| X. Siebenbürgen in der Revolution und im Freiheitskampf (18481849) | INHALT | Fünfter Teil Die Zeit der bürgerlich-nationalen Gesellschaften |
Inhaltsverzeichnis
Die Welle der europäischen Revolution erreichte Siebenbürgen gleichsam mit der Postkutsche aus Wien und Pest.
Wie stark es nach dem Ausbruch der Februarrevolution in Frankreich auch im Habsburgerreich gärte, wurde zum ersten Mal deutlich, als Lajos Kossuth am 3. März auf dem Preßburger ungarischen Landtag für sämtliche Länder der Monarchie die Einführung der bürgerlichen Verfassung forderte. Zehn Tage später erhob sich das Volk von Wien und erzwang vom Herrscher das Verfassungsversprechen. Am 15. März siegte die Revolution in Pest und Ofen: Zehntausende demonstrierten, ohne daß das Militär einzugreifen wagte. In ihrem Revolutionsprogramm faßten die Wortführer der radikalen Jugend die Reformziele von zwei Jahrzehnten in 12 keinen Widerspruch duldenden Punkten zusammen, um dem Land und der Welt kundzutun: Was wünscht die ungarische Nation. Inzwischen gestaltete der Preßburger Landtag als verfassungsgebende Nationalversammlung Ungarn zum selbständigen konstitutionellen Königreich um. Der König ernannte mit Graf Lajos Batthyány einen energischen Ministerpräsidenten, der am 23. März das Landtagsgesetz zur Bauernbefreiung veröffentlichte. Damit konnte fürs erste verhindert {481.} werden, daß sich die erbuntertänige Bauernschaft gegen die bürgerlich-nationale Umgestaltung einsetzen ließ. Am 11. April sanktionierte der Herrscher die Preßburger Gesetze, darunter auch jenes, das „die völlige Vereinigung des zur ungarischen Krone gehörenden Siebenbürgen mit Ungarn unter einer Regierung“ bestimmte. Die Durchführung der Union machte das Gesetz von der Stellungnahme des einzuberufenden Siebenbürger Landtags abhängig.
Die ungarischen Liberalen Siebenbürgens hatten bereits am 19. März den Landtag in Preßburg um Unterstützung und Hilfe gebeten. Am 20. März gaben sie gemeinsam mit den Konservativen eine Erklärung ab, und anderntags folgte nach der Revolution in Wien und Pest die in Klausenburg. Die Stadtbevölkerung in vorderster Reihe Studenten und Schüler demonstrierte begeistert, und der Stadtrat richtete eine Adresse an das Gubernium. Man forderte nicht nur die Einberufung des Landtags und die Union, sondern auch grundlegende gesellschaftliche Reformen: Gleichheit vor dem Gesetz, Bauernbefreiung, allgemeine Steuerpflicht.
In den Städten demonstrierte das Volk. Die Komitats- und Stuhlversammlungen traten zusammen, manche als echte Volksversammlung. In ihren Stellungnahmen folgten sie nicht nur den Klausenburger Grundsätzen, sondern drohten auch, sollte der Landtag nicht zusammentreten, ihre Abgeordneten ins ungarische Parlament zu entsenden. Die Abgeordneteninstruktionen gerieten zu revolutionären Programmen. Ein Munizipium beschloß sogar in Ausübung seines Autonomierechts, die allgemeine Steuerpflicht einzuführen. Unterdessen berief der Gubernator József Teleki ohne Zustimmung des Herrschers den Landtag für den 31. Mai ein.
Die europäische Revolution gewann die öffentliche Meinung für sich und entmachtete ihre Gegner. Die eben noch siegreichen Konservativen verschwanden von der politischen Bühne, ein Teil schloß sich den Liberalen an, um zu retten, was zu retten war. Kanzler Samu Jósika vertraute in seinem konservativen Optimismus auf die Wirksamkeit des Mythos vom „guten Kaiser“, des Ansehens von Militär und Herrscher beim Volk, und glaubte durch entsprechende Manipulationen der Massen die Verbreitung der bäuerlichen Unzufriedenheit verhindern zu können und den Adel aufgrund seiner Interessenlage als Träger der konservativen Politik zu gewinnen; deshalb war er bemüht, die Bauernbefreiung auf das kommende Frühjahr zu verschieben. Er war es, der dem Herrscher vorschlug, jenen, dem Hof unbedingt ergebenen Jelačić zum Banus von Kroatien zu ernennen, der sich später bewaffnet gegen die ungarische Regierung stellen sollte. Nach Annahme des Preßburger Unionsgesetzes wurde Jósika jedoch gewahr, daß sich die Kräfteverhältnisse begannen, gegen ihn zu entwickeln, und dankte ab. Mit den Mitteln des konservativen Reichs- und Regionalprovinzialismus ließ sich Siebenbürgen nicht mehr regieren, die Kraft der National- und Volksbewegungen war zu stark geworden.
Mit unerwarteter Vehemenz traten auch die rumänischen Nationalbestrebungen zu Tage. Ihr Nahziel war es, sich eine Massenbasis zu schaffen und ein Programm zur Sicherung der nationalen Einheit zu erarbeiten. Die Organisation der Bewegung übernahmen radikale junge Intellektuelle, Juristen, Anwälte und Rechtspraktikanten. Anfangs wiesen sie die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn noch nicht zurück, knüpften sie aber an Bedingungen wie den Gebrauch der rumänischen Sprache und eine für die {482.} Grunduntertanen vorteilhafte Bauernbefreiung. Unter Hervorhebung dieser Forderungen unterzeichneten Alexandru Papiu-Ilarian und Avram Iancu das Memorandum ungarischer Anwaltspraktikanten von Neumarkt, verfaßte wiederum der Advokat Ioan Buteanu eine Petition. Im März wandte sich von den tonangebenden Persönlichkeiten der rumänischen Bewegung allein Simion Bărnuţiu scharf gegen die ungarischen Unionsbestrebungen. Der einst mit Gewalt aus dem Blasendorfer Lyzeum entfernte Dozent der Philosophie, der als Vierzigjähriger in Hermannstadt Jura zu studieren begonnen hatte, führte in seiner handschriftlichen Proklamation aus: „ewig verflucht sei der Rumäne, der gleich welche Union einzugehen wagt, bevor die rumänische Nation in politischem Sinne anerkannt wäre“, denn „ohne Nation ist auch die Republik nur eine verfluchte Tyrannei“.* Gegen eine selbstzweckhafte Verabsolutierung der Nation und gegen nationalen Messianismus gerichtet, versuchte George Bariţ ein alternatives Programm zur Erfüllung der nationalen Ansprüche und gesellschaftlichen Forderungen zu skizzieren, da er die Möglichkeiten nationaler Entfaltung in einem Staatswesen sah, dessen Ordnung sich auf der Komitatsautonomie, die den Sprachgebrauch gewährleisten würde, gründen sollte. Die Suche nach Überbrückungslösungen blieb jedoch der Realität der Widerstände unterlegen.
Die Bauernschaft entwickelte rasch ein Kollektivbewußtsein und war sich über ihre Stärken wie Schwächen im klaren. Anfänglich hatten die Demonstrationen des Komitatsadels und des städtischen Bürgertums die Bauern darauf verwiesen, wie sehr sich die Welt verändert hatte. Dann zeigte die Bauernbefreiung in Ungarn ihre Wirkung als Berufungsgrundlage für die beginnende Verweigerung der Fron in den westlichen Komitaten. In Innersiebenbürgen wiederum taten die Proklamationen das ihre, die rumänische Jugendliche von einem Geistlichen zum anderen brachten. Wollte einer von ihnen diese nicht bekannt geben, wurde er vom Dorf dazu gezwungen, wie in Drág, wo eine in Ofen erschienene Proklamation verlesen wurde. Und aufgegriffen wurde auch nicht deren ursprünglicher Hauptgedanke, daß nämlich die Union sogleich Siebenbürgens Vereinigung mit Ungarn und die Bauernbefreiung mit sich bringe. Vielmehr wurde die Proklamation als eine Art „Freibrief“ betrachtet und von einem Teilnehmer wie folgt interpretiert: „das Joch der Rumänen ist zerbrochen, ihr Tag ist gekommen, ihr Himmel ist offen, denn von dieser Stunde an werden wir dem Herrn nicht mehr dienen“.* Alte, tief verinnerlichte Wünsche und Sehnsüchte brachen sich in der Bauernschaft Bahn. Die Erklärungen der Komitatsvollversammlungen über die voraussichtliche Bauernbefreiung bestärkten sie in ihrem Mißtrauen gegen den Adel und in ihrem Glauben, der „gute Kaiser“ habe längst den Befehl zur Bauernbefreiung erlassen, den die Adligen jedoch zurückhielten; hier und da wurde angeblich schon geäußert, der Kaiser habe den Bauern die Allodialfelder übergeben. Eine Streikbewegung erfaßte die Dörfer und auch die Erwartung einer großen, die kollektive „Erlösung“ bringenden Veränderung. Dabei verbanden sich Messianismus und politische Disziplin recht gut {483.} miteinander. Passiver Widerstand war die Antwort auf die Brachialgewalt des Guberniums und der Komitatsbehörden, die das Standrecht erklärten, Galgen in den Dorffluren errichteten und versuchten, der jugendlichen Verbreiter der Proklamationen habhaft zu werden. Als wären die Gerechtigkeit stiftenden Helden der Volksmärchen zum Leben erwacht, so sprachen die Bauern von Bărnuţiu als dem „Blasendorfer König“, von Iancu als dem Prinzen und als König auch von dem abgedankten konservativen Obergespan László Nopcsa, der, seiner rumänischen Herkunft sich rühmend, versucht hatte, die rumänische Nationalbewegung zu infiltrieren, um sie dann in Wien zu denunzieren. Wen „die Herren“ fürchteten, den betrachteten die Bauern als ihren Befreier.
Den meisten Erfolg hatte der liberale Adel mit seiner Politik des Interessenausgleichs auch weiterhin bei jenen Schichten, die von der Zentralgewalt benachteiligt worden waren. Und zwar vor allem im Szeklerland, und dort wiederum ehestens in den Drei Stühlen, in denen die Gesellschaft stärker gegliedert, die Warenproduktion entwickelter und die interne Arbeitsteilung differenzierter war. Hier motivierte der Wille zur Durchsetzung der konträren Interessen in spezifischer Weise den Zusammenschluß. Der Bauer strebte die Gleichberechtigung mit dem Grenzer an, der Grenzer wiederum die mit dem grundbesitzenden Adel. So wollte der Bauer wie ein Soldat mit der Waffe in der Hand den bisher bebauten Boden als Eigentum besitzen, auf den wiederum der Grenzer und der Adlige Besitzanspruch erhoben. In heftigem Wettstreit miteinander, gegeneinander und sich zugleich wechselseitig als Bundesgenossen suchend, verteidigten sie ihre ständischen Vertretungsorgane, in der Gewißheit, durch sie ihre Interessen schützen zu können. Damit erhielt die Ständeverfassung schrittweise einen liberalen und demokratischen Charakter. Gut belegt dies die Weigerung einiger Grenzereinheiten unter der Leitung zweier junger Anwälte, entgegen dem Befehl des militärischen Oberkommandos nicht nach Kronstadt zu marschieren. Statt dessen leisteten sie dem Gubernium den Gehorsamseid und wählten die beiden Anwälte zu Landtagsabgeordneten einer Kleinstadt. Ende Mai verkündeten diese dann auf einer Volksversammlung auf Betreiben der Grenzer hin die Aufhebung der Fron.
In Umrissen begannen sich zwei Bestrebungen abzuzeichnen. Die eine legitimierte ihre Ziele mit der Einwilligung des Kaisers, die andere mit der des verfassungsmäßigen Königs. Und damit wurde der gesellschaftliche und nationale Widerstand in Siebenbürgen zusehends ein Teil der Kämpfe um die strukturelle Umgestaltung des Reiches.
Paradoxerweise wurde König Ferdinand V. zur Schlüsselfigur der ständig wechselnden Konfliktsituationen. Diese schwache Herrscherpersönlichkeit wurde zwischen seiner Familienclique, die den Reichsabsolutismus zu retten suchte, und dem ungarischen Ministerpräsidenten, welcher die Interessen der Gesamtmonarchie mit der Stabilisierung der Selbständigkeit Ungarns zu vereinbaren bemüht war, geradezu zerrieben.
Ende April versuchte die durch die Revolution zur Macht gekommene neue österreichische Regierung, die nach den Bestimmungen der sog. Aprilgesetze von Preßburg keine Kompetenzen für Ungarn besaß, sich aber als Erbe der früheren Wiener Regierungsorgane betrachtete, Schritte gegen die Selbständigkeit Ungarns zu unternehmen, um die Großmachtstellung Österreichs zu wahren. Anfänglich hatte Wien noch keine konkreten {484.} Vorstellungen. Ein Teil der österreichischen Staatsmänner strebte einen Kompromiß an, während die Anhänger einer absolutistischen Zentralisierung selbst vor dem Gedanken einer bewaffneten „Lösung“ nicht zurückschraken. Einer der aus Siebenbürgen stammenden Feldzeugmeister vermeldete der Heimat: „die Wiederherstellung der Ordnung wird damit beginnen, daß wir Siebenbürgen in die Hand bekommen, um das aufständische Ungarn zwischen zwei Feuer zu nehmen“, auch mittels der „Hilfe“ der Rumänen.* Die österreichischen Minister, die mit einem Terraingewinn der Monarchie auf dem Balkan rechneten, bestanden aber auch deshalb auf einem selbständigen Siebenbürgen, weil so die rumänische Nation Siebenbürgens vielleicht „den Kern bilden könnte“, dem sich die Donaufürstentümer unter österreichischer Hoheit würden anschließen können.*
Die sächsischen Führungskreise waren anfänglich von der Revolution geradezu gelähmt worden, obwohl keine ernstlichen inneren Gesellschaftskonflikte zu befürchten waren und solchen zudem mit kleineren oder größeren Reformen zuvorgekommen werden konnte. Fraglich war aber, ob sich die sächsische Territorialautonomie retten ließ, die der Führungsschicht die Hegemonie über die Region sicherte und zugleich den Rahmen bot für eine das Umfeld deutlich überragende Entwicklung des Sachsenlandes. Hier lag die Ursache des liberal-demokratischen Eifers gegen den Bürokratismus, hatte das hartnäckige Festhalten an den alten Institutionen, am mythisch überhöhten nationalen Wesen letztlich seinen Grund.
In der Frage der Union und ihrer Wertung stießen die politischen Kräfte und Meinungen der Sachsen aufeinander. Während Ende März von Hermannstadt eine Treueerklärung nach Wien abging und Ende April Sachsenkomes Franz von Salmen zunehmend gegen die Union agierte, wurden in Kronstadt und Schäßburg Petitionen für die Liberalisierung des öffentlichen Lebens ausgearbeitet und flatterte auf dem Kronstädter Rathausturm die rot-weiß-grüne ungarische Fahne. Die Kronstädter Presse geißelte die Territorialautonomie mit dem Zentrum Hermannstadt als einen „utopistischen Gedanken“ und suchte die Lösung in einem Munizipalismus innerhalb des auf „freie Institutionen“ und das Prinzip der Volksvertretung gegründeten konstitutionellen Staatssystems. Nicht das österreichische Reich, sondern das liberale Deutschland galt ihr als Unterpfand der Zukunft, im Vertrauen darauf, ein mit diesem verbündetes Ungarn werde, eben im Interesse „des natürlichen Bündnisses“, die Nationalentwicklung der Sachsen gewährleisten.
Anfang Mai, beim Besuch des Gubernators József Teleki in Hermannstadt, traten die jungen Radikalen und älteren Konservativen, die sich stolz Antiunionisten nannten, an die Öffentlichkeit. Die Publizistik bot den Sachsen wenig korrekte Information, sondern stellte die Fakten meist recht verzerrt dar. Als z. B. der Gubernator den Gebrauch des Deutschen als Amtssprache für garantiert erklärte, wurde die Öffentlichkeit informiert, laut {485.} Teleki müsse das Ungarische „die allgemeine Geschäftssprache“ werden! Als Antwort demonstrierte die bisher ruhige Stadt in schwarz-gelben Farben, das Militär an der Spitze. Die Antiunionisten stellten der ungarischen Verfassung die (inzwischen für die Erblande erlassene) österreichische gegenüber, aus der sie zudem die Bestimmung in den Verfassungsentwurf der sächsischen Nationsuniversität übernahmen, die Integrierung in das Gesamtreich zu fördern. Um einem Überhandnehmen rumänischer Unzufriedenheit im Sachsenland zuvorzukommen, machte die Nationsuniversität einige Zugeständnisse, in Einzelfällen wurde den Rumänen auch die Anerkennung als vierte Nation versprochen, um sich so die Bundesgenossenschaft der rumänischen Nationalbewegung zu sichern.
In den siebenbürgischen Komitaten schloß sich die Bauernbewegung, Träger und Sammelbecken der lokalen Unruhen, der immer stärker werdenden rumänischen Nationalbewegung an. Angesichts der allgemeinen Gärung rief der Blasendorfer Philosophielehrer Aron Pumnul in einer Proklamation die Pröpste auf, mit einem oder zwei Mann aus jedem Dorf am 30. April nach Blasendorf zu kommen. Der Bischof bat höheren Orts um Genehmigung zur Abhaltung einer Nationalversammlung, die das Gubernium für den 15. Mai erteilte. Ungefähr 3040 000 Bauern trieb die Hoffnung auf eine Wende ihres Schicksals durch die Bauernbefreiung nach Blasendorf.
Das Gefühl lastender historischer Verantwortung und die Abwägung der Möglichkeiten und Kräfteverhältnisse bestimmte die unterschiedlichen Richtungen der rumänischen Nationalbewegung und die Haltung ihrer Führungspersönlichkeiten. Wer für die Union Siebenbürgens mit Ungarn war, sah sich isoliert. Der Blasendorfer Gelehrte und Zeitungsredakteur Timotei Cipariu suchte sich einfach den Kräfteverhältnissen anzupassen, als er seine die Vorteile der Union behandelnde Artikelserie mit der Erörterung ihrer Nachteile beendete und mit zustimmendem Tenor den Artikel der Wiener Zeitung veröffentlichte, welcher anregte, die rumänischen Fürstentümer sollten in die große Familie der österreichischen Völker eintreten. Um die Vorbereitung der Revolution in der Walachei bemüht, sandten Nicolae Bălcescu und Ion Ghica, die Organisatoren, den aus Siebenbürgen stammenden Gelehrten August Treboniu Laurian mit der Weisung nach Siebenbürgen, „man solle nicht mit den Ungarn brechen, andererseits Stellungnahme für die Rechte der Rumänen beziehen und sich mit den Ungarn darüber zu verständigen suchen, daß ihre Vereinigung mit den Rumänen die Rettung beider Nationalitäten bedeute“.* Nachdem er in Artikeln für die Union eingetreten war, beschwor Laurian bereits die Vorteile der vierten Nation. Bariţ unterwarf sich der Forderung nach einer einheitlichen Stellungnahme, während sich Kampfwille und Tatkraft der radikalen Jugend durch die Verfolgung von seiten der Komitatsbehörden nur noch verstärkten.
Bărnuţiu, der bereits im April mit einem Konflikt zwischen den österreichischen Führungskreisen des Gesamtreiches und der ungarischen Regierung rechnete, wurde als Ideologe zur bestimmenden Autorität der rumänischen Freiheitsbestrebungen. Am 14. Mai hielt er eine richtungsweisende Rede in der Blasendorfer Kirche über die nationale Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sowie das harmonische Verhältnis zwischen den Nationen. Dieses {486.} hehre, vom nationalen Erweckungsgedanken getragene Bekenntnis war andererseits durchsetzt von der Absicht, Mißtrauen zu säen, so z. B. durch die Äußerung „vergiftet ist der Bissen vom Tisch der ungarischen Freiheit“. Auch die Erwähnung der Schweiz als Beispiel bot kein wirkliches Gegengewicht dazu, daß Bărnuţiu, kaum hatte er die ungarischen Machtträume gegenüber den Donaufürstentümern angeführt, im Gegenzug sofort auseinanderzusetzen begann: Siebenbürgen, „unsere Heimat ist eine von der Natur mit hohen Mauern umgebene Burg, ohne welche die Magyaren der pannonischen Fluren wie Feldhasen den Angriffen des Gegners ausgesetzt sind“, und „wenn es nicht zur Union kommt, zerreißt das Band zwischen den siebenbürgischen und pannonischen Ungarn und die siebenbürgischen Ungarn werden langsam auf natürliche Weise verschwinden“.*
Während sich also die ungarische Bewegung gestützt auf ihre gesellschaftliche Überlegenheit die Hegemonie sichern wollte, beabsichtigte die rumänische Bewegung dasselbe unter Berufung auf das zahlenmäßige Übergewicht ihres Volkes. Die eigene innere Schwäche unterschiedlicher Natur versuchten beide Seiten durch eine rasche Sicherung politischer Positionen auszugleichen und gefährdeten gerade damit das proklamierte Fernziel einer Harmonie der Nationen.
In der überhitzten Atmosphäre dieser Tage bestimmte das Verhältnis zur Nation auch die zwischenmenschlichen Beziehungen. Für Bărnuţiu war die Zukunft der Nation voll der schönsten Versprechungen und lag die größte Gefahr darin, daß sich jemand nicht der Nation bzw. ihrem Willen unterordnete. Da ein großer Teil der rumänischen Intelligenz zweifelte, die Bauernbefreiung und das liberale Staatssystem Ungarns würden der rumänischen Nationalbewegung genügend Raum gewähren, erkannte sie zunehmend den in der gegebenen Lage unwiderstehlich logisch argumentierenden Bărnuţiu als Führer an. Doch mußte jeder selbst entscheiden, wie er dies verstanden wissen wollte. Gegenüber denen, die unter dem Vorwand „wir haben genug gelitten“ nach Hegemonie riefen, hätte es z. B. Avram Iancu in seinem Idealismus vom „Völkerfrühling“ lieber gesehen, wenn Siebenbürgen einen „Föderatenstatus“ mit Beachtung der Gleichberechtigung der Nationalsprachen angestrebt hätte. Diese Haltung gegenüber der Nationalitätenvielfalt kam auch deutlich zum Ausdruck, als am ersten Tag der Nationalversammlung, am 15. Mai, die Massen nicht nur auf die Treue zum Kaiser und zur rumänischen Nation, sondern auch auf die Achtung „aller siebenbürgischen Nationen“ vereidigt wurden.
Im Geiste der Rede Bărnuţius wurde der Anspruch auf nationale Selbstbestimmung erhoben in der Sprache der Zeit: auf die rumänische nationale Unabhängigkeit und die rumänische Nation zu einem integralen Bestandteil Siebenbürgens erklärt. Man forderte rumänische Abgeordnete und Amtsträger in Proportion zum numerischen Anteil der Nation. Man verlangte die Bauernbefreiung, allgemeine Steuerpflicht und erstmalig in der Geschichte der rumänischen Nationalbestrebungen die Aufhebung der Zölle zwischen Siebenbürgen und den rumänischen Fürstentümern. Der letzte Punkt enthielt die Bitte an die „gemeinsam wohnenden Nationen“, über die Unionsfrage „nicht zu verhandeln, solange die rumänische nicht zu einer {487.} verfassungsmäßigen und organisierten, im Parlament beratenden und mit Stimm- und Entscheidungsrecht ausgestatteten Nation geworden ist“.*
Die Sanktionierung der rumänischen Unabhängigkeit erwartete man vom Herrscher, und wenn auch nach Klausenburg eine Gesandtschaft abging, dann nur mit dem Auftrag, die Blasendorfer Petition dem Landtag zur Kenntnis zu geben. Von Verhandlungen sah man nämlich die Handlungsfreiheit und Legitimität der Selbstbestimmung gefährdet. Die Intelligenz überzeugte die Dorfbevölkerung von den Vorteilen einer rumänischen Verwaltung offensichtlich mit Argumenten, wie sie auch die nach der Versammlung herausgegebene Proklamation enthält: „in jedem Verwaltungszweig sollen die Vorsteher Leute sein, die aus dem Körper ihrer eigenen Nation sind, damit sich die Rumänen im Falle ihrer Kränkung mit ihren Beschwerden an diese wenden können und nicht gezwungen sind, immer nur Fremden zu klagen, weil jene sie hassen und ihnen keine Gerechtigkeit gewähren“.* Die Zielsetzungen des nationalen Forderungskatalogs wurden des öfteren auch von kleineren oder größeren Bauerngruppierungen verlautbart: „wir wollen eine Nation, d. h. rumänische Herren und rumänische Sprache“.* Hier und da verband sich dies auch mit religiöser und nationaler Hetze, so reimte sogar ein Dichter wie Andrei Mureşan über „heidnische Unterdrücker, denen weder ein Gott noch ein Gesetz bekannt“.*
Nach der Versammlung von Blasendorf versuchten die Rumänen mancherorts, aufgerufen von den Führern der Intelligenz (und dazu angeregt von den Sachsen), sich zu bewaffnen; wenn auch nicht zum Zwecke eines Aufstandes, wie ihn z. B. Mitte April Ioan Axente, der einstige Blasendorfer Gefährte Bărnuţius, betrieb. Sie ließen etwas von der Stimmung des „Völkerfrühlings“ weiterleben; jene Rumänen, die sich bewaffneten und zugleich auch ganz Europa beweisen wollten, sie seien „reif“ für die nationale Existenz. Denn so schrieb einer der Verfasser der Klausenburger Petition vom Ende März, Buteanu aus Hermannstadt „das österreichische Reich ist sehr geschwächt und scheint auf dem Wege des völligen Verfalls. In Paris halten die Franzosen, in Frankfurt die Deutschen einen Nationalkongreß ab; dort wird die Zukunft der europäischen Reiche beschlossen werden, dort wird entschieden werden“ auch über die Zukunft der Rumänen, und wenn sie unsere Bewegung kennen lernen, werden sie uns gewiß „teilhaben lassen an der süßen Freiheit“. Und da die panslawistischen Bestrebungen, die auf die Zarenmacht bauen, Rumänen und Ungarn gleichermaßen bedrohen, sollten die Ungarn, wären sie „ehrliche Leute, uns brüderlich die Hand reichen und uns als eine politische Nation anerkennen“.* Gleichzeitig beschuldigte Bărnuţiu in seinem Proklamationsentwurf die drei „gesetzlichen Nationen“, einen Bürgerkrieg zu provozieren, falls sie die Blasendorfer Forderungen nicht anerkennten.
Es vergrößerte die Reibungsfläche um ein Zusätzliches, daß in dieser Situation auch die Konflikte zwischen ungarischem Grundherrn und {488.} rumänischem Bauern eine nationale Färbung annahmen. Die Führer der Rumänen sahen z. B. eine Existenzbedrohung der gesamten Nation darin, daß Anfang Juni in Michelsdorf die (vom militärischen Oberkommando in Hermannstadt als Ordnungskräfte eingesetzten) Szeklergrenzer von den Waffen Gebrauch machten, als Bauern die grundherrlichen Weiden besetzt hielten, dem Militär Zugang in den Ort verwehrten, und der Zusammenstoß beinahe ein Dutzend von Opfern forderte. In Reaktion hierauf rief Iancu die Bevölkerung des Siebenbürgischen Erzgebirges zu den Waffen; sollte der Klausenburger Landtag „die Urbarialablösung nicht so gewähren, wie sie den Bauern in Ungarn die dortige Versammlung zuerkannt hat, werden wir sie uns auch mit Gewalt nehmen“.* Papiu versuchte nach dem Vorbild des serbischen und kroatischen bewaffneten Aufstandes, die Bewohner der Siebenbürgischen Heide zu organisieren. Daraufhin verbot das Gubernium das Rumänische Nationalkomitee, das auf der Blasendorfer Versammlung gewählt worden war, und versuchte vergeblich, auch einige seiner tonangebenden Organisatoren festzunehmen. So begann sich also jedermann zum eigenen Schutz zu bewaffnen (anfänglich entstanden in den Städten gemeinsame Nationalgarden mehrerer Nationalitäten, aus denen die Rumänen aber bald ausschieden), doch richteten sich Waffen und Emotionen in tragischer Weise mehr und mehr gegeneinander.
Die Entstehung einer Konfliktsituation, die die Gefahr eines Bürgerkrieges in sich trug, hing eng mit der Strukturkrise des Reiches und der Verschleppung der bürgerlichen Revolution zusammen. Allerdings zeigten sich in Ungarn ähnliche chronische Krisensymptome. In Ofen hatte der Oberbefehlshaber auf die Demonstranten schießen lassen; ein nicht geringer Teil des Offizierskorps betrachtete die ungarische Regierung als Gegner. Der Banus von Kroatien leistete offenen Widerstand, die Serben strebten nach dem Status eines von Ungarn unabhängigen selbständigen Kronlandes und lösten in Südungarn den Bürgerkrieg aus. Am 15. Mai brach jedoch in Wien erneut die Revolution aus, was die Position der ungarischen Regierung im Kampf um die Union gegenüber den Anhängern einer Reichszentralisation am Hof stärkte. Ministerpräsident Batthyány entwaffnete seine Gegner und gewann den Herrscher mit der Taktik, für die Verteidigung der „Gesamtmonarchie“ aufzutreten. Unter Berufung hierauf rief er schon am 19. Mai die Szekler zu den Waffen, um sie auf dem Schauplatz des Bürgerkrieges in Südungarn einzusetzen. Am 29. Mai versprach König Ferdinand, an der Eröffnung der ungarischen Volksvertretung des Parlaments Anfang Juli teilzunehmen, und unterstellte den Generalkommandant von Siebenbürgen entgegen dem Votum der österreichischen Regierung dem Palatin Ungarns, Erzherzog Stephan, der als königlicher Statthalter bis zum September mit der ungarischen Regierung zusammenarbeiten sollte. Und da Generalkommandant Antal Puchner zugleich königlicher Kommissar des Siebenbürger {489.} Landtags war, bedeutete diese Anweisung zugleich auch den Befehl, sich nicht in die Gesetzgebungsarbeit einzumischen.
Die Beharrlichkeit der ungarischen Liberalen, die revolutionäre Stimmung Klausenburgs sowie Erwägungen über die Folgen der Wiener Revolution und die Entwicklung der außenpolitischen Situation entschieden sehr bald die Frage der siebenbürgischen Union. Die ungarische Öffentlichkeit gab mit ihrer Losung „Union oder Tod“ dem Wissen um die Notwendigkeit einer Selbstverteidigung Ungarns Ausdruck. In ihrer Entschiedenheit bestärkte sie aber auch das Wissen von der Union als friedlicher Revolution. Die ungarische Einschätzung der nichtmagyarischen Bestrebungen wurde davon überschattet, daß man hier eher das Wirken einer „verborgenen Hand“ zu sehen glaubte, eine direkte Verbindung zwischen der nationalen Radikalisierung der Rumänen und Sachsen und den stärker werdenden Wünschen nach Zentralisierung des Reiches. Unheildrohende Gerüchte kursierten, die Konservativen wollten Siebenbürgen zur Vendée machen.
rIn einer hitzigen, bis in die Nacht reichenden Debatte stimmten die Landtagsabgeordneten der Sachsen mehrheitlich der Union zu. Ausschlaggebend waren die Argumente des Schäßburger Abgeordneten Carl Gooss über die zu erwartenden positiven Folgen der bürgerlichen Verfassungsentwicklung und der deutschen Einheitsbestrebungen. Am 30. Mai konnte der Klausenburger Landtag mit seinen drei rumänischen Mitgliedern dann in einmütiger Begeisterung die Wiedervereinigung der „beiden Schwesterländer“ beschließen.
Das erste Gesetz „über die Union Ungarns und Siebenbürgens“ kodifizierte die bürgerliche Gleichheit: „infolge [der Wiedervereinigung] werden die im Schwesterland Ungarn deklarierte und eingeführte Rechtsgleichheit aller Einwohner auf die gleiche Weise auch hier für alle Bewohner des Landes, ohne Unterschied der Nation, Sprache und Religion, als ewiges und unveränderliches Prinzip anerkannt und die diesem widersprechenden bisherigen Gesetze hiermit als erloschen erklärt“.* Die Wiedervereinigung garantierte das Institutionensystem der bürgerlichen Verfassung, weil aber das ungarische Wahlrechtsgesetz auf Siebenbürgen nicht anwendbar war, mußte in Klausenburg ein gesondertes Wahlrechtsgesetz beschlossen werden. Da die weitere Regelung der spezifischen siebenbürgischen Verhältnisse aber bereits in die Kompetenz des neuen gesamtungarischen Parlaments fallen sollte, wurde sofort ein sog. Unionsausschuß bestellt, um an der Ausarbeitung der Gesetzesvorschläge der Regierung teilzunehmen.
Am 6. Juni beschloß der letzte siebenbürgische Ständelandtag das von den Liberalen erarbeitete Gesetz zur Bauernbefreiung und legte den 18. Juni als Datum der Aufhebung der Urbariallasten fest. Gubernator József Teleki veröffentlichte das Gesetz ohne königliche Sanktion landesweit, wie dies auch der ungarische Ministerpräsident im März getan hatte. Mehr als 160 000 Familien (fast die halbe Bevölkerung) waren nun von den Urbariallasten befreit. Da anstelle feudaler Besitzverhältnisse jetzt bürgerliche Eigentumsverhältnisse entstehen mußten, war die entscheidende Frage, wer in welcher {490.} Menge Boden als frei verfügbares bürgerliches Eigentum erhalten sollte. Die Bestimmung der Propositionen der Besitzaufteilungen und Anteilsgrößen als Grundlage der gesellschaftlichen Schichtung war gleichfalls Aufgabe des Parlaments, doch fixierte dessen Gesetz mit seinem Kompromißcharakter nicht klar, wo die Grenzen zwischen Allodial- und Urbarialböden lagen, was zum früheren Adelsbesitz und was zum früheren Urbarialbauerneigentum gehören sollte. Festgelegt war hingegen, daß ohne Gerichtsurteil die Bauern und Häusler nicht in der Nutzung des „in ihren Händen“ befindlichen Bodens eingeschränkt werden dürften. Sollte der Status des von ihnen genutzten Bodens ungeklärt sein, waren sie bis zum Gerichtsentscheid der Dienstleistungen ledig. In diesem Punkt kamen die bäuerlichen Interessen noch stärker zum Tragen als in der Preßburger Vorlage: Das Motiv zu solch gesetzgeberischer Selbstbeschränkung der Adligen war gleichermaßen ethisch wie pragmatisch und lag zum einen im selbstgesetzten Anspruch auf soziale Gerechtigkeit und Billigkeit, zum anderen aber in der zu erwartenden hohen Zahl möglicher Streitfälle. Nach den Vorstellungen der Liberalen konnte so mindestens ein Drittel mehr an Acker und Wiesengrund zum Eigentum der befreiten Bauern werden als nach den Daten der Cziráky-Konskription. Verständlicherweise fühlte sich der Adel durch diese schnelle Veränderung im selbstgeschaffenen Mythos der eigenen Großherzigkeit nur bestätigt.
Das Gesetz schrieb die staatliche Entschädigung der Grundherren vor. Damit verschonte es die Bauern davor, im Tausch für die Aufhebung der Dienste den früheren adligen Grundherrn direkt mit Geld entschädigen zu müssen wie in den österreichischen Erblanden oder mittels Abgabe eines Teils des Bodens wie z. B. in Preußen. Im Prinzip gelangte die siebenbürgische Bauernschaft unter relativ günstigen Bedingungen auf die Entwicklungsbahn des bürgerlichen Zeitalters, wobei allerdings die Gegebenheiten und Möglichkeiten der Warenproduktion wesentlich bescheidenere als selbst die ungarischen waren.
Die unzureichend definitive Regelung der Feudalbesitzverhältnisse blieb noch jahrzehntelang eine Quelle von Kämpfen und Zwistigkeiten, und wer kein Grundeigentum erhalten hatte, blieb auch weiterhin zur Dienstleistung in Form von Arbeit gezwungen. Dennoch war die siebenbürgische Bauernbefreiung eine wichtige und frühe Station bei der Beseitigung des Feudalismus in Osteuropa. Im russischen Reich und den rumänischen Fürstentümern gelang es erst eineinhalb Jahrzehnte später, die Feudalinstitution der Leibeigenschaft aufzubrechen, ohne jedoch dort in der Folge jene Klein- und Mittelbauernschichten entstehen zu lassen wie in Siebenbürgen. Diese durchaus auch als Positivum in der Sozialentwicklung der Siebenbürger Rumänen gewertete Schicht bäuerlicher Kleinbesitzer verdankte ihre Existenz nicht zuletzt den fortschrittlichen Teilmaßnahmen der Bauernbefreiung.
An den Doktrinen der Liberalen orientiert, verfolgte die ungarische Nationalitätenpolitik auch in Siebenbürgen vorerst weiter die Linie der Reformzeit. Gern hätten es wohl einige Rumänen gesehen, wenn der Landtag gleichsam als Geste der historischen Wiedergutmachung die Rumänen als „vierte Nation“ anerkannt hätte, noch bevor das Nationensystem aufgehoben wurde. Der Ungar Károly Szász formulierte einen Gesetzentwurf, dessen zentrale Passage lautete: „Die walachische Nation, die nach den früheren Gesetzen ihrer Heimat verschiedenen Pressionen und der Unterordnung unterworfen […] wird von den übrigen anerkannten Nationen Siebenbürgens {491.} hiermit als gleichberechtigte und den gleichen Pflichten obliegende mit großer Freude in ihren brüderlichen Kreis aufgenommen: und statt des alten Namens dieser Nation, Walache (oláh), an den sich die Erinnerungen an Unterdrückung und verschiedenste Unbilligkeiten knüpfen, sollen sie von nun an […] den Namen Rumäne (román) benutzen.“* Doch waren die ungarischen Liberalen zu vorsichtig, aber auch zu doktrinär, um dies zu akzeptieren. Da die Frage auch die Rumänen in Ungarn berührte, wollten sie nicht der Arbeit des Pester Abgeordnetenhauses vorgreifen und begnügten sich mit einem Landtagsbeschluß, der „alle Pressionen und Unterordnungen beseitigte, die im Sinne der bisherigen Gesetze hinsichtlich der verschiedenen siebenbürgischen Völker und vorzüglich der Walachen sowie der verschiedenen Religionen bestanden“.* Es wurde auch ein Gesetzesvorschlag verfertigt, der die Orthodoxie zur anerkannten Religion erklärte. Damit konnten aber die Spannungen bei weitem nicht in dem Maße abgebaut werden, wie dies der ursprüngliche Vorschlag von Károly Szász bewirkt hätte. Zudem gelang es dem Herrscher dadurch, daß er der rumänischen Delegation aus Blasendorf die gesetzliche Erfüllung der rumänischen Ansprüche und zwar als Auftrag der ungarischen Regierung in Aussicht stellte, erneut die Rolle des Beschützers der Rumänen zu spielen.
Die Mehrheit der ungarischen liberalen Staatsmänner und Politiker bestand in der Frage des öffentlichen Sprachgebrauchs auf der Allgemeingültigkeit der Staatssprache und sah in jeglichem Nachgeben den Beginn eines gewaltigen Dammbruches, der, einmal ausgelöst, die Ungarn der Gefahr der nationalen Unterdrückung aussetzen mußte. Sie vertraten so konsequent die Idee eines strukturell einheitlichen Nationalstaates, daß Wesselényi angesichts der Vertiefung der inneren nationalen und sozialen Gegensätze, aber vor allem angesichts eines möglichen österreichischen Versuchs zur Gegenrevolution und der drohenden Haltung des russischen Zaren am 10. Juni in seinem Schreiben an einen der Minister die Möglichkeit der Gründung eines ethnisch, genauer im Staatsbürgerbewußtsein einheitlichen, neuen, territorial kleineren ungarischen Nationalstaates erwog. Da er Vereinigungs- und Trennungsbestrebungen bei den Rumänen voraussetzte, hielt er einen Bevölkerungstausch für wünschenswert, bei dem die zwischen Rumänen siedelnden Ungarn ihren Wohnsitz mit dem der „näher zu den Grenzen des wirklich von Ungarn bewohnten Gebietes siedelnden“ Rumänen tauschen sollten. In liberalem Optimismus setzte er voraus, auch die Sachsen würden sich im neuen Ungarn eine neue Heimat suchen. Diese „noch beispiellose, aber nicht unmögliche […] Völkerwanderung […] wäre mittels dem Geist und der Kultur der jetzigen Zeit angemessener und friedlicher Traktaten durchzuführen“.* Dieser zwar rationale, aber nicht realisierbare Gedanke war noch in der Atmosphäre des drohenden Bürgerkriegs geboren. Mit der erstarkenden Position der ungarischen Regierung schien die Gefahr jedoch gebannt. Am 10. Juni sanktionierte der Herrscher das Unionsgesetz des Siebenbürger Landtages.
{492.} Die Leitung der siebenbürgischen Verwaltung und Rechtsprechung lag auch weiter in der Hand des Guberniums. Die Siebenbürgische Kanzlei in Wien war aufgelöst und durch die ungarische Regierung ersetzt worden. Als königlicher Kommissar wurde Graf Miklós Vay nach Siebenbürgen entsandt, der mit politischem Augenmaß und großer Umsicht viele lokale Konflikte glättete. Die umfassende Regelung der siebenbürgischen Verhältnisse fiel natürlich in erster Linie dem Parlament zu. Im übrigen ging die ungarische Regierung bei den nationalen Bedürfnissen der Rumänen von den Verhältnissen aus, wie sie in Ungarn selbst bestanden und die auf diesem Gebiet um vieles günstiger als in Siebenbürgen waren. Die Mehrheit der Rumänen in Ungarn verlangte im allgemeinen den Gebrauch der Muttersprache in Verwaltung, Schule und Kirche und vermied es sorgfältig, die Forderung nach einer gesonderten politischen Nation zu stellen. Das kleine Lager derer, die vor allem im Banat mit kämpferischeren nationalen Ansprüchen auftraten, besonders die Grundbesitzer und Geistlichen, wuchs sich erst später zu einer regelrechten habsburgorientierten und Territorialautonomie fordernden Richtung aus. Den Gegenpol hierzu bildeten die rumänischen Adligen von Marmarosch, die sich „ungarische Bürger“ rumänischer Zunge nannten und auf der ungarischen Verfassung bestanden.
Hauptanliegen der Rumänen in Ungarn war zunächst die Autonomie der rumänischen orthodoxen Kirche. Sie wollten sich aus den Banden der kirchlichen Hierarchie unter serbischer Führung befreien, und da sie sich von den serbischen Bestrebungen bedroht fühlten das serbische Nationalprogramm vom Mai erhob auch auf erhebliche von Rumänen bewohnte Gebiete Anspruch , suchten sie Unterstützung bei der ungarischen Regierung; dies umso mehr, als die bürgerliche Verfassung, wie sie in den Preßburger Gesetzen niedergelegt war, in vieler Hinsicht Garantien bot für die Entwicklung ihres Volkes und der sich mit ihm identifizierenden Intelligenz. Auch die bäuerliche Unzufriedenheit brach sich nicht mit solcher Vehemenz Bahn wie in Siebenbürgen. Eftimie Murgu, der 1845 unter der Anklage des Dakoromanismus und der Volksaufwiegelung verhaftet und im März 1848 auf die Forderung der Pester ungarischen Radikalen hin aus dem Gefängnis entlassen wurde, berief mit Einwilligung der ungarischen Regierung für Ende Juni eine Volksversammlung nach Lugosch ein. Dort wurde unter Berufung auf die serbischen Bestrebungen um die Aufstellung einer rumänischen Nationalgarde gebeten, des weiteren um kirchliche Selbständigkeit und die Benutzung der rumänischen Sprache in der Verwaltung. Anstelle weitgesteckter, im allgemeinen aber doch ferner liegenden Zielsetzungen suchten die Bewohner von Bihar, aus der Umgebung von Kõvár und dem Banat nach Möglichkeiten, ihre direkten, alltäglichen nationalen Ansprüche zu verwirklichen, und paßten sich besser der Politik der ungarischen Regierung an. Die Union fand unter dem Aspekt einer internen Integration des Rumänentums ihre begeisterte Unterstützung. Im Zeichen dieser Integration konnte der Kronstädter Bariţ betonen, „die neuen Gesetze Ungarns und Siebenbürgens annullierten sämtliche das rumänische und andere Völker unterdrückende Gesetze“, und die neuen Gesetze „ließen sämtliche Punkte“ der Blasendorfer Versammlung Wirklichkeit werden, „mit Ausnahme der im engsten Sinne des Wortes verstandenen Nationalität“.*
{493.} Die liberale Verfassungsmäßigkeit gestaltete sich allerdings nicht frei von Widersprüchen. Aus Sorge vor einem rumänischen Übergewicht setzten die Klausenburger Gesetzgeber bei der Kodifizierung des siebenbürgischen Wahlrechtsgesetzes den Zensus zu hoch an; in den Komitaten war das Wahlrecht an jährliche Steuerzahlungen von mindestens 8 Silbergulden gebunden, und die früheren Wähler behielten durchweg ihr Wahlrecht. Von den 73 siebenbürgischen Abgeordneten hätten auch so noch 14 Rumänen sein können. Es wurden jedoch nur 6 gewählt, vor allem wohl deshalb, weil die alten Wahlbräuche und Loyalitäten noch lebendig waren. (Im engeren Ungarn wurden 1516 Rumänen Parlamentsabgeordnete.) Dies löste bei der Intelligenzschicht der die siebenbürgische Bevölkerungsmehrheit stellenden Rumänen zu Recht Frustrationen aus. Bei einem niedrigen Zensus wäre wiederum die politisch erfahrene Schicht der Grundbesitzer stärker abgedrängt worden, zu einer Zeit, in der Vermögen und geistiges Kapital die Grundlage bedeuteten für eine Teilnahme an der politischen Macht. Kurzfristig erwies sich der Liberalismus als ungeeignet, die Voraussetzungen für einen allseits akzeptablen Kompromiß zu schaffen. Langfristig dagegen sicherte er die bürgerliche Entwicklung des Rumänentums und die Möglichkeit, sich nach einiger Zeit als gleichrangige Partner gegenüberzustehen.
Vorerst vertrauten die Führer der rumänischen Nationalbewegung darauf, daß nun, nachdem im Juni endlich die Revolution auch in der Walachei ausgebrochen war, die provisorische Regierung in Bukarest die Forderungen der Siebenbürger Rumänen bei der ungarischen Regierung konsequent würde durchsetzen können, war doch auch diese an einem Bündnis mit der Walachei interessiert. Dessen Voraussetzung war für die Siebenbürger Rumänen die Garantie ihrer nationalen Rechte. Aus diesem Grunde und aus einer gewissen Enttäuschung über das heimische politische Leben heraus warnte Bariţ die Leser seines Blattes: „das Schicksal der rumänischen Nation wird in Bukarest und Iaşi, nicht aber in Klausenburg, Blasendorf oder Ofen entschieden“.* Deshalb beteiligte er sich an der Vorbereitung der walachischen Revolution, indem er verschiedene Kampfaufrufe veröffentlichte, und stellte sogar die Waffenhilfe der Siebenbürger Rumänen in Aussicht, während er sich häufig über das rumänisch-ungarische „natürliche Bündnis“ und die daraus resultierenden Verpflichtungen ausließ.
Die Idee des rumänischungarischen Bündnisses und die darauf basierenden Bestrebungen nach einer Donaukonföderation waren in den Pariser polnischen Emigrantenkreisen entstanden, gleichzeitig mit den Bemühungen um die Einheit und Unabhängigkeit der rumänischen Nation. So wie diese Vorstellungen einander durchkreuzten, konnten sie sich das andere Mal auch miteinander verbinden. Ein rumänischer Staat vom Dnjestr bis zur Theiß erregte als Wunsch und Vision viele rumänische, besonders aber walachische Gemüter. Dieser Wunsch mußte aber auf lyrische Bekenntnisse und konspirative Planspiele beschränkt bleiben, denn ihn öffentlich und laut zu betonen, hieß außenpolitische Gefahren heraufzubeschwören. Gerade unter Hinweis auf die sog. dakorumänischen Bestrebungen drohte der russische Außenminister mit der militärischen Besetzung der Donaufürstentümer, und auch die kaiserliche Militärführung in Siebenbürgen betrachtete die dakorumänischen {494.} Pläne mit Mißtrauen. Auf der Blasendorfer Versammlung sprach Bărnuţiu öffentlich nur vom Erfordernis kultureller nationaler Einheit sowie davon, daß eine Nation auch unter mehreren Regierungen existieren könne.
Entgegen der österreichischen Orientierung wollten die Protagonisten der walachischen Revolution in Anlehnung an die Donaukonföderationspläne der Pariser polnischen Emigration die nationalen Freiheitsbestrebungen der Rumänen und Ungarn zusammenführen. Das neue, in seiner Mitgliederzahl und Existenzform noch unbestimmte Staatensystem sollte als Bollwerk gegen den zaristischen Absolutismus zu einem Element der europäischen Politik werden.
Diese edle Absicht scheiterte nicht an der Haltung von Einzelpersönlichkeiten, sondern mangels vorteilhafter objektiver Bedingungen. Die ungarische Regierung konnte sich auf diese, jeder europäischen Unterstützung entbehrenden Unternehmungen gar nicht erst einlassen. Eher neigte sie zum Bündnis mit den Donaufürstentümern, was jedoch dadurch erschwert wurde, daß formal der Gesamtreichsrahmen weiterbestand. Die walachischen Regierungsbeauftragten unternahmen aber in diesem Bereich auch dann nicht viel, wenn sie Anweisungen für die Zusammenarbeit mit den Ungarn bekamen. Vorerst dominierte in der Außenpolitik der walachischen Revolution die Tendenz, die Hoffnung auf Verwirklichung der nationalen Einheit der Rumänen an das künftige Deutschland zu knüpfen. So empfahl beispielsweise der walachische Staatsmann A. G. Golescu, obwohl er seinen Landsleuten die ungarische Bauernbefreiung als Vorbild darstellte, den Siebenbürgern schon im Sommer das Bündnis mit den Kroaten und den Sachsen, die zum willfährigen Werkzeug der Gegenrevolution geworden waren. Seine Briefe wurden von ungarischen Regierungsorganen abgefangen und beeinträchtigten natürlich das ungarisch-rumänische Verhältnis erheblich. Gleichzeitig suchten auch die deutsch Orientierten nach Kompromissen, denn gerade der Delegierte der walachischen Regierung in Deutschland loan Maiorescu, der später seine Eingaben an die Frankfurter Nationalversammlung richten sollte, mißbilligte ebenfalls das Bündnis der Siebenbürger mit den gegenrevolutionären Kräften.
Die rumänischen Antipathien wuchsen noch angesichts der Schwächen und Verzögerungen der ungarischen Nationalitätenpolitik sowie einiger expansionistischer Stimmen. Die ungarische Seite war sehr darum bemüht, im europäischen System der Mächte den Platz zu suchen, der Ungarn eine moderne nationale Existenz gewährleisten sollte, und glaubte ihn mit der Übernahme des Erbes der Habsburgermonarchie auch gefunden zu haben. Als es so schien, als sollten die österreichischen Erblande zu Teilen des vereinten Deutschlands werden und damit die Selbständigkeit Ungarns stabilisieren, huldigten die ungarischen Staatsmänner wie auch die ausländischen Beobachter dem naiven Glauben, die rumänischen Donaufürstentümer würden sich freiwillig der ungarischen Krone anschließen.
Diese etwas realitätsfernen Äußerungen und Inkonsequenzen der rumänischen wie der ungarischen Außenpolitik waren zugleich ein Spiegelbild der Instabilität der außenpolitischen Verhältnisse in Europa. Auch unter dem Aspekt eines rumänisch-ungarischen Bündnisses wirkten sich die inneren Schwächen und äußere Bedrohung beider Revolutionen nachteilig aus. Die walachische Revolution kannte zwar kein Nationalitätenproblem, vermochte aber die Bauernbefreiung nicht durchzusetzen. Ende September zogen {495.} türkische und später dann russische Truppen in Bukarest ein, um dem Revolutionsversuch ein Ende zu bereiten.
Die fortschrittliche ungarische Öffentlichkeit auch in Siebenbürgen betrauerte in der Niederlage der walachischen Revolution zu Recht das Ende eines möglichen Bundesgenossen und Revolutionsgefährten, stand doch inzwischen auch Ungarn der Angriff der Gegenrevolution und seinem siebenbürgischen Landesteil sogar der Bürgerkrieg bevor.
Die Ansichten über die Gründe für den siebenbürgischen Bürgenkrieg lassen sich in drei Gruppen einordnen. Die Anhänger eines vulkanisch-eruptiven und teleologischen Modells meinen, das jahrhundertelange Elend, die Leiden und Erniedrigungen, gesteigert und plötzlich unerträglich werdend, hätten zum Griff zu den Waffen geführt, weil die Bauernbefreiung die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt hatte und die nationalen Forderungen der Rumänen zurückgewiesen worden waren. Den anderen Pol bilden die zum Agitator-Modell gehörenden Ansichten, demnach waren die Leidenschaften von den Machenschaften des Offizierskorps und mit ihm verbündeter Halbexistenzen, ihre Deklassierung befürchtender Elemente, entfesselt worden. Diesen beiden Modellen, die mit ihrem stark gefühls- und affektbetontem Gehalt und manchmal starrem Dogmatismus im Grunde Meinungen der damaligen Zeitgenossen aufnehmen, steht das sog. politische Modell gegenüber. Bei diesem sucht man die Erklärung für Revolution und Gegenrevolution und für die kollektive Gewaltanwendung in der Spannung zwischen den jeweiligen Interessen sowie dem Wettbewerb der Machtgruppen, und man akzeptiert, daß der Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist. Kompliziert wird eine Analyse der siebenbürgischen Ereignisse durch Siebenbürgens mehrfache Integration, einerseits in Ungarn und andererseits in das Habsburgerreich, zu einer Zeit, als jeder von der Welt der Hütten bis zu der der Paläste auf seine Weise politisierte, und die Massen mit außerordentlicher Zucht um die Verwirklichung ihrer messianistischen Sehnsüchte bemüht waren.
Ihre stärkste Stütze fand die Gegenrevolution in der kaisertreuen Armee, die in den italienischen Provinzen mit durchschlagendem Erfolg kämpfte und in Prag einen Volksaufstand provozierte, um möglichst harte Vergeltung üben zu können. Im August wurde bereits deutlich, daß die Frage, wie die Struktur des Reiches zu gestalten sei, nicht politisch, sondern militärisch gelöst werden sollte. Den führenden Kreisen der Militäraristokratie kamen die Widersprüche zwischen Revolution und Liberalismus für ihre Vorbereitungen gelegen, in Ungarn wieder „Ordnung zu machen“. Vorerst trieb der Hof jedoch weiterhin ein doppeltes Spiel, damit der Plan eines bewaffneten Angriffs nicht vorzeitig bekannt wurde. Der Herrscher wandte sich erst Anfang Oktober offen gegen den vom ihm bisher sanktionierten ungarischen Konstitutionalismus. Mit Einverständnis der maßgeblichen Hofcliquen machte sich Jelačić, der Banus von Kroatien und Kommandant der kroatischen Militärgrenze, daran, die ungarische Revolution mit Waffengewalt niederzuschlagen. (Es war ein tragischer Moment in der Geschichte des Donauraumes, daß er zu einem {496.} Zeitpunkt angriff, als die ungarische Regierung mehrfach unter Druck geraten bereit war, Kroatien die völlige Autonomie zu gewähren.)
Noch gab es eine Solidarität der revolutionären Bewegungen Mitteleuropas und das Bestreben, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Auf die Nachricht hin, aus der Reichshauptstadt würden Militäreinheiten zur Unterstützung von Jelačić abkommandiert, erhob sich das Volk von Wien am 6. Oktober erneut. Die ungarische Armee vermochte den kroatischen Angriff auch noch abzuwehren, nicht aber das revolutionäre Wien gegen die Übermacht zu entsetzen.
Im dem Maße wie sich der Gegensatz zwischen der ungarischen Regierung und dem Hof verschärfte, nahmen auch die gesellschaftlich-nationalen Spannungen in Siebenbürgen zu.
Die zwei rumänischen Grenzerregimenter waren der Herd der Unruhe, um dann zu Bastionen des Widerstandes und zur Angriffsbasis zu werden. Die Bedeutung dieser Grenzer lag nicht allein in ihrer Gefechtsstärke. Ihre militärische Lebensweise als freie Bauern galt den Urbarialbauern als erstrebenswertes Modell, während sich die früheren rumänischen Kleinadligen ihrer eher zu entledigen suchten. Wie 1784 der Horea-Aufstand mit massenhaften Meldungen zum Dienst bei den Grenzern begann, wurde dies auch 1848 zu einer Form des bäuerlichen Klassenkampfes, eigentlich paradoxerweise, da die Revolution die feudale Institution der Leibeigenschaft zu diesem Zeitpunkt bereits beseitigt hatte. Die Bauernbefreiung an sich vermochte aber die messianistischen Träume, die sich an die große Umgestaltung geknüpft hatten, nicht zu erfüllen und dies umso weniger, als die Reibungsfläche zwischen Bauernschaft und Besitzadel noch immer gewaltig war. Die Mängel und Verzögerung der gesetzlichen Urbarialregulierung hielten auf beiden Seiten Mißtrauen und Beklemmungen wach.
Vergeblich drängte Graf Imre Mikó, der die siebenbürgischen Gubernialgeschäfte leitete, Justizminister Ferenc Deák, den Vorschriften des Klausenburger Gesetzes gemäß sofort jene Ausschüsse zu ernennen, die „entsprechend den siebenbürgischen Gesetzen und Privatrechtsprinzipien“ in den Dörfern entscheiden sollten, welche Böden der Grundherr und welche die befreiten Bauern zu beanspruchen hatten. Der Justizminister wurde daran durch das Fehlen eines detaillierten Gesetzesvorschlages des Unionsausschusses gehindert.
In 1015 % der Orte in den Komitaten war die Stimmung der Dorfgemeinschaft aufs äußerste von Beschwerden gegen den Grundherrn erregt. Die Zwistigkeiten entbrannten meist um die Verfügung über die Weiden und Wälder oder die Landstücke, die früher Weide gewesen waren und die die Grundherren an sich gerissen hatten. Ernste Spannungen verursachte die Angelegenheit der Kurialisten, die nur die persönliche Freiheit erhielten, weil der von ihnen bearbeitete Grund Allodialcharakter hatte. Sie machten ca. 15 % der Untertanen aus, aber viele fürchteten, ihr Schicksal zu erleiden. Vielfach übernahmen die noch abhängigen Bauern nicht einmal für die Hälfte des Ertrages die Ernteeinbringung auf den Grundherrenfeldern, in der Sorge, die Arbeitsleistungen könnten als Anerkennung der alten Abhängigkeit interpretiert und ihre Felder dem Allodialgrund zugeschlagen werden. Infolge dieser bäuerlichen Ängste entstand zur Erntezeit ein höchst bedrohlicher Arbeitskräftemangel, dem die Komitatsbehörden durch Einforderung der Fronschulden und die Arbeitsverpflichtung der Kurialisten Herr zu werden versuchten.
{497.} Anfang September aktivierte sich die Masse der Bauern von Tag zu Tag stärker gegen die ungarische Regierung, als diese begann, zur Selbstverteidigung des Landes Honvéd- (Landwehr-)Truppen aufzustellen, und die Konskription der Militärpflichtigen verfügte. In den Dörfern ging das Gerücht um, die „Herren“ wollten die Bauern gegen den Kaiser kommandieren. In einer ganzen Reihe von Dörfern wurde aktiver Widerstand geleistet. Die Menschen flohen, die Matrikeln wurden beschädigt und den Konskriptionskommissaren der Zugang verwehrt. Am 12. September kam es in Lone zum Zusammenstoß von 200 ungarischen Soldaten mit der Einwohnerschaft mehrerer Dörfer, wobei dutzende Opfer auf der Walstatt blieben. Dieser Vorfall wurde zum Symbol des „Volks“widerstandes, den dann die Illusion vom guten Kaiser im Verein mit verschiedenartigst bedingten Unzufriedenheiten zur umfassenden Bewegung steigerte.
Vergeblich stellten nun die ungarischen Regierungsbehörden die Konskription ein, die Gegenrevolution hatte sich der Unzufriedenheit bemächtigt und ihre Steuerung übernommen. Die Ereignisse jagten einander, als folgten sie einem genauen Drehbuch. Schon am 15. September bedeutete Generalkommandant Puchner dem Wiener Kriegsminister, „so dürfte sich die Notwendigkeit ergeben, auf die Wallachische Landesbevölkerung, welche an vortrefflicher Disposition, Treue und Ergebenheit für Seine Majestät, ganz den Ruthenen in Gallizien gleicht, einen solchen Einfluß nehmen zu mäßen, daß durch sie auch den democratischen ungarischen Tendenzen Schranken gesetzt würden […]“.*
Indessen wurden zwischen dem 11. und 14. September, als Jelačić die Drau mit der Absicht überquerte, die ungarische Haupstadt einzunehmen, in die beiden Zentren der rumänischen Grenzerregimenter, nach Winsburg und Nußdorf, die Abgesandten der Grenzerdörfer zusammengerufen, um ein Bekenntnis zur Gesamtmonarchie und zur Einheit der Armee abzulegen. Diese Versammlungen wirkten wie ein Signal und mobilisierten die Bauernschaft zum Eintritt in die Grenzereinheiten. Während sich das Hermannstädter Oberkommando einer vorzeitigen „Provokation“ der ungarischen Öffentlichkeit verschloß, versprach der Nußdorfer Oberstleutnant Karl Urban, kaum war er am 8. September aus Wien zurückgekehrt, auf höhere Anweisung hin den Gemeinden Schutz, die die ungarische Honvéd-Konskription verweigerten. Bestärkt von Pfarrern, Klerikern und Rechtsstudenten schickten die Dörfer ihre Abgesandten zu Urban, um die pajură (Adler) zu erhalten: das Zeugnis mit dem Doppeladlersiegel in schönstem Deutsch, daß die betreffende Gemeinde in ihrer Treue zu Kaiser Ferdinand ihm notfalls ihre Jugend zur Verfügung stelle. Mit voller Kraft kam die Solidarität der dörflichen Lebenswelt bzw. der kollektive Zwang zum Tragen. Die nach Nußdorf Strömenden darunter auch Ungarn schleppten vielfach sogar die örtlichen Grundbesitzer, reformierten Geistlichen und Komitatsbeamten mit sich. Ende September hatten bereits 527 Dörfer den Treueid abgelegt, so daß nach Urbans Schätzung allein mit Schußwaffen mehr als 10 000 Mann bereit standen.
Der bislang zurückgedrängte Flügel der rumänischen Nationalbewegung arbeitete mit der militärischen Führung zusammen, versuchte aber auch, selbständig in die Entwicklung einzugreifen. In Nordsiebenbürgen, in {498.} Nußdorf gab es dafür wegen des großen Einflusses der österreichisch-deutschen Offiziere wenig Chancen. Im Süden waren jedoch die rumänischen Offiziere, Geistlichen und Lehrer in der Überzahl, die ihre Forderungen auf die nationale Selbstbestimmung stützen. Hier geriet die soziale Unruhe auch nicht völlig unter direkte militärische Lenkung. Zum Zentrum der nationalen und gesellschaftlichen Unzufriedenheit der Rumänen wurde Blasendorf. Derselbe loan Axente, der schon im Frühling den Gedanken eines bewaffneten Aufstandes erwogen hatte, zog mit einigen hundert Anhängern von Winsberg nach Blasendorf und kam mit tausenden dort an. Nun strömten die Bauern, darunter auch Ungarn, aus allen Himmelsrichtungen herbei. Ab Mitte September war Blasendorf für zwei Wochen der Schauplatz eines Bauernlagers und einer neuerlichen großen nationalen Versammlung. Diese verlangte nicht nur die Aufhebung der „Fron“ (in Wirklichkeit der Fronschulden und der Arbeitsleistungen für die Bodennutzung), sondern erklärte die Union für nichtig und die Ausdehnung der Gültigkeit der österreichischen Verfassung auf Siebenbürgen. Sie verlangte eine provisorische Regierung, zusammengesetzt aus Rumänen, Sachsen und Ungarn, sowie die Einberufung eines über Siebenbürgens Zukunft entscheidenden Landtags. „Die vom rumänischen Volk Siebenbürgens gewählten Vertreter“ mit Laurian an der Spitze wandten sich mit der Forderung an das Wiener Parlament, Österreich möge im Osten auftreten und den beiden rumänischen Fürstentümern das Selbstbestimmungsrecht gewähren, damit diese sich dann „jener Macht anschließen können, der sie trauen“. Österreich wiederum solle der „freie Verbündete freier Völker“ sein.*
Die österreichische Militärführung fühlte sich offensichtlich von der nationalen Begeisterung der Intelligenz beunruhigt, dennoch haben die Generäle in Blasendorf wie Laurian schrieb „alles versprochen“* : die Weiterleitung der Forderungen an den Herrscher und die Bewaffnung des Volkes.
Die Organisatoren der Blasendorfer Septemberversammlung riefen das Volk im Namen der Nation zu den Waffen. Sie griffen dabei auf Organisationsmuster römischer Tradition zurück. Sie teilten Siebenbürgen in Präfekturen genannte Distrikte ein, in deren jedem sie eine Legion aufzustellen begannen, geführt von einem Präfekten und auf der Rangleiter absteigend mit Tribunen, Zenturionen und Dekurionen. Die Führer nahmen Namen an wie Sever, Probu und Marţian. Wo es ging, brachten sie die Dorfbevölkerung dazu, unter dem Kommando eines Veteranen mit Sensen und Lanzen zu üben, in der Hoffnung, Generalkommandant Puchner werde sie wie versprochen mit Waffen versehen und ihnen Offiziere zur Verfügung stellen. Sie begannen Alarmstangen zu errichten und Signalfeuer zum Geben von Angriffszeichen vorzubereiten.
Die ungarische Regierung stand in Siebenbürgen vor immer schwereren Aufgaben. Als die Dörfer den Gehorsam verweigerten, war die ungarische Verwaltung praktisch gelähmt und gab Lebenszeichen eigentlich nur mehr in der Form von Lageberichten von sich. Der „blutige Ausbruch“ lag als {499.} Drohung in der Luft. Einer der Gespane berichtete über das Verhältnis von Komitatsverwaltung und Dorfbevölkerung: „wo es keinen Widerstand gibt, dort erschreckt die enorme Untertänigkeit; die unentwegt vorgetragene Formel […] wir gehorchen aufs Wort, bis sich die Angelegenheit klärt“.*
Die bedrohliche Situation gab auch der Regelung der nationalen Frage der Rumänen Auftrieb. Wesselényi brachte noch Ende August einen Gesetzesvorschlag zur Garantie der Rechte auf rumänischen Sprachgebrauch ein. Unter Berufung auf das Bündnis der zwei Nationen verlangten auch die Vertreter der ungarischen Rumänen Sprachrechte. In ruhigeren Zeiten hätte wohl auch Kossuths wiederholte Mahnung die siebenbürgische Entwicklung fördern können: „In der brüderlichen Vereinigung des Ungarn mit dem Walachen und des Walachen mit dem Ungarn liegt die glückliche Zukunft jedes von ihnen, nicht aber, wenn der eine sich blenden läßt, den anderen zu unterdrücken, weil er dann zu einer Waffe greift, mit der er auch sich selbst straft“.* Ende September gab dann der Unionsausschuß unter Mitwirkung auch der rumänischen Ersatzmitglieder, unter ihnen Cipariu einem Gesetzesvorschlag Gestalt, der nicht nur im rumänisch-ungarischen Verhältnis, sondern auch in der Rechtssituation der nichtmagyarischen Völker Ungarns eine ganz neue Periode hätte eröffnen können. Der Gesetzesentwurf akzeptierte die kollektive Rechtspersönlichkeit der Rumänen, gegründet auf dem Prinzip, „die Nationalität und Sprache der Rumänen wird anerkannt“. Im Schulwesen und in der Kirche sicherte der Vorschlag den Gebrauch der rumänischen Sprache und ermöglichte ihn ferner auf den Foren des öffentlichen Lebens auf Komitats- und Stadtebene, „wo auch die Rumänen zur Hälfte teilnehmen“; er stellte den Gebrauch der Muttersprache in der Nationalgarde in Aussicht und legte fest, in der Verwaltung dem „gerechten Verhältnis“ entsprechend Rumänen zu beschäftigen; schließlich erklärte der Entwurf, „an allen Rechten und Vergünstigungen, über die die anderen Nationen des Vaterlandes verfügen oder die sie auf dem Wege der Gesetzgebung erlangen werden, sollen auch die Rumänen teilhaben“.*
Der Gesetzesvorschlag gelangte nicht weiter als bis zum Parlamentspräsidenten, weil zu diesem Zeitpunkt die Organisation der Landesverteidigung die gesamte Aufmerksamkeit erforderte und alle Energien in Anspruch nahm. Dennoch blieb die Entwicklung in der Pester Legislative bei einigen rumänischen Führern in Siebenbürgen nicht ohne Echo. Dies schuf wohl eine stärkere Atmosphäre des Vertrauens, schwächte aber die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der kaiserlichen Militärführung nicht entscheidend ab. „Vom Kaiser erhalten wir alles, was uns zukommt. Du sollst aber wissen, auch die Ungarn gaben uns im Pester Parlament alles, in allen Formen der Nationalität“* schrieb Nicolae Bălăşescu Anfang Oktober, nachdem er mit dem aus Pest eingetroffenen Cipariu die Geschehnisse besprochen hatte. {500.} Heimgekehrt nach Blasendorf, stellte sich letzterer jedoch auf den stärker scheinenden Partner um und hißte die schwarz-gelbe Fahne.
Vermutlich waren die rumänischen Führungspersönlichkeiten der Meinung, mittels Einschüchterung und des militärischen Aufmarschs der Kroaten werde es gelingen, die ungarische Selbständigkeit derart zu begrenzen, daß die ungarischen nationalen Kräfte zur Annahme der österreichischen Variante der konstitutionellen Ordnung für die Gesamtmonarchie gezwungen wären. Dann werde auch wie die Kronstädter Presse argumentierte in diesem vielgenannten, aber noch nicht näher umrissenen Rahmen infolge des nötigen Gleichgewichts der unterschiedlichen nationalen Bestrebungen den Rumänen eine bedeutende Rolle zukommen. In dieser Hoffnung gingen sie das Risiko des Bündnisses mit der kaiserlichen Militärführung ein, obwohl sie wissen mußten, daß die Herren Offiziere nicht eben Verfassungsfreunde waren.
Die Entscheidungen der sächsischen Führungskreise gründeten in deren Bewertung der Kräfteverhältnisse innerhalb des Reiches. Als sie der Vorbereitungen der ungarischen Regierung zum militärischen Widerstand gewahr wurden, legten die sächsischen Abgeordneten in der ersten Septemberhälfte der Reihe nach ihr Mandat nieder und kehrten mit Ausnahme des Kronstädters Elias Roth alle nach Hause zurück. Der Gesetzesvorschlag des Unionsausschusses, die Regierung solle die Oberbeamten der sächsischen (und Szekler) Munizipien ebenso ernennen wie die Gespane der Komitate, galt ihnen als schweres Gravamen. Die Garantie der Wahl ihrer Komes, die Beibehaltung ihrer Munizipien und der Nationsuniversität erachteten sie nicht für ausreichend, ebensowenig das Versprechen, mit Ausnahme von Broos in den sächsischen Munizipien den Gebrauch der deutschen Sprache zu garantieren. Dabei hatte sich inzwischen gerade bei den Parlamentswahlen herausgestellt, daß die Liberalisierung des Munizipallebens die Existenz der Trägerschichten der nationaldeutschen Entwicklung der Sachsen nicht gefährdete.
Im Rückblick sah Stephan Ludwig Roth Anfang Oktober bereits keine echte Wahlmöglichkeit mehr: „1. Wir stellen uns auf die Seite der Magyaren, so sind wir eo ipso gegen die Walachen und gegen die Gesamtmonarchie. 2. Wir stellen uns auf die Seite der Walachen, so sind wir gegen die Magyaren und für die Gesamtmonarchie.
Magyaren und Romänen sind Zufälle. Wesenheit ist das Prinzip der Gesamtmonarchie, weil diese Idee die Garantie der proklamierten Konstitution Österreichs ist.“ Verfassungsmäßigkeit, deutsches Nationalgefühl, Kaisertreue das sind die richtungsweisenden Maßstäbe selbst dann noch, wenn die ungarischen Führungskreise alle unsere Bedingungen angenommen hätten, da „dieses nicht der Fall ist, wird die Entscheidung um so leichter, dadurch aber, daß die östreichische Konstitution liberaler ist, auch um so ehrenwehrter“.*
Das Bündnis mit der Gegenrevolution überdeckte die sächsisch-rumänischen Gegensätze. In der sächsischen Politik begannen sich zwei Richtungen abzuzeichnen. Die eine wünschte Siebenbürgen in eine Föderation von vier Nationen und vier Territorialautonomien umzugestalten; in der Regierung {501.} der Gesamtprovinz sollten die vier Nationen im gleichen Verhältnis vertreten sein. So lautete das Programm der Munizipalversammlung vom Anfang Oktober in Hermannstadt. Auf der anderen Seite zeigten mehr und mehr Sachsen in Abwendung von den historischen Traditionen Siebenbürgens die Neigung, sich der gegenrevolutionären Richtung mit ihren Germanisierungs- und starken Zentralisierungstendenzen anzuschließen. Sie wünschten eine sächsische Territorialautonomie als völlig gesonderte Einheit der Gesamtmonarchie unter ausschließlicher Oberhoheit des Wiener Reichsministeriums.’
Das Sachsenland wurde zur Basis der Militäraktion der Gegenrevolution. Anfang Oktober verteilte Puchner seine Streitkräfte auf die sächsischen Städte. Angeblich war er in Sorge, hier die rumänische Bevölkerung nicht ohne entsprechende Militärkräfte gegen die ungarische Regierung mobilisieren zu können, doch gedachte er im Namen von Frieden und Ordnung von hier aus zur „Rettung“ des in den Strudel des Bürgerkrieges gezogenen und gestoßenen Siebenbürgens, in Wahrheit zu seiner Eroberung, aufzubrechen.
Der Abmarsch der Linientruppen aus den Komitaten heizte die Stimmung nur noch an. Die ungarische Führung in Siebenbürgen wollte nach dem Mißerfolg der im September fortgesetzten Politik der Zugeständnisse den Widerstand der Bauerngemeinden unter Einsatz ungarischer Freiwilliger und Nationalgardisten brechen und ließ einige gefangengenommene rumänische Organisatoren der Erhebung standrechtlich hinrichten. Sie versuchte, die Basis der kaiserlichen Militärführung zu schwächen, wollte aber gegen den Hauptfeind, der die aufgeputschten Bauern wie einen lebenden Schild vor sich stellte, nicht direkt auftreten, solange dieser nicht offen angriff. Für die fortschrittlich gesinnte ungarische Öffentlichkeit waren die mit der kaiserlichen Armee zusammenarbeitenden rumänischen und sächsischen Nationalbestrebungen Werkzeuge der reaktionären Kräfte zur Vernichtung des Konstitutionalismus und der ungarischen Nationalentwicklung. Kraft im Kampf gegen sie gab der Glaube, das Ringen um die ungarischen Verfassungsrechte liege ganz in der Tendenz der nationalen Freiheitsbewegungen in Europa. „Unsere gesamten Proklamationen sollen die Seele der Welt aufrütteln, und wenn unsere Nation sterben soll, was zu glauben wir keinen Grund haben, wollen wir ruhmreich sterben wie Streiter für die europäische Freiheit“* schrieb Mitte September die Klausenburger ungarische radikale Zeitung.
Während der Vorbereitung auf die Selbstverteidigung erwartete die ungarische Öffentlichkeit von der Mobilisierung des Szeklerlandes die entscheidende Wende. Mitte September hatte das Parlament die Grenzwache aufgelöst, um die Szekler dem Einfluß des Oberkommandos zu entziehen. Neun Regierungskommissare wurden mit der Durchführung des Gesetzes und der Anwerbung Freiwilliger beauftragt. Einer von ihnen, der Abgeordnete László Berzenczey aus dem Stuhl Mieresch, rief trotz der Mißbilligung der örtlichen ungarischen Führungskreise die Ungarn des Szeklerlandes für den 16. Oktober nach Agyagfalva, dem uralten Versammlungsort der Szekler, zur allgemeinen Nationalversammlung „für die Wiedergewinnung der alten Freiheit der Szeklernation“. Wer von den waffenfähigen Männern dem Ruf nicht Folge leisten wollte, dem wurde nach uraltem Brauch die Enthauptung {502.} und Besitzverwüstung angedroht. Und sie kamen auch ca. 60 000. Damit wurde nach Blasendorf nun Agyagfalva zum Schauplatz einer selbstbewußten und den Führern Selbstsicherheit verleihenden Volks- und Nationaldemonstration. Die Teilnehmer empfanden sich zu recht als Teil der europäischen Revolution, auf die man so viele und so verschiedenartige Hoffnungen setzte. Auf der Versammlungstribüne flatterte die ungarische Fahne im Wind, und die Fahnenstange schmückte der Kossuth-Hut als Symbol des Kampfes um die gesellschaftliche Gleichheit und die ungarische Selbstverteidigung, um so mehr, als Kossuth am 10. Oktober in einer Proklamation die Szekler zum Massenaufstand gegen die „Vaterlandsverräter“ aufgerufen hatte. Die Versammlung leistete den Eid auf das konstitutionelle Königtum, die Szeklernation dankte „Lajos Kossuth, dem großen ersten Streiter für die verfassungsmäßige ungarische Freiheit“ sowie der Wiener revolutionären Studentenschaft und Intelligenz, „die nicht nur die dem österreichischen Volk errungene Freiheit, sondern auch Ungarns […] Verfassung vor den Ränken der Wiener Kamarilla […] schützten“.*
Die Regierungskommissare empfahlen, die Mehrheit der Szekler möge heimkehren und sich zu Hause auf den Kampf rüsten. Allein Berzenczey war für sofortiges bewaffnetes Auftreten, was die Mehrheit jedoch ablehnte. Nach der Verlesung des geheimen Angriffsbefehls des österreichischen Kriegsministers Latour vom 3. Oktober an Puchner, nach den Berichten über die Mißhandlungen der Ungarn in den Komitaten und schließlich auf die Falschmeldung hin, Urban sei in Neumarkt einmarschiert, beschlossen die Massen, die Versammelten sollten geschlossen angreifen. Doch noch vor dem Abmarsch verkündete Puchner, er habe im Namen des Kaisers provisorisch die Oberherrschaft übernommen.
Die ungarische Führung in Siebenbürgen hatte das Odium der Entfesselung des Bürgerkrieges nicht auf sich nehmen wollen nun konnte sie es mit Recht zurückweisen. „Wir achten eure Nationalität, eure Sprache und Religion“ so wandte sich eine Proklamation der Versammlung „an die sächsischen und rumänischen Brüder“.*
Die rumänischen Führer beantworteten die guten Worte, aber auch die Drohungen mit gleicher Münze. „Vernichtung dem Gegner, der zu schaden vermag“ lautete ihre Losung. Und um die Leidenschaften zu dämpfen, reichte auch ihr Wunsch nicht aus: „wenn das politische Recht und unsere Ideen über die Freiheit nicht übereinstimmen, wollen wir zumindest das Prinzip der Menschlichkeit gegenseitig anerkennen“.*
Puchner überschätzte die siebenbürgischen Militärkräfte der ungarischen Regierung erheblich, weshalb er seine Überlegenheit durch einen allgemeinen Volksaufstand sichern wollte; er rechnete mit der Mobilisierung von 195 000 aufständischen Rumänen durch die rumänische Intelligenz Siebenbürgens. Um ihre Zusammenarbeit mit der militärischen Führung zu sichern, schuf er aus Rumänen und Sachsen einen dem Namen nach eben entgegengesetzten {503.} Zielen dienenden Befriedungsausschuß, dem er, damit es gar nicht erst zu Mißverständnissen kommen konnte, einen General voranstellte.
Anfänglich ging dies ohne Mitwirkung der beiden rumänischen Kirchen vonstatten, ungeachtet der Beteiligung einer Reihe von Pfarrern. Dann mußten auch bei beiden Bischöfe Stellung beziehen. Der griechisch-katholische Bischof Lemény stellte sich auf die Seite der ungarischen Regierung, weshalb ihn der Generalkommandant (völlig ungesetzlich) ablösen und einige mit ihm übereinstimmende Blasendorfer Domherren ins Gefängnis werfen ließ. Der in diesen Tagen aus Pest zurückgekehrte orthodoxe Bischof Şaguna jedoch (den die ungarischen Staatsmänner vergeblich um einen Hirtenbrief zur Aussöhnung des Volkes gebeten hatten) rief seine Gläubigen auf Puchners Druck hin auf, dem Befehl des Kaisers Folge zu leisten.
Das kaiserliche Militär setzte sich in der zweiten Oktoberhälfte die Entwaffnung der ungarischen Nationalgarde zur ersten Aufgabe. Während in Südsiebenbürgen Puchner auch aus strategischen Überlegungen vorwiegend die Linientruppen einsetzte, überließ er die Aktion nördlich der Linie Hermannstadt-Arad bis Klausenburg den Formationen der rumänischen Aufständischen. Dahinter standen auch politische Erwägungen: Sollten die Gegensätze zwischen den siebenbürgischen Völkern und Nationalitäten durch kleinere oder größere Konflikte unüberbrückbar werden, dann konnte die Armee unter Berufung auf die Notwendigkeit, den Bürgerkrieg zu beenden, die wesentlich dankbarere Rolle des Friedenstifters spielen. So wurde beispielsweise gegen die 150 ungarischen Nationalgardisten in Karlsburg die rumänische Bauernschaft der Umgebung mobilisiert, obwohl das kleine Städtchen am Fuße der einzigen gewaltigen, gut mit Geschützen bestückten kaiserlichen Festung Siebenbürgens lag und nach dem ersten bewaffneten Zusammenstoß das Militär zwischen den Rumänen und den Ungarn, die zur Kaisertreue gezwungen werden sollten, vermittelte. Am zo. Oktober belagerten rumänische Bauern zwei Tage lang ein größeres Kastell in Klein-Enyed bei Hermannstadt, in das sich etwa hundert Adlige samt Familien geflüchtet hatten, ohne daß das Militär auch nur versuchte, zu vermitteln: es ließ die Niedermetzelung der über hundert Menschen ruhig geschehen. Die militärische Führung beauftragte die rumänischen Aufständischen mit der Entwaffnung der ungarischen Nationalgarde in Kleinschlatten und den Dörfern am Fuß des Siebenbürgischen Erzgebirges im Komitat Unter-Fehér, obwohl hier bekanntlich schon früher die Gegensätze sehr stark waren. Mehrere hundert Ungarn teils Bergleute fielen dieser Aktion zum Opfer. In diese prohabsburgische Volkserhebung flossen sämtliche Triebkräfte der Bauernbewegungen ein. Die Massen traten mit solcher Leidenschaft in Aktion, als wollten sie alles vernichten, was das für ideal gehaltene Gleichgewicht der bäuerlichen Existenz zerstören und die Wiedergewinnung der verlorenen Glückseligkeit verhindern könnte, von der die Predigten und Gebete sprachen. Wenn aber die Dorfbevölkerung dem Ruf des Kaisers nicht folgte, wie in der Umgebung von Klausenburg, wo die Komitatsbehörden die Bauern auf den König und die ungarische Regierung eingeschworen hatten, wurden Drohung und Falschmeldungen zum Mittel der Mobilisierung. Es wurden Flugblätter verbreitet, die jeden mit ewiger Knechtschaft bedrohten, der nicht ins Feld ziehen wollte, und mit der Rache der Russen jeden, der sich nicht gegen die Ungarn erhebe. Wut und {504.} Entschlossenheit vermischten sich mit Angst und Schrecken. Bei der Entwaffnung der ungarischen Nationalgarde, im letzten Moment der bereits zur Waffenruhe führenden Verhandlungen, löste noch irgendjemand, vermutlich aus Angst, einen Schuß aus (was jede Seite natürlich der anderen anlastete), worauf dann das Morden begann. Angst leitete die Massen oft auch dann, wenn sie ihre Feinde vernichten wollten, damit sie nicht Rache zu fürchten hatten und niemand mit Hilfe der Szekler zurückschlagen können sollte.
Mit den Szeklern wurde tatsächlich zu häufig gedroht, und die Mobilisierung der Szekler nahm den Absichten und Zielstellungen der revolutionären Selbstverteidigung viel von ihrer Würde. Das Lager von Agyagfalva wurde aufgeteilt und nach vier Richtungen in Marsch gesetzt. Einige Offiziere ließen ihren Truppen entweder ohne besonderes Ziel oder um die Sache des revolutionären Widerstandes zu sabotieren, andere wiederum zur Verteidigung der Grundherreninteressen freie Hand, was infolge der absichtlich schlechten Führung zu Plünderungen und völliger Demoralisierung führte, so daß sie vor den kaiserlichen Linientruppen sofort die Flucht ergriffen.
Die gegen Urban eingesetzten Truppen waren anfänglich erfolgreich, stellten dann aber selbst das Ergebnis in Frage. Die Szeklertruppen aus dem Stuhl Csík zogen mit brennenden Kerzen in den Händen, psalmensingend, mit der Andacht eines Kreuzzuges durch Neumarkt, jagten die Aufständischen Urbaus einfach auseinander, dann plünderten und brannten sie die kleine Stadt Sächsisch-Reep nieder, wobei in den Schlägereien um die Beute mehr ihr Leben verloren als auf dem Schlachtfeld.
Die Szekler sorgten 1848 zweimal für Überraschung: zuerst mit ihrer schimpflichen Flucht, als nach der Plünderung von Sächsisch-Reep die kaiserlichen Linientruppen vor Neumarkt mit einigen Kanonenschüssen ihr Lager auseinandertrieben, dann mit ihrem aufopferungsvollen Heldenmut, als die Bevölkerung der Drei Stühle bis Jahresende erfolgreich die ungarische nationale Sache verteidigte.
Aus seiner Sicht hatte Puchner einen schweren Fehler begangen, als er von den Drei Stühlen die bedingungslose Kapitulation forderte. Die Unsicherheit festigte die Einheit der Szekler erheblich. Selbst das Anfang Herbst zusammengebrochene lokale Militärkommando funktionierte unter der Kontrolle der von Radikalen gelenkten Volks- und Dorfversammlungen vorzüglich. Puchner beklagte sich mit Recht, die Drei Stühle hätten „im entscheidensten Augenblick“ die Hälfte seiner Truppen entzogen.* So wurde der Volkswiderstand in den Drei Stühlen zu einem entscheidenden Element der Erfolge im ungarischen Freiheitskampf, weil die österreichischen Kräfte in Siebenbürgen sich nicht zur rechten Zeit nach Westen wenden konnten, um die ungarischen Zentralgebiete zu bedrohen, selbst wenn anderswo die ungarischen Truppen keinen wirksamen Widerstand leisten konnten und sich ohne ernsthaftere Kämpfe nach Ungarn zurückzogen.
In der zweiten Novemberhälfte 1848 wurde Siebenbürgen mit Ausnahme der Drei Stühle unter österreichische Militärdiktatur gestellt, wobei die rumänische Nationalbewegung sich bemühte, die Verwaltungsfunktionen zu übernehmen. Das neugebildete Hermannstädter Rumänische Nationalkomitee {505.} nannten die rumänischen Bauern auch „rumänisches Gubernium“, wenn sie sich mit ihren kleinen Angelegenheiten an die dortigen „rumänischen Herren“ wandten. Währenddessen hatte sich die rumänische Intelligenz unvermeidlich der österreichischen Militärführung unterordnen müssen. Die Führer der Aufständischen-Formationen mußten bei den planmäßigen Angriffsoperationen den vorgesetzten Berufsoffizieren gehorchen. Zwar war das Komitee gezwungen, widerspruchslos Puchners Anweisungen weiterzugeben, daneben aber begann es damit, die Blasendorfer Forderungen zu verwirklichen. Allerdings versuchte es nicht, das Prinzip der Trennung von Urbarial- und Allodialböden festzulegen, womit eine endgültige Entscheidung der Gegensätze zwischen Grundherr und Bauer verschoben wurde. Als Hauptaufgabe betrachtete es den Ausbau der Verwaltung. An die Spitze der Komitate und Distrikte stellte Puchner Administratoren mit noch größerer Macht als die früheren Gespane in Gestalt pensionierter Offiziere zumeist rumänischer Herkunft, denen er als Adlaten einen oder zwei Vertreter der Intelligenz beigab: Anwälte oder Geistliche. Die übrigen Ämter bemühte man sich durch Wahl zu besetzen, allgemein nach dem Prinzip der Nationalitätenanteile. Darin erwiesen sich nun die Rumänen als ebenso kleinlich in ihrer Nationalitätenpolitik wie die Ungarn früher, wenn sich auch unter ihnen mancher um mehr Gerechtigkeit bemühte.
Mitte Dezember brach die kaiserliche Armee in Siebenbürgen in Richtung Großwardein auf, doch scheiterte ihre Offensive an der reorganisierten ungarischen Verteidigungslinie. Unterdessen hatte Kossuth, der Vorsitzende des Landesverteidigungsausschusses und Organisator des ungarischen Selbstverteidigungskampfes, einen neuen Heerführer für die siebenbürgischen Armeen ernannt, den Polen Józef Bem, der sich in den Kämpfen des polnischen Nationalaufstandes 1831 einen Namen gemacht hatte und zu den „Berufssoldaten der Revolution“ gehörte. Im Oktober 1848 hatte er noch die Verteidigung des revolutionären Wien geleitet und war dann nach Ungarn gegangen. Bem führte am 20. Dezember einen Gegenangriff von Neustadt her mit 10 000 Mann und 16 Geschützen und feierte obwohl man bisher der Meinung war, die Rückeroberung Siebenbürgens verlange zumindest ein Heer von 50 000 Mann Weihnachten bereits in Klausenburg. Dies war der erste ungarische Sieg, seit Ende September Jelačić in Transdanubien in die Flucht getrieben worden war.
Mit der Besetzung Klausenburgs schnitt Bem die österreichischen Truppen mittendurch und nahm ihnen damit viel von ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit. Zuerst befreite er Nordsiebenbürgen und vertrieb Urbans Heer in die Bukowina, um sich dann gegen die Hauptmacht unter Puchner zu wenden. Er zog von Klausenburg nach Osten, nach Neumarkt, um von dort das Szeklerland zu mobilisieren. Um dem zuvorzukommen, griff Puchner seinerseits an, unterlag aber in der ersten ernsthaften Schlacht am 17. Januar bei Szõkefalva. Das ungarische Heer stieß bis Hermannstadt vor, wo aber der Triumphzug endete und Bem sich mit schweren Verlusten zurückziehen mußte. Von seinen 67000 Mann schickte er die Szekler heim, damit sie mit {506.} Verstärkung zurückkehren sollten, und erhebliche Kräfte kommandierte er nach Diemrich zur Vereinigung mit den aus Ungarn erbetenen Truppen ab womit ihm im ungarischen Hauptheer kaum 2500 Mann verblieben.
Puchner wandte sich mit allerhöchster Einwilligung um Hilfe an die russischen Besatzungstruppen in der Walachei. Die kaiserliche Regierung sollte aber diese offene Schande nicht treffen, so schob er das sich sträubende Rumänische Komitee vor. Einige von dessen Mitgliedern bevollmächtigten Ende Dezember Bischof Şaguna und den Lehrer Gottfried Müller, im Namen beider Nationen die Zarenarmee um Schutz zu bitten. Als in den ersten Februartagen die 7000 Mann russischer Hilfstruppen eintrafen, schlug Puchner mit seiner Übermacht Bem bei Salzburg schwer, der sich unter ständigen Kämpfen mit seinen Verfolgern nach Ungarn durchschlagen wollte. Bei Diemrich warteten aber bereits die 3000 Mann Verstärkung, mit denen die ungarische Armee auf 8000 anwuchs. Am 9. Februar gewann Bem bei Piski die mörderischste siebenbürgische Schlacht, denn als den Kaiserlichen schließlich die Munition ausging, mußten sie sich zurückziehen. Bem verfolgte sie nicht nach Hermannstadt, sondern brach mit Bravour zwischen der Festung Karlsburg und der österreichischen Hauptarmee durch, mit dem Ziel, die Verbindung mit dem Szeklerland wiederherzustellen, was ihm auch gelang.
Allerdings war der Widerstand in den Drei Stühlen bereits im Dezember 1848 zusammengebrochen. Die Nachricht von der Befreiung Klausenburgs war zu spät im Szeklerland eingetroffen, und wegen der ungünstigen Kräfteverhältnisse wurden die Führer des Widerstandes in den Drei Stühlen zum Waffenstillstand mit der kaiserlichen Militärführung gezwungen. Doch vergeblich leisteten die Führung des Stuhls und die Obristen den Eid auf den Kaiser, das Volk folgte auf Bems Sieg hin den Radikalen, und die Obristen traten ab. Die Korporale und Leutnante, auch bisher schon die Seele des Widerstandes, übernahmen nun in den neuaufflammenden Kämpfen die Führung. Anfang Februar nahm Leutnant Sándor Gál bereits den Kampf gegen ein zweieinhalb tausend Mann starkes russisches Heer auf und hätte ihn im Falle eines energischeren Gegenangriffs auch gewonnen. Die von Hermannstadt heimgeschickten Szekler wiederum erhielten so viel Verstärkung, daß sie Mediasch besetzten und dort auf Bem warteten, der inzwischen den aus der Bukowina kommenden Urban zurückschlagen mußte, um den Kampf gegen Puchner wieder aufnehmen zu können. Der österreichische General vermochte Bem bei Mediasch zwar zu schlagen, nicht aber seinen Sieg auch auszunutzen. Er versuchte, den nach Schäßburg zurückweichenden Bem einzuschließen, was dieser aber rechtzeitig bemerkte und, mit einem der bravourösesten Manöver des Freiheitskampfes seinen Verfolger umgehend und ins Leere laufen lassend, am 11. März blitzschnell Hermannstadt einnahm. Binnen weniger Tage drängte er die Russen aus Siebenbürgen hinaus und dann auch Puchner. Im ersten Zorn wollte Zar Nikolaus eine 50 000-Mann-Armee nach Siebenbürgen schicken, wovon ihn die „Friedenspartei“ bei Hofe jedoch abbringen konnte. Mitte März befand sich kein angriffsfähiges reguläres kaiserliches Heer mehr in Siebenbürgen, nur Karlsburg und Diemrich waren in kaiserlicher Hand. Bem wiederum zog ins Banat, wo er einen Monat später die aus der Walachei einfallenden, neuaufgestellten österreichischen Kräfte zurückschlug.
Inzwischen war über Siebenbürgens Schicksal zweimal innerhalb von anderthalb Monaten entschieden worden: in Olmütz und Debreczin.
{508.} Anfang März löste die Reichsregierung in dem Glauben, die Ungarn entscheidend geschlagen zu haben, das Reichsparlament auf, verwarf den im Zeichen des Prinzips der Volkssouveränität erarbeiteten Verfassungsplan und stellte statt dessen im Namen des Herrschers die Einführung einer für das ganze Reich gültigen oktroyierten Verfassung in Aussicht, in der sie gerade im Interesse der Reichseinheit Siebenbürgen wieder zur selbständigen Kronprovinz machte. Den Grundton in der neuen Verfassung bildete die „Gleichberechtigung der Nationalitäten“, obwohl konkret nur von einer Sicherung der Rechte der sächsischen Nation die Rede war. (Inzwischen hatte man im Dezember 1848 Ferdinand V. zur Abdankung gezwungen und der junge Franz Joseph den Kaiserthron bestiegen; seine Hände waren nicht durch frühere konstitutionelle Versuche und Akte gebunden.)
Die Olmützer Verfassung machte auch deutlich, daß der Herrscher keine Einigung mit der ungarischen Nationalbewegung auf der Basis der 1848er Verfassung anstrebte, was die ungarische Unabhängigkeitsbestrebungen wesentlich stärkte, während der große ungarische Gegenangriff die österreichischen Kräfte durch eine Reihe gewonnener Schlachten aus dem Lande hinauszudrängen begann.
Am 14. April nahm das ungarische Parlament in Debreczin die Unabhängigkeitserklärung an, welche die Entthronung des Hauses Habsburg aussprach, Ungarn (zusammen mit Siebenbürgen) zum unabhängigen Verfassungsstaat erklärte und Kossuth zum Gouverneur-Präsidenten wählte. Die Mehrheit der liberalen Abgeordneten Siebenbürgens hätte zwar statt der Entthronung des Herrscherhauses wie die Mitglieder der sog. Friedenspartei lieber nach einem Kompromiß mit dem Hof gesucht, doch befürwortete ein großer Teil der ungarischen Öffentlichkeit auch in Siebenbürgen die härtere Kossuthsche Politik, da diese jetzt die Perspektive der Rettung und Sicherung der Existenz zu bedeuten schien.
Das Leben im befreiten Siebenbürgen lenkte man mittels der Gesetze von AprilJuni 1848, wobei von neuem die bevollmächtigten Landeskommissare die Staatsführung vertraten. Angesichts der ersten Schwierigkeiten sandte Kossuth einen seiner treuesten Mitarbeiter, László Csányi, nach Siebenbürgen, der mit der Reorganisation der Verwaltung, der Mobilisierung der Szekler und der Sicherung der ungestörten Rekrutierung zu Bems Siegen beitrug.
Es ist üblich, Bem den ungarischen Regierungskommissaren gegenüberzustellen, als hätte er den Freiheitskampf der Völker gegen den an den Klasseninteressen festhaltenden Provinzialismus vertreten. Der polnische General betonte im Geist der ungarischen Führungskreise, „die ungarische Armee kämpft für die gemeinsame Volksfreiheit, deshalb streiten in ihr die Abkömmlinge aller möglicher Völker, wodurch sie ein für allemal zum Vorkämpfer der europäischen Volksfreiheit geweiht wurde“.* In der Praxis führte er im allgemeinen das aus, was er für die militärische Kampfbereitschaft und die Mobilisierung der Massen gerade für zweckdienlich hielt. Als erstes wird immer seine Amnestiepolitik erwähnt; seine allgemeine Amnestie verfügte er ohne Wissen und Einwilligung der Regierung und war nicht einmal zur Bestrafung bereit, als z. B. die flüchtenden rumänischen {509.} Aufständischen nach George Bariţs Meinung „aus reiner Rache“* Straßburg mit seiner Hochschule samt Bibliothek anzündeten und in der ungarischen Stadt ein Blutbad anrichteten. Er glaubte an die moralische Wirkung der allgemeinen Amnestie, doch wenn er das Gefühl hatte, daß man seine Großmut mit Undank vergalt, wollte er schwerer strafen, als das Gesetz je erlaubte. Als sich z. B. die Rumänen vom Nösnerland dem aus der Bukowina einbrechenden Urban anschlossen, wollte er die aufrührerische Gegend räumen und Szekler dort ansiedeln lassen. Im Bewußtsein, daß Kossuth hinter ihm stand, konnte Csányi diese katastrophale Unternehmung gerade noch vereiteln; gleichzeitig führte er als Exekutor des Willens und der Politik der Regierung (des Landesverteidigungsausschusses) im Sachsenland trotz der Amnestie den Belagerungszustand ein.
Die ungarischen Führungskreise machten nämlich vor allem die Sachsen für den rumänischen Aufstand und die Intervention der Russen verantwortlich und gaben deshalb ihre moderaten Absichten vom Frühjahr 1848 auf. „Ich will aber nicht eine voreilige Gnade, die zum Messer gleicht, das man dem Feinde gibt, um es in unser eigenes Herz zu stoßen“* schrieb Kossuth an Bem. Indessen waren Standgerichte geschaffen worden, deren eines dann zur Abschreckung Stephan Ludwig Roth hinrichtete, obwohl der sächsische Pfarrer gerade im Vertrauen auf die Amnestie nicht geflohen war. Dieser Quasi-Justizmord war eine tragische Folge des Bürgerkrieges: Es wurde ein Gegner hingerichtet, an dessen Hand kein Blut klebte.
Die Beschränkung der Amnestiepolitik Bems erwies sich als Fehler. Andererseits wurde die Konsolidierung durch die von der ungarischen Regierung eingeleitete Neubelebung der sächsischen Verwaltung und der Munizipien sowie die Demokratisierung der Beamten- und Abgeordnetenwahlen gefördert.
Beruhigend wirkte die Wahl Simeon Schreibers, des Wortführers der Sachsen auf den Landtagen der Reformzeit, zum Bürgermeister von Hermannstadt. Und das Mißtrauen wurde auch dadurch zerstreut, daß die Regierung den deutschen Sprachgebrauch im Sachsenland akzeptierte und man sich an Csányis Stellvertreter Mózes Berde auch mit deutschen Eingaben wenden konnte. In Hermannstadt und Kronstadt wurden Regierungskommissare eingesetzt, die scharfe Repressalien möglichst vermieden und die Lautstärke der Militärs auszugleichen versuchten. In beiden Städten lebte die sächsische Presse wieder auf, die nicht mehr von der Zensur eingeschränkt wurde. Die Kronstädter Intelligenz feierte mit einem für ihre Zeit typisch revolutionären Messianismus den Triumph ihrer Ideale. Anton Kurz wurde Bems Adjutant. Die Leitung der deutschen Zeitung übernahm Leopold Max Moltke, der in Kossuth „den Präsidenten der ersten osteuropäischen Republik“ verehrte und schon über ein Ungarn schrieb, das den zusammenlebenden Nationen weitgehende Sprachenrechte gewähre.
Das Verhältnis zwischen Magyaren und Rumänen gestaltete sich entsprechend der revolutionären Konsolidierung und ihrer Widersprüche. Während die ungarische Regierung im Sachsenland nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung vorging, versuchte sie in den Komitaten gegen die Kämpfenden die Politik der Vergeltung und gegen die Willfährigen die Amnestiepolitik anzuwenden, wobei die Strenge des Gesetzes Herren und Bauern gleicherweise traf soweit dies die gestörten Verhältnisse ermöglichten.
Negativ beeinflußt wurde die revolutionäre Konsolidierung durch die vielen Standgerichte und noch mehr dadurch, daß man aufgrund der schwachen regulären Truppen in die Aufstellung von Freischaren einwilligte, die nicht nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung, sondern auch zum Einfangen von Aufständischen und zur Wiedergewinnung geraubter Güter eingesetzt wurden manchmal führte sie die Rache von einem Dorf zum nächsten. Und die Angst vor dieser Rache stärkte wiederum den Widerstand, den ähnlich dem ungarischen in den Drei Stühlen auf der anderen Seite der Front die Rumänen des Siebenbürgischen Erzgebirges leisteten.
In dieser natürlichen Gebirgsfestung hatte sich eine große Menge von Bauern in einer Art Lager eingerichtet, wobei es zur gegenseitigen Unterstützung zwischen ihnen und der ebenfalls von den Ungarn belagerten gewaltigen Karlsburger Festung kam. Diese Landschaft verfügte über Traditionen des Widerstandes, wie den von hier ausgegangenen Horea-Aufstand. Der Geist der Empörung wurde hier dadurch wach gehalten, daß in dieser goldreichsten Gegend Europas der Fiskus eben zum Schutz der Goldschmelze die Wald- und Weidenutzung der Bauern und Grubenbauern eingeschränkt hatte. In den 1840er Jahren hatte eine ungarische Adlige namens Katalin Varga die Interessenvertretung einiger rumänischer Dörfer übernommen, und eine jahrelange Fronverweigerungsbewegung setzte ein, bis Bischof Şaguna „unsere Herrin“, wie das Volk sie nannte, mit List gefangennahm. Jetzt organisierten und leiteten den rumänischen Widerstand die für das Freiheitsideal begeisterten Intellektuellen, geführt von Avram Iancu. Das Volk nannte den jungen Anwalt, der selbst Volkstracht trug, „den König der Berge“. Er wurde zur legendenumwobenen Verkörperung des Kampfes, in dem es neben der Entschlossenheit auch zu Momenten kam, in denen mancher fürchtete, das Volk könne um seines eigenen Friedens willen seine Führer ausliefern.
Als die rumänischen Abgeordneten in Debreczin die militärischen Erfolge der Ungarn sahen, beschlossen sie, den rumänischen Widerstand im Erzgebirge mit der ungarischen Regierung zu versöhnen, um ihr Volk vor den schlimmen Folgen einer zu erwartenden militärischen Niederlage zu bewahren, auch im Interesse einer nachdrücklicheren Vertretung der rumänischen nationalen Ansprüche. Die Vermittlerrolle übernahm der Biharer Abgeordnete Ioan Dragoş, der von seiner ersten Erzgebirgsreise wohl ein so günstiges Bild mitbrachte, daß Kossuth im Parlament bereits die mögliche Befriedung ankündigte. In einem Brief an Dragoş vom 26. April nannte er auch die Bedingungen: Neben der Durchsetzung der ungarischen Sprache „in der Landesregierung“ „wollen wir nicht nur jeder Sprache ihren freien Gebrauch und jedem Volkstum seine Entwicklung gewähren, sondern eine solche im {512.} Interesse der Zivilisation auch fördern“.* Er garantierte den Gebrauch der rumänischen Sprache in Schule, Kirche und Gemeinde und kündigte eine allgemeine Amnestie an, von der nur Bischof Şaguna wegen seiner Rolle bei der russischen Intervention im Januar ausgenommen werden sollte. Kossuths Bedingungen stellten zwar die rumänischen Ansprüche nicht zufrieden, waren aber als Verhandlungsbasis brauchbar. (Allerdings erwartete er die Gesandten aus dem Erzgebirge weniger zu Verhandlungen als zur Übermittlung einer Treueerklärung des Volkes, wonach dann die zum Kampf bereiten Rumänen als Freiwillige in die ungarische Armee eintreten sollten.) Gegenseitige Kontaktaufnahme und direkte Verhandlung hatten noch gar keinen für beide Seiten befriedigenden Stand erreicht, als Dragoş Standpunkt und Kompromißbereitschaft beider Seiten beschönigend wieder in Aktion trat.
Nicht so sehr das gegenseitige Mißtrauen und Taktieren als vielmehr der Mangel an Übereinstimmung zwischen militärischer und politisch-ziviler Führung stürzten diesen Versuch einer gegenseitigen Aussöhnung in eine Katastrophe. Schon im März lag der Plan für einen konzentrierten Angriff gegen das Erzgebirge vor, wurde aber vom Kriegsministerium in der Meinung beiseite gelegt, die „Beruhigung“ der Rumänen sei Aufgabe der siebenbürgischen Behörden. Nach der Abfertigung des erwähnten Kossuth-Briefes geriet jedoch infolge zufälliger Ereignisse das Kommando über die ungarischen Erzgebirge-Truppen in die Hand eines zwar ruhmsüchtigen, aber militärisch ganz unerfahrenen Jünglings, Imre Hatvani. Alarmiert von Falschmeldungen über angebliche ungarnfeindliche Ausschreitungen rückte dieser am 5. Mai an der Spitze seiner kaum 1000 Mann umfassenden, schlecht ausgerüsteten und sehr heterogenen Truppe in die Stadt Großschlatten ein, die verzweifelte Warnung seitens Dragoş ebenso mißachtend wie die in dieser Stadt laufenden Friedensverhandlungen, die bereits vor ihrem erfolgreichen Abschluß standen. Mit diesem Einmarsch war der Bürgerkrieg wieder ausgebrochen.
Iancu floh noch rechtzeitig und schloß dann die schlecht geführte ungarische Einheit mit seinen Truppen ein. Goldbach und Großschlatten wurden ein Raub der Flammen, Dragoş selbst wurde von Rumänen ermordet. Unterdessen verfügte Kossuth, beeinflußt von den verschiedensten Falschmeldungen, die Fortsetzung der im übrigen ohne seine Einwilligung unterbrochenen militärischen Operationen, worauf ein erneuter schimpflich abgeschlagener Angriff auf Großschlatten erfolgte und sogar Kossuths Befehl den Rumänen in die Hände fiel. Hatvani ließ aus Rache Ioan Buteanu hinrichten, Petru Dobra wurde schon vorher „auf der Flucht“ getötet, obwohl sie ihre Hoffnung nicht aufgegeben hatten, die Verhandlungen in Debreczin fortsetzen zu können. Viele der bisher friedlich mit den Rumänen zusammenlebenden Ungarn in Großschlatten verloren in den Kämpfen ihr Leben. Auf beiden Seiten verstärkten die tragischen Entwicklungen die Überzeugung, der jeweils andere habe eine Falle gestellt.
All das steigerte natürlich die Entschlossenheit des rumänischen Widerstandes, zugleich aber auch das Gefühl der gegenseitigen Verantwortung. Auf die an ihn gerichtete Aufforderung zum Frieden fand Iancu die bezeichnende Antwort, daß „in diesen zwei Schwesterländern der Ungar nicht ohne den Rumänen von Existenz und Zukunft reden kann und der Rumäne nicht ohne {513.} den Ungarn“, weil „zwischen uns und euch niemals die Waffen entscheiden können“.*
Inzwischen hatte sich durch die militärischen Erfolge der Ungarn über die Kaiserlichen der Habsburger Hof gezwungen gesehen, den Zaren offen um militärische Hilfe zu bitten: Der umfassende Angriff begann Mitte Juni, und im Juli mußte die ungarische Regierung Oberungarn und Transdanubien aufgeben. Nun kam es, auch gestützt auf den rumänischen Widerstand im Erzgebirge, zu zwei politischen Bestrebungen der Rumänen, die in diametral entgegengesetzte Richtungen wiesen.
Schon nach Ausbruch des Aufstandes begann sich das politische Gewicht der rumänischen Intelligenz zu verringern und das der kirchlichen Führer von neuem zu verstärken. Ende 1848 war Bischof Şaguna wieder zum Führungsmitglied der rumänischen Nationalbewegung geworden, mit der Aufgabe, dem Herrscher die nationalen Forderungen zu übermitteln. In Wien und Olmütz arbeitete er mit Intellektuellen wie Laurian, Maiorescu und Bărnuţiu zusammen. Sie richteten eine Reihe von Gesuchen an den Herrscher und die Regierung, in denen sie die nationalen Bestrebungen in neuer Form vortrugen. Von Siebenbürgens Sonderstellung war keine Rede mehr. Im Februar 1849 baten sie um die Vereinigung der Rumänen „zur selbständigen Nation“ in den „österreichischen Provinzen“ und um eine rumänische nationale Verwaltung. Damit hatten sie mehrere Ansprüche und Bestrebungen vereint. Bischof Şaguna schlug unter dem Einfluß des orthodoxen theokratischen Gesellschafts- und Staatsmodells vor, die einzelnen Nationalitäten sollten ihr Leben ähnlich dem der Kirchen regeln. Maiorescu wiederum stand eher auf der Basis der territorialen Autonomie und bezeichnete im Februargesuch die Errichtung eines „rumänischen Österreichs“ als Ziel. Im Juli 1849 verlangten die Intellektuellen eine gesonderte rumänische Kronprovinz. Ihre Argumentation stand unter einem tragischen Widerspruch aller osteuropäischen Nationalbestrebungen: Unter Berufung auf ihre nachteilige Lage sprachen sie von ihrer Angst vor der Hegemonie der übrigen Nationen, gleichzeitig boten sie jedoch dem Hof die Verwirklichung der rumänischen nationalen Einheit innerhalb Österreichs an, auch um die ungarischen Nationalbestrebungen in Schach zu halten.
Es ist ein besonderes Spiel der Geschichte, daß eben damals die walachische Emigration und die ungarische revolutionäre Führung den siebenbürgischen Völkern neue Perspektiven vermittelten. Ein Teil der Führer der walachischen Revolution mißbilligte die Politik der Siebenbürger Rumänen bzw. beobachtete sie mit Besorgnis. Die österreichische Militärführung war bemüht, sie fernzuhalten, dennoch gelangten einige ins Erzgebirge, wo sie bei den Friedensbemühungen im Mai eine aktive Rolle spielten. Als die walachischen Emigranten dann das positive europäische Echo auf den ungarischen Freiheitskampf bemerkten, überprüften sie ihre Politik von neuem. Im Fieber des revolutionären Messianismus schlug dies bereits in Selbstgeißelung um, man beklagte die versäumten Gelegenheiten und würdigte den Kampf der alleingelassenen Ungarn: „Ach, wenn wir wirklich eine rumänische Regierung gewesen wären, hätte der Ruhm, die Welt von der {514.} Knechtschaft zu befreien, nicht den Ungarn, sondern uns gebührt; oder wir hätten, vereint mit den Ungarn, gewiß Wien eingenommen und die allgemeine Freiheit proklamiert. Nun aber zittern wir und bemühen uns, die Krümel vom ungarischen Schmaus einzusammeln“* schrieb einer der Führer der ehemaligen Bukarester Revolution, C. A. Rosetti in Paris.
Als erstes konkretes Ergebnis der Fühlungnahme der rumänischen Emigration brachte der begeisterte Revolutionsdichter Cezar Bolliac in Kronstadt eine Zeitung heraus, die Espatriatul, in der er so hitzig, daß er damit sogar seine Mitstreiter überraschte, die Politik der Siebenbürger Rumänen verurteilte, indem er vor allem bewußt machte, „daß es heute in Europa nur einen einzigen Kampf gibt, den zwischen Freiheit und Tyrannei, zwischen Völkern und Thronen“.*
Die meisten Verdienste bei der Harmonisierung der rumänischen und ungarischen nationalen Freiheitsbestrebungen erwarb sich Nicolae Bălcescu. Er ging davon aus, daß der Befreiungskampf aus mehreren Phasen bestehe. Man müsse mit ungarischer Hilfe die Unabhängigkeit der rumänischen Donaufürstentümer erreichen, um dann die Frage der rumänischen nationalen Einheit lösen zu können, deren Verwirklichung er auch für ein ungarisches Nationalinteresse hielt, weil sie den Ungarn das Bündnis mit den Rumänen garantiere. Bis dahin müßten die Siebenbürger Rumänen noch in ihrem „etwas untergeordneten“ Zustand bleiben. Er hatte nicht einmal gegen Bems Angriffsvorbereitungen auf das Erzgebirge direkt etwas einzuwenden: „ich empfinde es so, daß alle, welche die Freiheit lieben, die Ungarn unterstützen müssen, sie sind das einzige Volk unter Waffen und kämpfen gegen Rußlands Verbündete, die Tyrannen“.*
„Frankreichs 89er Rolle, Europa zu emanzipieren, wurde uns übertragen; und ich meine, wir haben keine Wahl: wir müssen diese Rolle spielen oder fallen“ schrieb László Teleki, der einstige siebenbürgische Oppositionelle und jetzige ungarische Regierungsbeauftragte in Paris, der enge Kontakte mit der polnischen Emigration unterhielt. Geleitet von seinen Erfahrungen riet er, „wir müßten ein System errichten, mit dem wir die fehlende Einheit der Nationalität durch Abstimmung und Beachtung der individuellen und Nationalitätenrechte ersetzen“. Er vertraute darauf, die benachbarten und die zusammenlebenden Völker „werden Ungarn mit Freude als Zentrum und Königin einer zukünftigen Donauföderation akzeptieren“.* Solch Optimismus bewog auch Kossuth zu seinem wichtigen Schritt, am 14. Juli in Szegedin auf Bălcescus Drängen das projet de pacification zu erarbeiten.
Der Befriedungsplan versprach keine territoriale Autonomie, sicherte aber den rumänischen Sprachgebrauch in den Komitaten mit rumänischer Mehrheit und in der Nationalgarde. Diese außerordentlich weitgehende Garantie der Sprachrechte im öffentlichen Leben und die Selbständigkeit der {515.} Komitate ermöglichten und förderten die teilweise Erfüllung der Nationalitätenforderungen. Der These in der österreichischen Verfassung von der „Gleichberechtigung der Nationalitäten“ stellte die ungarische Regierung die Idee von der Förderung „der freien Entfaltung der Nationalitäten“ gegenüber. Die Allmacht der Staatsräson begrenzte der Plan damit, daß „die diplomatische Benutzung der ungarischen Sprache“ sich nur auf die parlamentarischen, Verwaltungs- und Regierungsangelegenheiten erstrecken dürfe, „soweit dies für die Erhaltung der ungarischen Staatlichkeit unbedingt notwendig ist“. Der Plan zeigte auch eine Wende in der Harmonisierung der Freiheitsbestrebungen beider Völker an. Die Regierung übernahm in einer eigenen Vereinbarung die Aufstellungskosten für eine rumänische Legion. „Die Legion schwört Rumänien und Ungarn die Treue. Sie wird für Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, niemals aber gegen die Nationalität eines Volkes.“*
Der Erfolg in den ungarisch-rumänischen Verhandlungen ermutigte die Regierung zu weiteren Schritten in ihrer nun tatsächlich beispielhaften Nationalitätenpolitik. Am 28. Juli regelte das Parlament auf Vorschlag von Ministerpräsident Bertalan Szemere die Lage der nichtmagyarischen Völker Ungarns im Sinne des Befriedungsplanes per Verordnung mit Gesetzeskraft. Mit Recht betonte Szemere, damit sei es gelungen, einen Weg zu betreten, für den „noch keine Regierung […] ein Beispiel gab“.* All dies geschah jedoch bereits zu spät.
Siebenbürgens Schicksal war schon entschieden, als Mitte Juni 1849 die russischen und österreichischen Heere die Grenzen überschritten. Bem stand ein mehr als doppelt so starker Gegner gegenüber, weshalb er nur versuchen konnte, diesen möglichst lange am Betreten der Großen Ungarischen Tiefebene zu hindern, damit die ungarische Regierung einen großen Teil ihrer Kräfte indessen in Südungarn, im Dreieck zwischen Theiß und Mieresch, konzentrieren könne. Er dezentralisierte seine Truppen und übernahm jeweils den Truppenkörper, welcher zurückgewichen war. Parallel zum befriedigenden Abschluß der rumänisch-ungarischen Verhandlungen drang der polnische General mit Kossuths Einwilligung in die Moldau ein, vermochte dort aber keinen Aufstand zu entfesseln. Andererseits gelangten die russischen Truppen innerhalb eines Monats nur von Kronstadt bis Hermannstadt, wagten aber von Norden her weder Klausenburg noch Neumarkt anzugreifen. Ende Juli und Anfang August erlitt Bem zwei schwerere Niederlagen. Auf dem siebenbürgischen Schlachtfeld verlor Sándor Petõfi, der größte ungarische Dichter, sein Leben, und ebenso Anton Kurz. Bem bereitete noch ein- bis zweimal mit Bravour dem Gegner peinliche Überraschungen, bis er dann gerade noch flüchten konnte. Die Truppen liefen auseinander, und nachdem {517.} am 13. August bei Világos die ungarische Hauptarmee kapituliert hatte, folgte ihr darin der siebenbürgische Generalstab in Zsibó am 25. August.
Das äußerste, was Iancu inmitten des großen russischen Vormarsches tun konnte, war die Wahrung der Neutralität, womit er dem letzten wütenden Aufflammen des Bürgerkrieges die Spitze nahm. In Kenntnis der Neutralität der Rumänen im Erzgebirge ergaben sich kleinere ungarische Truppen auch den Rumänen, und Iancu machte zum größten Ärger seiner österreichischen Militärberater sogar die Geste, ungarische Gefangene frei zu lassen.
Es muß in der Folgezeit zu schweren Enttäuschungen gekommen sein, wenn man im Siebenbürgischen Erzgebirge später sang, daß Iancu und Bem gemeinsam gekämpft haben. Die Reflektion von Enttäuschungen und Lehren, die blitzartige Erkenntnis neuer Möglichkeiten machten es auch unumgänglich, daß trotz der tragischen Entfremdung durch Bürgerkriegsverluste und -opfer die späteren Träger der nationalen Freiheitsbestrebungen im gemeinsamen Bemühen die Elemente einer für die zusammenlebenden Völker und Nationen gleicherweise annehmbaren Lösung „der siebenbürgischen Frage“ suchen.
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