauern: „die großen öden Gebiete“ teilte die siebenbürgische Verwaltungsbehörde der Kanzlei mit -„verschlingen die von hier wegziehenden Leute, so daß wir nicht einmal ihre Spuren finden können“.* Klagen dieser Art wiederholten sich bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts unaufhörlich.
Der Prozeß ging aber nicht nur in diese eine Richtung. Es gab auch eine Auswanderung nach der Walachei und der Moldau, aber in noch viel geringerem Maße, obwohl die Anziehungskraft der Gebiete jenseits der Karpaten ebenfalls groß gewesen sein mochte. (Die Bevölkerungsdichte der Walachei war selbst in den 1810er Jahren etwas geringer als die in Siebenbürgen 100 Jahre davor mit 1314 Einwohnern pro qkm.) Die wesentlich niedrigeren Getreidepreise boten einen Anreiz, und die Grundbesitzer denen daraus sicher keine Nachteile entstanden versprachen auch dort Erleichterungen. Dennoch werden in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mehr Einwanderer aus den Gebieten jenseits der Karpaten nach Siebenbürgen gekommen sein. Ein italienischer Augenzeuge der walachischen Zustände am Jahrhundertbeginn berichtete: „[…] die dauernden Unterdrückungen brachten den Bewohnern solches Elend, daß viele in ihrer Hoffnungslosigkeit ihre Wohnungen verließen und jenseits der Donau in der Türkei oder in Siebenbürgen Zuflucht fanden, wo ihre Zahl größer ist als in der Walachei“.* In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts galt die Auswanderung über die Karpaten bereits als „morbus transylvanicus“. Aber nachdem die Notzeiten in Siebenbürgen überstanden waren, kehrte der größte Teil der {410.} Auswanderer zurück, vor allem wegen der durch Kriege verursachten Unbilden und der schwereren Steuerlasten; diese konnten nicht immer dadurch kompensiert werden, daß die rumänischen Grundbesitzer wie die siebenbürgischen die Fron vergeblich zu erhöhen suchten. Diese Bestrebungen scheiterten am Widerstand der Bauern, deren wichtigstes Mittel gerade die Migration war, und auch an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, die stark von denen in Siebenbürgen abwichen. So kam es, daß das Schicksal der walachischen Bauern besonders den Wiener Behörden beunruhigend besser erschien. Sie hatten nicht nur viel weniger Frondiensttage als die siebenbürgischen zu leisten, sondern die Verhältnisse in der Walachei boten scheinbar auch eine ungebundenere Lebensweise. Während in Siebenbürgen die Mehrfelderwirtschaft üblich war und zum Ende des 18. Jahrhunderts hin die Feldgemeinschaft aufgelöst wurde, man also jene Gemeinschaftsfelder aufteilte, an denen die Mitglieder der Dorfgemeinschaft durch das Los beteiligt worden waren, herrschte in den Fürstentümern noch die Brachwechselwirtschaft, bei der jedermann nach Gefallen Flächen unter den Pflug nahm und folglich die Viehhaltung eine größere Rolle als in Siebenbürgen spielte. Hirse und seit Beginn des 18. Jahrhunderts der die Hirse verdrängende Mais ermöglichten als Sommergetreide eine mobilere Lebensweise als der arbeitsintensivere Weizen- und Roggenanbau; und wie in Deutschland die Kartoffel, so sicherte in Südosteuropa und Siebenbürgen der Mais auch das Bevölkerungswachstum.
Die Wiener Hofkammer berichtete 1776 dem Kaiser mit Mißbilligung, die siebenbürgischen Behörden ließen zu viele Flüchtlinge aus der Walachei ins Land, „denn diese Leuten stehen mit den siebenbürgischen wallachischen Insassen in Anverwandtschaft und Blutverbindlichkeit, sie haben mit denen Siebenbürger Wallachischen Insassen durchgängig eine nähere Bekanntschaft gemacht, welche ebenfalls die Beredung der diesseitigen Unterthanen zur Emigration nach sich ziehen und hierzu die wechselseitige nähere Bekanntschaft viele Vortheile anbiethen dürfte, es werden wenig diesseitige Wallachen seyn, welche in ihrem Leben wenigstens nicht einmal in die Moldau oder Wallachey hinübergehen“.* Der soziale Kampf der Bauern, ihr Überlebensinstinkt und ihr Streben nach einer freieren Lebensweise bildeten den Grund für diese, die Karpaten durchdringende ethnische Osmose, an der auch die Ungarn vor allem aus dem Szeklerland beteiligt waren. Wie die in dem Thema besser bewanderte rumänische Geschichtsschreibung betont, war die rumänische Bevölkerung beweglicher, da sie ärmer war und sie die „Anpassung“ an ihr hartes Los dazu brachte, den Wanderstab zu ergreifen, während die Ungarn dazu eher aus Empörung getrieben wurden. Als zur Zeit der Hungersnot in den 1780er Jahren viele in die Fürstentümer abwanderten aus denen sie den Berichten der Komitate nach später zurückkehrten , meldete ein österreichischer Lagebericht, der zweite Grund für die „Verödung“ Siebenbürgens neben der brutalen Behandlung der Bauern durch den Adel „ist die Abneigung des Adels gegen den Siebenbürgisch-Hungarischen Unterthan. Sie entspringet aus der Widersinnigkeit, weil er die Lasten der Dienstbarkeit nicht so bereitwillig wie der Wallach mit gebeugten Schultern traget“. Deshalb wanderten die ungarischen Grunduntertanen nach Ungarn oder in die Moldau ab. „Man kann in vielen Dorfschaften, die vor 40 und 50 {411.} Jahren durchaus mit hungarischen Unterthanen besetzt waren, die Probe gegenwärtig in dem finden, daß nun schon die Hälfte der Inwohner aus Wallachen bestehen.“ Also „es ist nicht zu zweifeln, daß ein halbes Jahrhundert mittels derzeitigen Benehmungen der Unterthansstand dieser Nation ganz vertilgen dürfte, wo nicht in kurzem die Domenien verhalten werden, jene Dorfschaften, die vor 50 und mehr Jahren mit Hungarn besetzet waren, eben successive wie die Walachen eingesiedelt worden, gelegentlich wiederum mit Hungarn zu besetzen […]“.* Infolge der Migrationen in unterschiedliche Richtungen veränderten sich allmählich die ethnischen Verhältnisse der einzelnen Gebiete. Wie schon erwähnt, schrieb der moldauische Fürst Vasile Lupu im 17. Jahrhundert die große Zahl der Rumänen betonend noch darüber, daß mehr als ein Drittel der Bevölkerung Siebenbürgens rumänisch sei. Eine Schätzung des Verwaltungsgerichtes von 1712/13 gab folgende Anteile an: Rumänen 34 %, Ungarn 47 %, Sachsen 19 %; allerdings wird dabei die Anzahl aller Familien unwahrscheinlich niedrig, auf etwa 80 000 geschätzt. Es erhebt sich die Frage, inwiefern die bemerkenswerte Zunahme der Rumänen in gewissen Regionen der äußeren oder inneren Migration zuzuschreiben ist, z. B. im Sachsenland, aus dem wir die zuverlässigsten Angaben haben. Kirchlichen Konskriptionen zufolge übersteigt nämlich die Zuwachsrate der Rumänen den Landesdurchschnitt bei weitem (zwischen 1750 und 1761 2,7 % zwischen 1733 und 1761 fast 2 %).
| Jahr | Rumänen | Ungarn | Deutsche | Zigeuner | Juden | Sonstige | Insgesamt | Gesamtbevölkerung |
| % | ||||||||
| 1766* | 58,9 | 27,5 | 13,6 | | | | 100,0 | 953 886 |
| 52,0 | 41,0 | 6,5 | | | 0,5 | 100,01 | 1 453 742 | |
| 1773 | 63,5 | 24,2 | 12,3 | | | | 100,01 | 1 066 017 |
| 1786 | 30,5 | 49,7 | 18,2 | 0,7 | 0,2 | 0,7 | 100,01 | 1 664 545 |
| 1794 | 50,0 | 33,0* | 12,5* | 4,3 | 0,1 | 0,1 | 100,01 | 1 458 559 |
| 1844 | 60,1 | 28,6 | 10,0 | 0,8 | 0,2 | 0,3 | 100,02 | 2 143 310 |
| 1850/51 | 59,5 | 25,9 | 9,4 | 3,8 | 0,8 | 0,6 | 100,02 | 2 062 379 |
Die absolute Mehrheit der Bevölkerung Siebenbürgens bestand zu dieser Zeit schon aus Rumänen: ihr Anteil wird auf 50-60 % geschätzt. Soweit sich mit Daten belegen läßt, überstieg der Bevölkerungszuwachs der Rumänen den Landesdurchschnitt seit den 1820er Jahren nicht mehr. Da es danach im historischen Siebenbürgen lange Zeit keine Umsiedlungen mehr gab, die das Zusammenleben der Völker gestört hätten, blieben die ethnischen Verhältnisse ziemlich unverändert: Der Anteil der Rumänen war sowohl 1850 wie auch 1930 57,2 %, der der Ungarn erhöhte sich von 26,8 auf 29,1 %, während der der Sachsen bzw. Deutschen von 10,5 auf 8,3 % zurückging.
{412.} Parallel zum Bevölkerungszuwachs nahm auch die Größe des Ackerlandes zu: Bis zu den 1820er Jahren wurde der größte Teil des bebaubaren Bodens unter den Pflug genommen. Es war eine typisch extensive Entwicklung, in deren Verlauf sich der Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Tätigkeit von der Viehzucht auf den Ackerbau verschob. Dadurch entstand bei dem gegebenen niedrigen Niveau der Produktivkräfte eine Übervölkerungskrise, aus der allein eine Veränderung der Produktionsweise herausführen konnte.
Die Gesellschaft Siebenbürgens schien zu Beginn des 18. Jahrhunderts ein unruhiges, sich in fast all ihren Komponenten wandelndes Gebilde zu sein. Der Zusammenschluß mit dem Habsburgerreich brachte wenn auch nicht in der Struktur der Gesellschaft, so doch in ihrer Zusammensetzung wichtige Veränderungen mit sich. Die Habsburger verteilten als Belohnung aristokratische Titel, aber der Aufstieg der neuen Aristokratie verursachte keine nennenswerten Änderungen in den Machtverhältnissen. Im politischen Leben Siebenbürgens gaben im 18. Jahrhundert nicht die neuen Träger hoher Ämter oder die Militäraristokratie den Ton an, sondern die gleichen 67 Familien, die gegen Ende des Fürstentums bereits in den Magnatenstand aufgestiegen waren. Beinahe alle Gubernatoren, Kanzler und Träger der sonstigen Landesämter entstammten diesen Familien. Echte Homines novi waren je ein Sproß der sächsischen Familien Seeberg und Bruckenthal: Samuel Bruckenthal wurde in der zweiten Jahrhunderthälfte zum Leiter des Guberniums. Man kann im 18.19. Jahrhundert mit 5060 hochadligen Geschlechtern in Siebenbürgen rechnen, und es gab etwa 4 000 mittel- und kleinadlige Familien, die von Steuern befreit waren.
Der mittlere Besitzadel vermochte sich durch seine Rolle im Munizipalwesen, in der miteinander verbundenen Justiz und Verwaltung der Komitate und Stühle, eine feste Stellung zu verschaffen. Die Zentralgewalt konzentrierte ihren Druck vor allem auf den die Lebensweise des freien Bauern führenden Kleinadel: Jeder, der weniger als drei Leibeigene oder Häusler hatte, war steuerpflichtig, das betraf 56 der Bevölkerung in den Komitaten und mehr als die Hälfte im Szeklerland. Ihrer politischen Rechte konnte man sie freilich nicht berauben, so blieben sie die gesellschaftliche Basis des Ständewesens, denn die ständische Freiheit hatte auch in dieser Form mehr Anziehungskraft als das Leben der sowohl dem Grundbesitzer als auch dem Staat ausgelieferten Bauern.
Paradoxerweise konnte sich die Staatsmacht am ehesten in den Gebieten ins gesellschaftliche Leben einmischen, in denen der Feudalismus nicht Fuß zu fassen vermocht hatte: auf dem Königsboden (Fundus Regius), d. h. im Sachsenland. In der Welt der Dorfgemeinschaft der freien Bauern im Sachsenland kam es häufig zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen den Sachsen, die sich Stammbewohner nannten und die Gemeindeverwaltung in Händen hatten, und den Rumänen, die als „Zugewanderte“ deklariert wurden; letztere mußten wegen der relativen Übervölkerungskrise Einschränkungen in der Bodennutzung hinnehmen. Die Gegensätze wurden manchmal so groß, daß man die Rumänen aus den Dörfern vertreiben wollte, was bloß durch Verbote der Zentralgewalt verhindert werden konnte. Dabei ist es kein Zufall, daß die kultiviertesten rumänischen Dörfer Siebenbürgens auf dem Königsboden zu finden sind. Das ist vor allem auf die freiere Lebenweise zurückführen, aber auch für die Warenproduktion waren dort die Voraussetzungen am günstigsten. In der Umgebung von Kronstadt und {413.} Hermannstadt entwickelten sich die transhumierenden Dörfer dynamisch, und das mit dem Kleinhandel verbundene halbnomadische Wanderhirtentum (Transhumanz) wurde dadurch verstärkt, daß die Weiden infolge der Ausbreitung des Ackerbaues kleiner wurden und sich der Bedarf des Gewerbes an Wolle erhöhte. Um 1750 wurden jährlich 2025 % des steuerpflichtigen Schafbestandes (1 Million Schafe) auf Winterweiden an die untere Donau getrieben, hundert Jahre später manchmal die Hälfte des Bestandes von zwei Millionen Schafen. Darüber hinaus wurden derartige Möglichkeiten des Warenaustausches bloß in einigen an Ungarn angrenzenden Regionen realisiert. So z. B. im Komitat Zaránd, das Holzwaren in die Große Ungarische Tiefebene und ins Banat lieferte und wo dem Generalkommandanten András Hadik nach, der Siebenbürgen im 18. Jahrhundert umfassend beschrieb die kleinste Fläche Boden bebaut werde und es gelungen sei, dem ansonsten allgemeinen Elend Herr zu werden. Im Szeklerland machte sich der Fleiß durch die freibäuerliche Lebensweise bezahlt.
Das Feudalsystem verhinderte, daß Groß- und Kleinbesitz trotz ihrer gegenseitigen Abhängigkeit einander bei der Entwicklung behilflich sein konnten. Das Verhältnis zwischen den Gutswirtschaften und den urbarialen Bauernhöfen war 1:2, die Besitzer der letzteren bildeten etwa die Hälfte der Bevölkerung. Die Grundherren belegten jede bäuerliche Tätigkeit mit einer Steuer, mit den Monopolen für den Verkauf von alkoholischen Getränken und das Mahlen von Getreide versuchten sie die Kaufkraft der Bauern so weit wie möglich abzuschöpfen. So durften nur die Grundherren im größten Teil des Jahres ein Wirtshaus betreiben, oder sie verpflichteten das Dorf, auch den Wein der Gutsherrschaft zu verkaufen. Charakteristisch für die siebenbürgisehe Rückständigkeit ist die in der Nähe von Klausenburg gelegene Herrschaft Bruck der Familie Bánffy, wo am Anfang des 19. Jahrhunderts, zur Zeit der starken Getreidekonjunktur durch die Napoleonischen Kriege, mit dem Getränkeverkauf im Jahresdurchschnitt ein ebenso hohes Einkommen erreicht wurde wie mit dem Verkauf von Getreide, Heu und Vieh zusammen. Von einer echten Warenproduktion konnte hier kaum die Rede sein, der früheren Praxis entsprechend, lagerten die Grundbesitzer die Vorräte lange Zeit und verkauften oder liehen sie dann in Hungerszeiten ihren eigenen Bauern. Deren Warenproduktion wiederum ging häufig auch nicht über die Beschaffung der zur Steuerzahlung benötigten Beträge hinaus.
Das Netz der siebenbürgischen Städte war nicht genug entwickelt, um zur treibenden Kraft der Warenproduktion zu werden. Die Bevölkerung der Städte stieg auch langsamer an als die der Dörfer. Am Anfang des 18. Jahrhunderts war Kronstadt mit 16 600 Einwohnern die größte Stadt im historischen Ungarn, in den 1780er Jahren stand es mit 18 000 bloß an neunter Stelle, obwohl es in Siebenbürgen vor Klausenburg und Hermannstadt (je etwa 13 00014 000 Einwohner) noch immer die größte Stadt blieb. Die Urbanisierung Siebenbürgens hing in erster Linie davon ab, in welchem Maße Siebenbürgen in die Arbeitsteilung innerhalb des Reiches bzw. zwischen Ost und West integriert werden konnte. Die in der zweiten Jahrhunderthälfte entstandene Agrarkonjunktur begünstigte vor allem das Agrarland Ungarn, es hielt Siebenbürgen vom Markt der österreichischen Erblande fern, während es andererseits die modernen agrartechnischen Verfahren nach Siebenbürgen vermittelte, deren über hundertjährige Anwendung {414.} bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die landwirtschaftliche Produktivität in einem Maße erhöhte, daß dadurch die moderne Urbanisierung ermöglicht wurde. Bis dahin wurde die Stadtentwicklung in den siebenbürgischen Komitaten entscheidend dadurch beeinflußt, daß ein Teil der adligen Grundbesitzer in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in die Städte zog: ihr Konsum kam dem städtischen Handwerk zugute, aber noch mehr dem Handel, da die wohlhabenden Adligen und Patrizier vor allem österreichische Waren kauften.
Die Kaufleute, deren Tätigkeit Siebenbürgen in die Arbeitsteilung zwischen Ost und West integrierte, waren vorwiegend Ansiedler aus dem Ausland, vor allem aus dem Türkischen Reich, die bereits von den siebenbürgischen Fürsten mit Privilegien ausgestattet worden waren. Die Armenier, die sich in den 1670er Jahren in Siebenbürgen niedergelassen hatten, durften bereits am Anfang des 18. Jahrhunderts zwei Städte gründen: Elisabethstadt und Neuschloß. An der Spitze der bis zum Dorfkrämer hinabreichenden Kaufmannshierarchie standen Händler, die aus der Moldau und in geringerem Maße aus Siebenbürgen Rinder erst in die Große Ungarische Tiefebene und nach deren Aufmästung weiter nach Wien trieben. Die armenischen Gerber beherrschten in Siebenbürgen den Markt der Lederzubereitung und der Herstellung roter Stiefel. Die Griechen ein Sammelname für Mazedovlachen, Bulgaren, Albaner, Serben und die teils in gleicher Weise handeltreibenden siebenbürgischen Rumänen schlugen eine Brücke zwischen der Wirtschaft des Türkischen Reiches und des Habsburgerreiches bzw. Mitteleuropas. Sie besorgten die Einfuhr der Rohstoffe aus dem Osmanenreich, vor allem die der Baumwolle aus Mazedonien, und transportierten im Gegenzug die Erzeugnisse des sächsischen, ungarischen und rumänischen Handwerks und Hausgewerbes über die Karpaten. In den 1770er Jahren gingen mehr als 60 % der Ausfuhr nach Ungarn, ein Drittel ins Osmanenreich und der Rest in die Erblande. Ins Türkische Reich wurden fast alle Arten Gebrauchsartikel geliefert, die die städtischen Mittelschichten und die wohlhabenden Bauern benötigen mochten, nach Ungarn vor allem Tuche, ebenfalls für die reicheren Bauern. Im gleichen Maße, wie sich die Verhältnisse in den rumänischen Fürstentümern stabilisierten und sich die Aufnahmefähigkeit ihrer Märkte erhöhte, erstarkte die siebenbürgische Industrie, deren Erzeugnisse seit den 1820er Jahren in zunehmendem Maße das mit der Wollkonjunktur bis zu den 1850er Jahren erstarkende rumänische Handelsbürgertum von Kronstadt vertrieb.
Für Siebenbürgen brachte die Integration ins Habsburgerreich vor allem Sicherheit. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, parallel zur Machtzunahme des Reiches, strebten die östlichen Kaufleute nach der österreichischen Staatsangehörigkeit. Die fortgeschritteneren Provinzen der Monarchie entwickelten sich ja auch schneller. Die Arbeitsteilung innerhalb des Reiches war eine Erbschaft der Vergangenheit, die aber die Führungskreise der Monarchie aufrechtzuerhalten gedachten; sie beriefen sich darauf, daß der ungarische Adel keine Steuer zahle. Sie wollten damit keineswegs die Industrialisierung Siebenbürgens verhindern. Denn als sie sahen, daß die Eisenherstellung in Siebenbürgen keine Konkurrenz für die steirische Industrie darstellte, wurde sie sehr wohl gefördert. Auch die hohen Schutzzölle auf die ausländischen Industrieprodukte, die sie vom Markt der Monarchie fernhielten, hatten keine nachteilige Wirkung. Für die langsamere {415.} Entwicklung war eher die periphere Lage verantwortlich. Zugleich ist es natürlich, daß die Zeitgenossen im Zeichen der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit eine Wirtschaftspolitik forderten, die sich in den entwickelteren Provinzen schon bewährt hatte. Durch die wirtschaftlichen Interessen dem Ausland gegenüber entstand auf diese Weise innerhalb Siebenbürgens ein Zwang zur Zusammenarbeit ansonsten entgegengesetzt wirkender Kräfte. Die Absicht, die Rückständigkeit zu bekämpfen, setzte sich unvermeidlich auch in politische Bestrebungen um.
Auch in Siebenbürgen versuchte der Wiener Hof mit Hilfe der mehr oder weniger gewaltsamen Gegenreformation die Loyalität zum Staat zu stärken. In deren Interesse wurde die unter der Hegemonie des kalvinistischen Glaubens entstandene Religionsgleichheit, das System der vier anerkannten Konfessionen, unter Einsatz drastischer Mittel zerstört. Zuerst wurde der Einfluß des römisch-katholischen Bischofs auf Kosten der anderen erhöht: Karl III. ernannte den Bischof zum Ersten Rat des Guberniums, der in Abwesenheit des Gubernators den Vorsitz führen sollte. Die Mönchsorden, vor allem die Jesuiten, wurden gefördert und erhielten zahlreiche ihrer früheren Kirchen zurück.
Die Gegenreformation bemühte sich darum, vor allem die einflußreichsten Repräsentanten der Stände für sich zu gewinnen. Neben dem Bekehrungseifer setzte sie auch wirksamere Mittel ein: unter anderem die Bevorzugung der Katholiken bei der Ämterbesetzung, sowohl bei den Regierungs- als auch den Munizipalbehörden, sogar im Kreise der Sachsen. Von der Gegenreformation waren die Unitarier am schwersten betroffen. Sie verloren die meisten Kirchen sowie ihre öffentlichen Ämter.
Der Angriff des gefestigten Katholizismus schien die ganze ständische Verfassung Siebenbürgens zu gefährden. Die katholischen Stände forderten schon 1712 übrigens erfolglos die Veränderung der für sie nachteiligen Paragraphen des Diploma Leopoldinum und später (1724) die Aufhebung der antikatholischen Paragraphen der Gesetze Approbata und Compilata, die Bestrafung der Apostasie, das Verbot der Beziehungen von Nicht-Katholiken mit dem Ausland (einschließlich sogar Ungarn), die Unterdrückung der unitarischen Kirche, die Verbannung der Unitarier aus den Ämtern und die Ausrottung des Sabbatariertums. Realisiert wurden damals bloß einige Sabbatarierprozesse (17241729), aber die Versuche der Katholiken wiederholten sich. 1731 konnte ein willkürlich gebildetes Gubernium ungehindert die Aufhebung des Systems der vier anerkannten Konfessionen, die Rückgabe der ehemals von Katholiken gestifteten Kirchen, das Verbot von Auslandsbeziehungen der Protestanten, die Buchzensur und die Beurteilung der Mischehen durch den Heiligen Stuhl vorschlagen Forderungen, die allerdings nicht durchgesetzt werden konnten. Mitte der 1730er Jahre erstarkte die Opposition in Siebenbürgen, woraufhin die Regierung im Frühling 1738 parallel zum soeben ausgebrochenen Türkenkrieg den reformierten Bischof István Szigethi-Gyula mit anderen kirchlichen Persönlichkeiten und zahlreichen reformierten Aristokraten unter Anklage auf {416.} Verschwörung mit Rákóczi-Anhängern verhaften ließ, sie aber Anfang 1739 freilassen mußte. Die Problematik entwickelte sich 17411743 zu einem förmlichen Komplex, die früheren, gegen die Katholiken und Habsburger erlassenen Gesetze aufzuheben und die Pragmatische Sanktion zu ratifizieren. 1744 akzeptierten die Stände die Bestimmungen über die Beziehungen Siebenbürgens zum Türkischen Reich und die Aufhebung des Rechtes der Fürstenwahl, die Pragmatische Sanktion wurde Gesetz und die antikatholischen Gesetze wurden aufgehoben.
Der Rekatholisierungsprozeß war aber keine eindeutig negative Erscheinung; ihm sind auch wesentliche kulturelle Verdienste zuzuschreiben, so erhöhte sich das Niveau der Mittel- und Hochschulbildung. Mit der Gegenreformation setzte die Verbreitung des Barocks in Siebenbürgen ein, zunächst im katholischen Kirchenbau. Als Muster galt die Jesuitenkirche in Klausenburg, die aufgrund von eventuell in Wien entworfenen Plänen zwischen 1718 und 1724 gebaut wurde. Die siebenbürgische Barockplastik war anfangs mit dem barocken Kirchenbau verbunden, später auch mit der Schloßarchitektur, die sich um die Mitte des Jahrhunderts neu entfaltete.
Die Selbstverteidigung der Protestanten gegen das Vordringen der Gegenreformation konzentrierte sich (über politische Aktionen hinaus) auf die Sicherung ihrer Beziehungen zum westeuropäischen Protestantismus und zum europäischen Geistesleben und deshalb auch auf die Erhaltung ihres modernen Schulwesens in Siebenbürgen. Um den Preis andauernder Kämpfe und den unaufhörlichen staatlichen Behinderungen zum Trotz gelang es den Protestanten, die Kontakte mit Westeuropa vor allem mit den deutschen Universitäten, aufrecht zu erhalten. Von diesen (insbesonders aus Halle) breitete sich der Pietismus gemeinsam mit der deutschen Frühaufklärung auch nach Siebenbürgen aus. Im sächsischen Luthertum hatte schon zur Zeit des Rákóczi-Aufstandes der Streit zwischen Pietisten und Konservativen begonnen, und da 1719 in Preußen der Pietismus Sieger blieb, wurde damit die deutsche Basis des Konservativismus geschwächt. Kurz darauf erschien, zuerst bei den Sachsen, der Wolffianismus, als eine für alle Richtungen der siebenbürgischen Aufklärung höchst wichtige Philosophie.
Der Einfluß des Pietismus war in der reformierten Kirche geringer, aber eine zentrale pietistische Persönlichkeit war Professor András Huszty, der das Studium des Rechts und der politischen Wissenschaften an der Klausenburger Hochschule einführte und daneben Wesentliches zur Begründung der finnougrischen Sprachwissenschaft leistete: er bestimmte die Verwandtschaftsbeziehungen der finnougrischen Sprachen so exakt, daß in der Folgezeit nur mehr wenig zu verbessern blieb. Der Vorkämpfer für das Studium der Naturwissenschaften, István Vásárhelyi Tõke, führte die Experimentalphysik als Fach an der Hochschule von Groß-Enyed/Straßburg ein. Sámuel Nádudvari, Lehrer an der reformierten Hochschule von Neumarkt um 1740, übersetzte mehrere Werke von Christian Wolff. Die Bestrebungen der Klausenburger unitarischen Hochschule um Modernisierung des Unterrichts verdienen alle Anerkennung. Hier begann Mihály Szent-Ábrahámi, die größte Persönlichkeit des siebenbürgischen Unitarismus im 18. Jahrhundert, unmittelbar vor der besitzmäßigen Umwandlung der Hochschule Recht und Geographie zu unterrichten das war der Beginn des regelmäßigen Rechtsstudiums in Siebenbürgen. An der nach 1718 reorganisierten Hochschule unterrichtete Szent-Ábrahámi eklektische und Experimentalphysik {417.} (1726) und legte in seinen geographischen Notizen (1727) auch die kopernikanische Lehre dar.
Die größte Persönlichkeit der siebenbürgischen Frühaufklärung war der Verwaltungsbeamte Sámuel Köleséri, der erst Arzt, dann Fachmann für das Bergwesen und zuletzt Sekretär und Rat des Guberniums war. Seine wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen reichten von Konstantinopel und Venedig bis Paris, London und Petersburg, seine Aufsätze wurden in deutschen Zeitschriften publiziert, und in mehreren Zweigen der Naturwissenschaft leistete er Grundlegendes.In seinem bekanntesten Werk Auraria Romano-Dacica stellte er die Bodenschätze Siebenbürgens und ihre Erschließung dar. Er beschäftigte sich auch mit der Medizin: in seinem Werk über den Skorbut im Siebenbürgischen Erzgebirge erklärte er die Krankheit mit der schlechten Ernährung der Bergleute (sieben Jahre nach Erscheinen des Werkes von Ramazzini, mit dem dieser die industrielle Pathologie begründete).
Die Kultur war um die Mitte des Jahrhunderts schon weniger abhängig von der Politik geworden als in den Jahrzehnten zuvor. Wohl hatte der sich allmählich durchsetzende Absolutismus die Zensur eingeführt: 1753 verordnete Maria Theresia, das Gubernium solle den Druckereien die Herausgabe von Werken verbieten, die mit ihrem Inhalt die Ehrfurcht Gottes, die Person und die Rechte des Herrschers, die Zustände des Landes und die anerkannten Konfessionen angriffen oder neue Ketzereien enthielten; jedes Werk war vor dem Druck dem Gubernium vorzulegen, ohne dessen Genehmigung nichts verkauft werden durfte. Der Erlaß hatte aber nur wenig Erfolg, die Zensur war nicht sehr wirkungsvoll. Dank den Beziehungen zu Westeuropa erreichte auch das wissenschaftliche Bibliothekswesen ein höheres Niveau.
An der Klausenburger Jesuitenhochschule begannen nun, mit leichter Verspätung gegenüber den protestantischen Schulen, die ersten hervorragenden Persönlichkeiten die Naturwissenschaften zu lehren, von Anfang an waren es namhafte Wissenschaftler, wie der später weltberühmte Astronom Maximilian Hell, der 1752 von Tyrnau aus den Lehrstuhl für Mathematik der Klausenburger Hochschule besetzte. Er richtete zu Hause ein Observatorium ein und war darum bemüht, in der Schule ein Physikkabinett aufzubauen. Daneben leistete er Bleibendes auf dem Gebiet des Zusammenhanges von Magnetismus und Elektrizität. 1755 kam er als Direktor der Sternwarte und Professor nach Wien.
Der bedeutendste siebenbürgische Wissenschaftler dieser Epoche war der protestantische Dorfprediger Péter Bod, ein in seinem Glauben unbarmherzig harter Theologe, Kirchenhistoriker (er schrieb eine umfangreiche ungarische Kirchengeschichte) und Kirchenrechtler. In der ungarischen Kulturgeschichte erwarb er sich vor allem mit seiner Literatur- und kulturhistorischen Tätigkeit einen Namen. Er verfaßte das erste ungarische Literaturlexikon Magyar Athenás (herausgegeben im Jahre 1767) als erste systematische Zusammenfassung der gesamten ungarischen Literaturgeschichte. Nach János Apáczai Csere war er der erste Vertreter der Idee einer ungarischen Akademie. 1756 schlug er zuerst die Gründung einer „literarischen Gesellschaft“ mit Mitgliedern aus Ungarn und Siebenbürgen vor, um mit einer solchen die Pflege der Sprache und die Zusammenstellung einer guten ungarischen Grammatik zu verbinden. 1760 betrieb er schon ausdrücklich die Gründung einer „aus gelehrten Leuten bestehenden Gesellschaft zur {418.} Anregung der ungarischen Sprache, wie es sie bei anderen Nationen gibt“.
Einen besonderen Tätigkeitsbereich für die katholische Expansion in Siebenbürgen bildete die Union der rumänischen Griechisch-Orthodoxen mit der römischen Kirche.
Die Grundlagen für die Kirchenunion wurden bereits in der vorhergehenden Periode, an der Jahrhundertwende gelegt. Der Beginn war zwar vielversprechend, aber die Stürme des Rákóczi-Aufstandes machten den Erfolg fast völlig zunichte. Wer von den Mitgliedern der siebenbürgischen griechischen Kirche in den fünfzig Jahren nach 1711 orthodox oder uniert war, läßt sich kaum feststellen. Es gab bloß eine legale griechische Kirche, nämlich die unierte, aber die Behörden mußten das orthodoxe Zentrum in Kronstadt zur Kenntnis nehmen, und die ohne bischöfliche Organisation bestehende siebenbürgische orthodoxe Kirche fand Beschützer außerhalb Siebenbürgens: den serbischen orthodoxen Erzbischof von Karlowitz, das Russische Reich und die Kirchen der beiden rumänischen Fürstentümer. Die Unierten wurden vom Staat beträchtlich unterstützt, ihre Bischöfe erhielten Grundbesitz, und die Ausbildungsmöglichkeiten für ihre Geistlichen wie auch für ihre weltliche Intelligenz waren in der Union ungleich besser als bei den Orthodoxen. Neben der heimischen Jesuitenhochschule konnten sie auch an den Universitäten Tyrnau und Wien und im Collegium de propaganda fide in Rom studieren.
Die unierte Kirche wurde von der Regierung politisch anerkannt. Man verlieh den Bischöfen Ioan Pataki und Inochentie Micu-Klein die Würde eines Barons, und letzterer durfte ab 1732 als Zeichen der königlichen Gnade am Landtag teilnehmen. Dieser, die größte rumänische Persönlichkeit des 18. Jahrhunderts, trat sein Amt 1729 an und begann eine großangelegte Tätigkeit im Interesse seiner Kirche und seiner Geistlichen, die sich eigentlich aber auf alle Rumänen Siebenbürgens erstreckte, da er seine Jurisdiktion auch über die Griechisch-Orthodoxen durchsetzen wollte. Die juristische Basis seiner Bestrebungen war das umstrittene zweite Diploma Leopoldinum über die Union vom 19. März 1701: Dieses befreite die unierten Pfarrer von der Fron und rechnete nicht nur die Geistlichen, sondern auch die Laien und sogar die Gemeinen (plebeae conditionis homines) zu den katholischen Ständen und betrachtete diese als gleichberechtigte Mitbürger, wenn sie der Union beitraten. Nach hartnäckigen Auseinandersetzungen erreichte Micu-Klein, daß der König im Dezember 1732 einen Ausschuß für die Untersuchung seiner Beschwerden einsetzte. 1733 wurden seine Bittschriften auch dem Landtag vorgetragen. Die Stände bezweifelten aber die Stabilität der Union und das mit Recht. Sie forderten den Bischof auf, den Katechismus und das Bekenntnis seiner Kirche vorzulegen; sie fanden beides in Ordnung, erachteten aber auch die Konskription der rumänischen Geistlichen und Gläubigen für notwendig.
In den Äußerungen Micu-Kleins von 1735 wurde die Sache der Siebenbürger Rumänen zum Politikum. Aufgrund der Konskription von 1733 argumentierte der Bischof, die Rumänen seien die größte Nationalität in Siebenbürgen und durch das zweite Diploma Leopoldinum über die Union {419.} auch berechtigt, jedes öffentliche Amt zu bekleiden, dennoch würden sie den Reformierten und Lutheranern gegenüber benachteiligt. (Aus taktischen Gründen verschwieg er, daß in den öffentlichen Ämtern bereits die Katholiken überwogen.) Es sei unwahr schrieb er zu Recht , daß es unter den Rumänen keine gebildeten, adligen, für ein Amt kompetenten Männer gebe. Er bitte daher den König, ihm die vakante Stelle eines der Gubernialräte zu verleihen. Seine Forderung blieb unerfüllt, die Ministerialkonferenz nahm gegen ihn Stellung. Sein Auftreten hatte aber indirekt zur Folge, daß 1736 Petru Dobra, der erste bedeutende rumänische weltliche Politiker nach 1711, zum Fiscalis-Director Siebenbürgens ernannt wurde.
Ebenfalls 1735 artikulierte Micu-Klein die historische Konzeption der dakorumänischen, genauer der römischen Kontinuität: „Wir sind seit Kaiser Trajan die ältesten Bewohner Siebenbürgens“ schrieb er in einer Bittschrift an den König, und dieses Argument war von zukunftsträchtiger Bedeutung. Drei Faktoren bestimmten und begünstigten nun den Prozeß der politischen Gruppenbildung innerhalb der Rumänen Siebenbürgens: die unierte Kirche als organisatorischer Rahmen (der nach Auffassung des Bischofs alle Siebenbürger Rumänen umfassen sollte), eine mit historischen Argumenten legitimierte Ideologie als Basis für das politisch-nationale Bewußtsein und schließlich zumindest der Anspruch auf Vertretung in den öffentlichen Ämtern.
Vom Frühjahr 1736 bis 1738 setzte sich Micu-Klein auf zahlreichen Landtagen für das Recht der unierten Pfarrer auf den Zehnten ein allerdings ohne Erfolg. Als er sich im Herbst 1737 „totius nationis per Transylvaniam valachicae nomine“ äußern wollte, protestierten die Stände gegen diesen Begriff. Doch ließ der Bischof, dieser einsame Vorkämpfer der Nationalbewegung, in seinen Anstrengungen nicht nach: Im August 1742 reichte er in Wien aufs neue eine Bittschrift ein, in der er bereits ausdrücklich auf die Aufnahme der Siebenbürger Rumänen als vierte in das System der bisherigen drei Nationen bestand. Da eine territoriale Absonderung der vierten Nation kaum möglich war, stellte er sich eine solche politische Partizipation so vor, daß sich die rumänische Nation in den ungarischen Komitaten der ungarischen, in den Szekler und sächsischen Munizipien der Szekler und sächsischen Nation anschließen sollte. Ein Novum und zugleich ein Zeichen der politischen Genialität Micu-Kleins war die Forderung, der steuerpflichtigen Bevölkerung keine unerträglichen Lasten aufzubürden und die Zahl der Frontage auf zwei zu beschränken. Es handelte sich nicht bloß darum, daß der „Hirte“ seine „Herde“ schützt: Hier werden vielmehr erstmals die nationalen mit den sozialen Forderungen zu einem Programm der rumänischen Nationalbewegung in Siebenbürgen vereinigt, das für diese auch in der Folgezeit ein Charakteristikum geblieben ist. Im Laufe der Zeiten entwickelte sich dieser Gedanke zur These „ungarischer Grundherr rumänischer Untertan“. Es sei angemerkt, daß der Anteil der siebenbürgisch-rumänischen Untertanen wirklich höher lag als der der Rumänen an der Gesamtbevölkerung.
Die rumänische Nationalbewegung verschwand aber bald für lange Zeit vom Forum der politischen Auseinandersetzungen. Nach langem Ringen wurde schließlich 1744 Existenz und Pfründe des griechisch-katholischen Bistums in Siebenbürgen gesetzlich anerkannt. Es schien, als könne nun die Angelegenheit der unierten Kirche und damit die der Siebenbürger Rumänen als politischer Faktor ganz von der Tagesordnung abgesetzt werden.
{420.} Im Frühling 1744 kam aber Visarion Sarai, ein serbischer orthodoxer Mönch der nicht einmal rumänisch sprach , aus dem Banat nach Siebenbürgen. Dieser heiligmäßige Mönch hielt während seiner Reise nach Hermannstadt selbst mit Hilfe eines Dolmetschers noch suggestive Predigten, unter deren Einfluß in Südsiebenbürgen wie mit einem Schlag die Union beinahe ganz zusammenbrach: Die unierten Rumänen verjagten ihre Pfarrer, und sogleich waren orthodoxe Pfarrer da, ihre Stellen einzunehmen. Visarion wurde zwar verhaftet und nach Wien gebracht, wo seine Spur verschwand. Dieses Ereignis kam aber all jenen sehr zustatten, die den Scheincharakter der Union betonten. (Der reformierte Adel wiederum unterstützte an vielen Orten nachdrücklich die Orthodoxie, einerseits um des bewährten Friedens mit den Untertanen willen, andererseits vom Geist der selbst dem katholischen Druck widerstehenden Toleranz geleitet.) Micu-Klein wäre bereit gewesen, die Bewegung mit sanfter Gewalt unschädlich zu machen, als Gegenleistung dafür verlangte er aber die Erfüllung seiner bereits zehn Jahre alten Forderungen. Damit wurde er nicht nur den Ständen, sondern auch dem Militärkommandanten und sogar der Wiener Regierung verdächtig für letztere zugleich auch schädlich und damit überflüssig: Im Juni 1744 wurde er nach Wien beordert. Der Bischof antwortete mit einem letzten kühnen politischen Schachzug. Er berief eine Synode nach Blasendorf ein, an der außer dem Klerus auch rumänische Laien (Adlige und Leibeigene) und selbst Orthodoxe teilnahmen. Das war bereits eine echte nationale Versammlung und zugleich die einzige derartige rumänische Versammlung vor 1848. Auch ihre Zusammensetzung und die folgende vom Bischof an sie gestellte Frage wiesen in die Zukunft: Da sich die Privilegien aus der Zeit Leopolds I. die aufs neue ratifiziert werden müßten und die seinem Programm als Rechtsbasis dienten auch auf das Volk beziehen, sollte man dieses fragen, ob es den Kampf um diese Privilegien unterstützen wollte und wenn ja, in welcher Form? Das lief bereits auf ein regelrechtes Plebiszit hinaus. Dem größten Siebenbürger Rumänen des Jahrhunderts so weit zu folgen, wagte aber niemand mehr. Obwohl die Synode prinzipiell mit dem Mitbestimmungsrecht des Volkes einverstanden war, wollte sie die Vertreter des Volkes in der gegebenen Situation nicht unmittelbar in die Verhandlungen einbeziehen.
Der Vorreiter war so weit vorgeprescht, daß ihm selbst die tapfersten Mitstreiter der Haupttruppe nicht mehr zu folgen wagten. Im Herbst 1744 wartete in Wien auf Micu-Klein eine Untersuchung, deren Ergebnis unbedingt seine Amtsenthebung gewesen wäre; deshalb floh er nach Rom, wo er als einsamer Greis in der Verbannung starb. Seine Nachfolger verlautbarten ihre nationalen Forderungen schon vorsichtiger, verzichteten aber nicht auf sie. Neben den Bestrebungen, ihr kulturelles Niveau zu verbessern, versuchten die Unierten ihre Position durch Zurückdrängung der Orthodoxie zu stabilisieren.
Die Orthodoxen orientierten sich zu dieser Zeit immer mehr nach Rußland, und das österreichisch-russische Bündnis von 1746 als eine der wichtigsten außenpolitischen Stützen des Reiches hat diese Orientierung begünstigt. Zur ersten politischen Reise einer siebenbürgisch-rumänischen Persönlichkeit nach Rußland kam es Ende der 1740er Jahre: Nicolae Pop, ein früherer unierter Dechant, konnte erreichen, daß Zarin Elisabeth ihren Gesandten in Wien aufforderte, sich über die Schwierigkeiten des siebenbürgisch-rumänischen Klerus und Volkes zu erkundigen und gegebenenfalls für diese {421.} auch am Wiener Hof einzutreten. Die Orthodoxie wurde aus der Walachei und auch durch die serbische orthodoxe Kirche Ungarns unterstützt, und als das Habsburgerreich zur Zeit des Siebenjährigen Krieges auf den russischen Verbündeten und auch auf den inneren Frieden in Siebenbürgen äußerst angewiesen war, mußte es auf die siebenbürgische Kirchenunion wenigstens zum Teil verzichten.
Im Sommer 1758 wurde in Wien der Beschluß gefaßt, einen vom Karlowitzer Erzbischof unabhängigen orthodoxen Bischof für Siebenbürgen zu ernennen, und im Jahr darauf erging das sog. orthodoxe Toleranzedikt, in dem die Investitur eines Bischofs noch immer eine bloße Zusage blieb. Das Volk verließ daraufhin die Union in großen Scharen, Leiter der Bewegung wurde der Mönch Sofronie (Stan Popovici), dem gegenüber sich die Behörden als ohnmächtig erwiesen. Nun schickte die Regierung eilends den ausersehenen Bischof Dioniz Novaković, den früheren serbischen Bischof von Ofen nach Siebenbürgen und betraute den Generalkommandanten Buccow, eine Trennung der unierten und orthodoxen Kirchengemeinden und ihrer Güter vorzunehmen. Das Ergebnis der Trennung waren 25 164 unierte und 126 652 orthodoxe Familien. Während die Regierung die Organisation und materielle Basis der unierten Kirche rettete, bestätigte sie die siebenbürgisch-orthodoxe Kirche durch Gesetz, jedoch nicht als „anerkannte“, sondern nur als „tolerierte“ Konfession.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts beschränkte sich die politische Aktivität der Habsburgerregierung auf die gegenreformatorische Tätigkeit und auf die Steuerbewilligung seitens der Stände.
Die wichtigste Repräsentation der Stände, der Landtag, besaß keine substantiellen Traditionen aus der Periode des selbständigen Fürstentums. Auch früher hatten die Stände nur dann Eigenständigkeit demonstriert, wenn es darum ging, die Fürsten zu wählen oder gar die Dynastie zu wechseln. Ihre Vorrechte hatten sie durch die Machtexpansion der Fürsten regelmäßig eingebüßt. Die inhaltlichen Initiativen kamen auch auf dem Landtag vom Fürsten, der alles, was er nur wollte, von der Versammlung bewilligen ließ.
Die Zusammensetzung des Landtags war unverändert geblieben. Auch jetzt bestand er aus einer Kammer; statt des Fürstenrates nahm das Gubernium (der Gubernator, die Räte und sogar die Sekretäre) an ihm teil, die Gerichtstafel war unverändert präsent; neben den leitenden Beamten der Munizipalbehörden und den katholischen Prälaten erschienen auch 55110 Regalisten, die vom Herrscher eingeladen wurden, und schließlich die gewählten Deputierten der Munizipalbehörden der drei Nationen und der Städte der ungarischen und der Szekler Nation. Die Regierung hätte ihre Gegner im Landtag sogar majorisieren können, wenn das Prinzip der Stimmenmehrheit überhaupt zur Geltung gekommen wäre. Das aber war jetzt ebensowenig wie vor 1690 der Brauch. Aufgrund des Prinzips „vota ponderantur sed non numerantur“ entschied die Meinung der Autoritäten, wie sie der Landtagspräsident einschätzte. Die Regierung konnte den Vollzug der für sie unangenehmen Beschlüsse der Stände umgehen: sie ratifizierte die {422.} Gesetze nicht und verschaffte den seitens der Stände zurückgewiesenen Vorschlägen in Form von Dekreten Geltung. Sie akzeptierte den Standpunkt der Stände nur, wenn es politisch opportun schien.
So war also von den Ständen nicht viel zu erwarten. Bis 1750 wurde fast jedes Jahr ein Landtag abgehalten (manchmal sogar zwei), aber die Verhandlung der befaßten Angelegenheiten verlief in der Regel sehr schematisch: Steuer, Unterhalt des Militärs, Ernennung der vom Landtag durch Wahl zu besetzenden Ämter, Verhandlung von Prozessen usw. Dieser recht eintönige Ablauf wurde selten von einer interessanten Initiative unterbrochen.
Die Stände erarbeiteten ein einziges Mal ein wirtschaftspolitisches Konzept, nämlich im Jahre 1725. Auch das bedeutete bereits eine Überlegenheit gegenüber der Habsburgerregierung, die keinen derartig umfassenden Plan vorzulegen hatte. Allerdings schlugen die Stände zur Verminderung des Geldmangels ein Schutzzollsystem vor, das für die Zentralbehörden unannehmbar war.
Auch die vereinzelten Veränderungen, die bis 1750 in den Angelegenheiten der Leibeigenen stattfanden, wurden von den Ständen initiiert. Auf dem Landtag Anfang 1714 wurde das erste Gesetz beschlossen, das die Fron der siebenbürgischen Leibeigenen regelte. Die Erbuntertanen mußten vier Tage Frondienst in der Woche leisten, die Häusler drei. Diese Fronlast war noch immer erschreckend hoch, aber diese Regelung bedeutete bereits eine Erleichterung gegenüber der vorher unbeschränkten Fronarbeit. Das Gesetz blieb aber bekanntlich jahrzehntelang ohne Wirkung, da es erst 1742 ratifiziert wurde: Zu dieser Zeit trat Wien schon gegen die Stände für die Leibeigenen ein.
Was die Stände darüber hinaus aktivierte, waren vor allem die Forderung nach Einhaltung der Ständeverfassung und der Kampf um die Besetzung der Ämter.
Um 1750 trat jedoch eine wesentliche Wende ein. Die Zentralregierung begann sich intensiver mit den Angelegenheiten Siebenbürgens zu beschäftigen. Das Reich hatte Schlesien verloren, die Staatsschulden waren zur Zeit des österreichischen Erbfolgekrieges erheblich angewachsen, es war dringlich erforderlich, den Staatshaushalt zu sanieren. Die Habsburger hatten zwar noch kein durchdachtes wirtschaftspolitisches Konzept für Siebenbürgen, die Steuer- und Finanzpolitik war aber bereits ausgereifter. Während man die Landessteuer früher zwischen den drei Nationen aufteilte die dann für die Art und Weise ihrer Bemessung und Erhebung sorgten , wurde die Besteuerung des Einzelnen zur Grundlage des neuen Systems. Dieser zahlte einerseits nach seiner Rechtsstellung einen Anteil der Landessteuer, andererseits nach seinem Vermögensstand Vermögenssteuer und nach gewissen Berufen Einkommenssteuer. Wenn man es als wesentliches Kriterium des Absolutismus betrachtet, daß der Herrscher ohne Zustimmung der Stände die Steuern seiner Untertanen erheben kann, war das Jahr 1714 von entscheidender Bedeutung: Das neue Steuersystem das auch auf den Grundbesitz der Steuerpflichtigen Steuern erhob , durchbrach das ständische Grundprinzip „onus non inhaeret fundo“.
Zur Erarbeitung einer umfassenden wirtschaftspolitischen Konzeption bot die Ständeverfassung sehr wohl Möglichkeiten. Im Frühjahr 1751 erarbeitete eine Landtagskommission unter dem Vorsitz von Graf László Teleki und {423.} unter Mitwirkung unter anderen von Samuel Dobosi, einem reichen Kaufmann aus Hermannstadt, einen Entwurf, der ursprünglich nur das Problem der Erhöhung des Geldumlaufes lösen wollte, in Wahrheit aber ein wirtschaftliches Reformprogramm mit folgendem Inhalt darstellte: Ansiedlung, um die Bevölkerungszahl zu erhöhen; Einfuhr von Zuchtvieh und eine intensive Viehhaltung (Stallhaltung usw.); Käseerzeugung; Förderung der Bienenzucht und der Seidenraupenzucht; Regelung der Getreidepreise; Bau von Kornspeichern; Verbesserung der Weinqualität; Förderung des Industriepflanzenanbaus all das stets unterstützt durch Einfuhrbeschränkungen. Der Teleki-Dobosi-Plan hätte die Aufnahme in die Zünfte erleichtert und den Zuzug von ausländischen Fachleuten aller Art ermöglicht. Er schlug auch die Gründung von Manufakturen hauptsächlich in der Textilindustrie vor, um vor allem den Markt der beiden rumänischen Fürstentümer zu erobern und die in Siebenbürgen überwinternden sieben Regimenter zu versorgen. Er wollte die Zollgrenze zwischen Ungarn und Siebenbürgen aufheben und schlug im Sinne all dessen die Schaffung eines Finanzierungsfonds und einer Handelskommission (Commissio Commercialis) vor, zudem Straßenreparaturen und die Regelung des Kreditwesens. Er wollte die Einführung von Innovationsverfahren fördern, ohne welche Strukturreformen von oben mehr Schaden stiften als Nutzen bringen würden.
Der Entwurf fand keinen Anklang; was davon dennoch in Erfüllung ging, sollte einige Jahrzehnte später als Wirtschaftspolitik der Habsburger verwirklicht werden. Im Herbst 1751 lehnte schon der Siebenbürger Landtag mit seiner konservativen Mehrheit im Zeichen eines falsch verstandenen „Realismus“ den Entwurf ab, gerade die weitsichtigsten Vorschläge der Verfassser wurden direkt mit Spott abgetan. Danach konnte sich die Ministerialkonferenz damit begnügen, eine Wirtschaftskommission für Entwicklung und Aufsicht der Manufakturen in Siebenbürgen einzurichten. Der Vorsitzende dieser Kommission wurde wiederum László Teleki, aber ohne entsprechende Voraussetzungen waren auch keine Erfolge zu erzielen.
In den 1760er Jahren setzten die Versuche der Wiener Regierung ein, sich über die bis dahin gültigen Modalitäten der Landesverwaltung Siebenbürgens hinwegzusetzen. Im Herbst 1761 wurde zum letzten Mal der Siebenbürger Landtag einberufen, auf dem der Generalkommandant Buccow auf die Stände starken Druck ausübte, da deren politische Mitwirkung seiner Überzeugung nach ohnehin ganz überflüssig war. Seine auf den Eröffnungstermin des Landtags datierte Vorlage für die Majestät enthielt einen detaillierten Entwurf zur Umgestaltung der siebenbürgischen Verwaltung mit folgenden Hauptpunkten: Abdankung des Gubernators, statt dessen Ernennung des Militärkommandanten auch zum Leiter der Zivilverwaltung; Aufnahme von aus den Erbländern stammenden Räten in das Gubernium; Überprüfung der Besitzschenkungen, ausgehend von dem Prinzip, daß sich die Privilegien der Adligen nur auf ihre Person beziehen. Schließlich schlug er die Aufstellung einer aus 7000 Mann bestehenden siebenbürgischen Grenzwache vor. Der Staatsrat reagierte auf den Entwurf mit höflichem Schweigen, doch wies diese Vorlage die Richtung der in den 60er Jahren vorgenommenen Veränderungen in der Machtstruktur. Mitte 1762 trat der Generalkommandant an die Spitze des Guberniums; von dieser Zeit an waren dieser und seine Nachfolger im Range eines königlichen Kommissars fast zehn Jahre lang die Leiter des Guberniums (nach Buccows Tod erst András Hadik, dann O’Donnel). Dies {424.} war eine vereinigte Militär-Zivilverwaltung, für die es ab 1711 in Siebenbürgen formell kein Beispiel gab.
Die Einrichtung der Militärgrenze gestaltete sich höchst problematisch. Sie wurde teils im Szeklerland, teils in der Umgebung von Fogarasch, im Komitat Hunyad und in einigen Gebieten des Königsbodens vorgenommen. Bei den Szeklern stellte die auch im Diploma Leopoldinum festgelegte Verpflichtung dieser Nation zum Militärdienst noch eine gewisse Rechtsbasis dar. Bei der Einrichtung der rumänischen Grenzregimenter wurde eine solche nicht mehr angestrebt. Die Grenzwache bedeutete aber nicht mehr die Stellungspflicht alten Typs, wofür die Szekler früher als Gegenleistung gewisse Freiheiten bekommen hatten. Sie war eine späte Variante des in vielen Ländern bekannten Produktes der ostmittel- und osteuropäischen Rückständigkeit, Söldnertruppen durch seßhaftes Militär zu ersetzen (Truppen dieser Art gab es in der südungarisch-kroatischen Militärgrenze schon viel früher). Mit ihrer Aufstellung wurde 1762 in der Umgebung der rumänischen Ortschaft Nußdorf und im Szeklerland begonnen. Nußdorf hatte einen langen Zwist mit den Einwohnern von Bistritz und Umgebung: Letztere hielten die Nußdorfer für Leibeigene, sie aber verlangten die gleichen Rechte wie die Sachsen. Buccow sicherte den Nußdorfern für den Fall Freiheit zu, daß sie ins Militär eintraten. Anfangs gab es massenhafte Anmeldungen, und sehr viele traten der Kirchenunion bei (was auch Voraussetzung für eine Zulassung zur Grenzwache bildete). Obwohl viele Szekler als Zeichen ihres Eintritts in die Grenzwache die Waffen übernahmen, stellten sie Bedingungen für ihren Dienst: Wiederherstellung ihrer alten Privilegien, kein Militärdienst außerhalb Siebenbürgens und Beachtung ihrer alten Gesetze. Die Grenzwache wurde hier teilweise aus Freiwilligen zusammengestellt, teilweise aber mit Gewalt. Deshalb kam es im September 1762 im Stuhl Udvarhely zu einem Aufruhr. Viele Dörfer verweigerten die statistische Erhebung oder wichen ihr aus. Daraufhin ging Buccow selbst nach Hofmarkt, wo sich ein blutiger Zusammenstoß kaum mehr vermeiden ließ. In den Stühlen Csík und Gyergyó gab es mehr Anmeldungen, aber auch nicht in der erwarteten Höhe. Im Stuhl Gyergyó stellte das zu Eidesleistung der Grenzer aufgerufene Volk wieder seine alten, noch etwas präzisierten und ergänzten Forderungen: Sie wollten unter eigenen Offizieren dienen und drangen auf die Vorlegung des königlichen Dekrets über die Einrichtung der Militärgrenze um sich dann, des Zankes überdrüssig geworden, auf das Quartier Buccows zu stürzen. Nur der Königsrichter konnte den Generalkommandanten davor retten, erschlagen zu werden, und zuletzt waren bloß einige wenige bereit, den militärischen Eid abzulegen.
Das war aber nur eine der vielen Fronten des „bellum omnium contra omnes“ infolge der Einrichtung der Militärgrenze im Szeklerland. Der Adel der Szekler Stühle protestierte regelmäßig gegen die Übergriffe der Offiziere; die neuen Szeklersoldaten wiederum griffen an mehreren Orten die Adligen an, verwüsteten Häuser und überfielen Leute, die der Grenzwache ferngeblieben waren, oder auch ganze Dörfer. Bedrohlich war, daß die Grenzer teilweise ihre Felder nicht mehr bebauten und ihr Vieh um ein Pferd verkauften. Manche Aushebungsoffiziere nahmen auch Leibeigene in die Grenzwache auf, womit sie diese eigenmächtig befreiten.
Scharfe Spannungen gab es auch zwischen den Leibeigenen, die der Grenzwache beigetreten waren oder dies beabsichtigten, und ihren Grundherren. {425.} Manche der nicht Soldaten gewordenen Freien begannen bereits in der ersten Hälfte 1763 in die Moldau zu ziehen, da sie von den Offizieren zu unterschiedlichsten Lasten verpflichtet und auch von den Grenzern bedroht wurden. In der Umgebung Nußdorfs zeigten sich andere, aber ähnlich große Schwierigkeiten: dort erhob sich Widerstand gegen die gewaltsame Durchführung der Union.
In dieser Lage versuchte die Regierung, die Militärgrenze auf eine realistischere Weise zu organisieren. Die Königin verordnete in ihrem Brief vom 6. Januar 1763, daß nur Freiwillige in die Grenzwache aufgenommen werden dürften. Zudem sandte Buccow Ende Januar einen aus Zivilisten und Militärs bestehenden Ausschuß unter Leitung des Szekler Aristokraten General Antal Kálnoky in den Stuhl Csík und die Drei Stühle, um das Volk zu beruhigen. Die Zentralregierung beauftragte an Stelle von Buccow bald einen neuen Mann, Feldmarschalleutnant Siskovics, mit der Organisation der siebenbürgischen Militärgrenze.
Im Dezember 1763 zogen sich die Grenzdienstverweigerer im Stuhl Csík in die Wälder zurück. Da Siskovics befürchtete, der Widerstand könne sich ausweiten, ließ er durch eine mit zwei Feldkanonen ausgerüstete Truppe von 1300 Mann den Versammlungsort der Verweigerer, Madéfalva, am frühen Morgen des 7. Januars 1764 erstürmen. Die Folge war ein Blutbad unter dem Volk, das keinen Widerstand leistete. Mehrere hundert Menschen erlitten den Tod. Damit war der Widerstand der Szekler gebrochen. Die Aufstellung der Szekler Grenzwache konnte nun binnen zweieinhalb Monaten abgeschlossen werden. Mit weniger Gewalt, aber zumindest in der Umgebung Nußdorfs ebenfalls nicht unblutig wurde die rumänische Grenzwache gebildet.
Das später unterschiedliche Verhältnis der Szekler bzw. Rumänen zu dieser Institution erklärt sich vor allem aus den abweichenden gesellschaftlichen und kulturellen Folgen der Einrichtung der Militärgrenze. Die Autonomie und die früheren Rechte der Szeklerdörfer wurden u. a. dadurch erheblich in Frage gestellt, daß das Militärkommando einen Einfluß auf die Wahl der Dorf-„Richter“, der Schulzen ausübte, daß die Grenzer für ihre Liegenschaftsangelegenheiten und Eheschließungen die Zustimmung ihrer Vorgesetzten benötigten und diese ihnen Tanzen, Pfeiferauchen oder Teilnahme am Leichenbegängnis usw. verbieten konnten. Das Kommando mischte sich in die Landwirtschaft der Militärgrenze massiv ein und verhinderte den Schulunterricht. Widerstand dagegen konnte nur mit der Kraft einer ganzen Dorfgemeinschaft geleistet werden. Die Dorfvorsteher führten einen großen Teil der Maßnahmen einfach nicht aus. Die Einrichtung der rumänischen Grenzregimenter war mit weniger Rechtsverletzungen verbunden, obwohl es auch dort vorkam, daß rumänische und ungarische Kleinadlige zum Militärdienst gezwungen wurden (Komitat Hunyad) oder den Militärdienst verweigernde Bojaren in der Gegend von Fogarasch von Haus und Besitz vertrieben wurden. Die langfristigen Folgen waren aber ganz anderer Art. Die Einrichtung der Grenzwache bedeutete einen sehr wichtigen Fortschritt für das siebenbürgisch-rumänische Schulwesen. Denn an den Standorten der Regimenter (in Nußdorf und Winsberg) wurden lateinisch-deutsche Oberschulen gegründet und an den Standorten jeder Kompagnie des II. rumänischen Grenzerregiments mindestens eine rumänische Volksschule. Die Militärgrenze als Institution beeinflußte selbst das auf den Gedanken seiner Kontinuität konzentrierte rumänische Nationalbewußtsein: die Fahnenaufschrift {426.} des II. rumänischen Grenzerregiments war: „Virtus romana rediviva“.
Die Zentralregierung schnitt die wichtigste Frage, die Urbarialverhältnisse, in Siebenbürgen erst an, als deren Regulierung in Ungarn schon voll im Gange war. Nach langer Vorbereitung und unter Berücksichtigung der vom Gubernium vorgelegten Stellungnahme entstand die grundlegende Urkunde für den ersten Versuch einer Urbarialregulierung in Siebenbürgen, die im Herbst 1769 veröffentlichten sog. Gewissen Punkte.
Diese Urkunde war eigentlich bloß eine Ergänzung zu den früheren Gesetzen. Sie enthielt keine konkrete Verfügung über die Bauernhufen, nur einen allgemeinen Hinweis darauf, daß die Grundherren ihren Bauern und Häuslern „eine geeignete und ihrem Stand gemäße Wohnstätte“ und dazu Äcker und Heuwiesen „je nach der Beschaffenheit der Gemeindeflur“ zukommen lassen sollten. Bei der Zuteilung der Hufen wurde also keine Rücksicht auf deren Größe sowie landschaftliche und örtliche Bes chaffenheit genommen ganz im Gegensatz zum Verfahren an Ungarn. Zum übrigen Nießbrauch der Leibeigenen äußerte sich das Dokument dahingehend, daß die Gemeindewälder weiterhin von den Bauern genützt werden sollen (unter Wahrung des Eigentumsrechts des Grundherrn). Hinsichtlich der Fron wurde auf die früheren Verfügungen zurückgegriffen: Der Handdienst solle höchstens vier Tage wöchentlich betragen, der Spanndienst drei Tage in der Woche mit eigenem oder vier Tage mit gemeinsamen Zugvieh. Die Verpflichtung zur Abgabe des Zehnten und dort, wo es üblich war des Neuntels blieb erhalten, ebenso die Abgaben für die herrschaftliche Küche.
Die Gewissen Punkte waren also weder eine wirkliche Besitz- noch Frondienstregelung. Bei dem Frondienst (Robot) war in den nächsten Jahrzehnten dieselbe durch örtliche Gegebenheiten bestimmte Vielfalt zu finden, wie sie für die Fron in Siebenbürgen seit Jahrhunderten charakteristisch war.
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