{534.} 3. Erschütterung des Neoabsolutismus


Inhaltsverzeichnis

Krieg in Italien und Aktionen der ungarischen Emigration

Das im Krimkrieg als europäische Macht aufgetretene Piemont gewann die Unterstützung Napoleons III. für die von ihm angeführten italienischen Einheitsbestrebungen; es rüstete sich daher für einen Krieg, um die Habsburger aus Italien zu vertreiben. Auch in der Geschichte der ungarischen Emigration beginnt nun ein neues Kapitel. Piemonts Ministerpräsident Cavour wird zur Hauptstütze Kossuths und seiner Anhänger, und die Emigration unternimmt den Versuch, als eigenständiger Verbündeter der sich gegen Österreich zusammenschließenden Mächte aufzutreten. Anfang 1859 wurde Alexandru Ion Cuza zum gemeinsamen Herrscher der beiden rumänischen Fürstentümer gewählt, der anfänglich eine österreichfeindliche Politik betrieb und die ungarische Emigration begünstigte.

Als sich 1859 die Koalition gegen Österreich abzeichnete, wurden Vorbereitungen zur Aufstellung einer ungarischen Legion auf italienischem Boden und zur Errichtung einer zweiten, ungarischen Front getroffen. Napoleon III. sandte den ehemaligen Honvedgeneral Klapka zu Cuza, um den neuen Fürsten als Verbündeten zu gewinnen. Klapka schloß mit ihm ein Militärabkommen ab, das durch eine politische Vereinbarung ergänzt wurde. Cuza gab seine Zustimmung zur Einrichtung ungarischer Waffenlager in der Moldau. Als Gegenleistung versprach Klapka im Namen Ungarns, Cuza bei der geplanten Eroberung der Bukowina sowie der Organisation der rumänischen Soldaten in Sondereinheiten zu unterstützen. Er versprach auch die Gewährung der individuellen und (auf dem Gebiet der Religion und Bildung) der kollektiven nationalen Gleichberechtigung sowie der Selbstverwaltung der Gemeinden und Komitate. Als Fernziel stellte er eine Konföderation Ungarns mit Serbien und den rumänischen Fürstentümern in Aussicht. Der Hauptpunkt der ergänzenden Vereinbarung bezog sich jedoch auf die künftige Zugehörigkeit Siebenbürgens. Dieses Land sollte eine eigene Regierung erhalten, wenn sich eine zukünftige Landesversammlung gegen die 1848 verkündete Union aussprechen würde. Das war das Maximum dessen, was die Emigration in der siebenbürgischen Frage nachzugeben bereit war.

Dieses Abkommen konnte jedoch nur teilweise realisiert werden. Die Niederlage Österreichs stellte sich mit der Schlacht von Solferino im Juni 1859 so schnell ein, daß der ungarische Aufstand nicht mehr einzuleiten war. Die Emigrantenregierung – das Ungarische Nationale Direktorium, das auch den Vertretern Siebenbürgens einen Platz einräumen wollte – war damit gezwungen, seine Waffentransporte einzustellen. Die Niederlage auf dem Schlachtfeld faßten die oppositionellen Kräfte des Reiches als Niederlage des Absolutismus und den Auftakt für politische Veränderungen auf. (Die ohnehin als politisches Verhalten gewertete „Steuerverweigerung” nahm solche Ausmaße an, daß die Hälfte der siebenbürgischen Haushalte mit Strafmaßnahmen belegt wurde; im engeren Ungarn erhielt der Fiskus nur ein Siebentel der direkten Steuer auf dem vorgeschriebenen Wege.) Der Monarch dachte an Zugeständnisse und entließ Bach und Kempen, die beiden Hauptprotagonisten der Willkürherrschaft.

{535.} Die Wellen der von Pest ausgehenden politischen Bewegung hatten Siebenbürgen rasch erreicht. Nach der Kazinczy-Gedenkfeier der Akademie wurden auch in den Städten Siebenbürgens Gedenkabende veranstaltet, wobei in den Festreden die Verflechtung von Literatur und Politik keineswegs verheimlicht wurde. Sammlungen für kulturelle Zwecke, das Studium der ungarischen Literatur und des ungarischen Staatsrechts wurden zu echten politischen Modeerscheinungen. Ende November reiste unter der Leitung von József Eötvös eine Delegation der Akademie nach Klausenburg, um dort die Gründungsversammlung des Siebenbürgischen Museumsvereins mit Festbeleuchtung der Stadt und einem Fackelzug mit Transparenten „Gott segne die beiden Bruderländer” festlich zu begehen. Auf dem anschließenden Bankett wurden oppositionell gefärbte Reden gehalten, und ein sächsischer lutherischer Pastor artikulierte im Namen der Kronstädter Sachsen seine Freude über das im Entstehen begriffene Einvernehmen der Völker seiner Heimat.

Die rumänische Bevölkerung Südsiebenbürgens hatte bereits zu Jahresbeginn die Union der Moldau und der Walachei mit Freuden begrüßt, die Polizeiberichte sprachen aber auch von Sympathien für die Italiener und Garibaldi. Bis zum Ende des Jahres glaubten die Sicherheitsorgane, das Gespenst einer ungarisch-rumänischen bewaffneten Zusammenarbeit ausmachen zu können. Der Kommandant der Gendarmerie meldete, der unter ständiger Beobachtung stehende, seit Jahren kranke Avram Iancu habe im November in Topesdorf erklärt, er selbst werde in Kürze erneut führender Befehlshaber sein: „Auch das Szeklerland lebt noch, mit den Szeklern kann man ganz Europa erobern”.* M. POPESCU, Documente inedite privitoare la istoria Transilvaniei între 1848–1859 (Unveröffentlichte Dokumente über die Geschichte Siebenbürgens zwischen 1848 und 1859). Bucureşti 1929, 306. Währenddessen weilten Agenten der ungarischen Emigration, insbesondere László Telekis, in Siebenbürgen, um dort Informationen zu sammeln und das zukünftige Verhalten der rumänischen Bevölkerung in Erfahrung zu bringen.

Einzelne Äußerungen der ungarischen Nationalbewegung wurden auch von den Rumänen und Sachsen mit Sympathie aufgenommen. Viele von ihnen nahmen an den die gesamte Provinz mobilisierenden Széchenyi-Requiems teil. Bei einem Violinkonzert von Ede Reményi in Klausenburg begrüßte das Publikum die von ihm vorgetragenen rumänischen Lieder mit stürmischen Ovationen. Auf der Bistritzer Hauptversammlung des sächsischen Vereins für Siebenbürgische Landeskunde im Sommer erschien gemeinsam mit den vornehmsten liberalen Grundbesitzern Siebenbürgens der 48er Minister, Schriftsteller und Philosoph Baron József Eötvös, um dadurch die Zusammenarbeit zu fördern. Das ganze Land wurde von einer Welle gegenseitiger Sympathien und Freundschaftserklärungen überflutet, doch beschränkte sich das Einvernehmen vorwiegend auf eine gemeinsame Verurteilung des Absolutismus. Wegen der tiefen Meinungsunterschiede über die Zukunft blieb die große Aufgabe der Vorbereitung eines möglichst wirkungsvollen Zusammenschlusses erneut der Emigration überlassen.

Als sich im Jahre 1860 Piemont im Interesse der italienischen Einheit auf einen neuen Krieg gegen das Habsburgerreich vorbereitete, schlossen die ungarischen Emigranten neue Vereinbarungen mit Cuza. Als Gegenleistung {536.} für das Versprechen, die Unabhängigkeit Rumäniens und die Durchsetzung der Nationalitätenrechte zu fördern, wünschten sie die Unterstützung der ungarischen Befreiungsbewegung und baten, Cuza möge mit seinem Einfluß zu verhindern suchen, daß sich die Siebenbürger Rumänen gegen die ungarische Nationalbewegung stellen. Die neuerlichen ungarischen Waffenlieferungen nach Rumänien blieben jedoch nicht geheim, so daß auf Druck der Großmächte die Waffen nach Italien zurückgeschickt werden mußten. So hielt der im Dezember bei Cuza eingetroffene Klapka seine Sache zunächst für verloren ähnlich Kossuth – und war vor allem über die Schwierigkeiten bei der siebenbürgischen Aussöhnung besorgt. Schließlich kam es am 8. Januar 1861 doch zu einer neuen Vereinbarung, die eigentlich eine Erneuerung des Abkommens von 1859 bedeutete, mit dem Unterschied, daß nun die Geheimhaltung der Vorbereitungen sowie die Idee einer dem rumänischen Fürsten später zu gewährenden Militärhilfe stärker betont wurden.

Doch auch diese Vereinbarung blieb nur ein Stück Papier. Cuzas Stellung festigte sich zunehmend, was ihn zugleich dazu bewog, jeder Auseinandersetzung mit Österreich vorsichtig auszuweichen. In der Moldau wurde die mit der ungarischen Sache sympatisierende Kogălniceanu-Regierung gestürzt – nicht zuletzt gerade wegen ihrer Sympathie für die Kossuth-Emigration. Entscheidend war jedoch, daß sich Piemont ohne Unterstützung Napoleons III. ziemlich und Cuza völlig machtlos fühlten. Eine französische Hilfe – und damit auch der Krieg – ließen noch immer auf sich warten.

Gegenseitige Sondierungen wurden noch einige Jahre hindurch wiederholt unternommen, solange die Emigranten sowie die ungarischen Politiker in der Heimat einen Zerfall des Habsburgerreiches für möglich erachteten. Die Rumänen forderten jedenfalls immer dezidierter ein von Ungarn separiertes Siebenbürgen.

Das Oktober-Diplom: ein Projekt des konservativen Föderalismus

Auf Initiative konservativer Aristokraten erließ Franz. Joseph am 20. Oktober 1860 als „ständiges und unwiderrufliches staatliches Grundgesetz” das sog. Oktober-Diplom, das als Gnadenakt des Herrschers die selbständige Regierung der einzelnen historischen Länder „retablierte”. Am gleichen Tag wurden durch kaiserliches Reskript die Ungarische und die Siebenbürgische Hofkanzlei wieder eingerichtet. Der Leiter der ersteren wurde auch formell Mitglied der neu entstandenen Zentralregierung (des„ Staatsministeriums”). Eine weitere Verfügung kündigte eine Provinzversammlung zum Zwecke der Erneuerung der siebenbürgischen Verfassung an, mit deren Vorbereitung ein Gremium der „zu den verschiedenen Nationalitäten, Religionen und Ständen gehörenden … ausgezeichneten Männer”* Okmánytár Erdély legújabb jogtörténetéhez, 1848–1865 (Dokumente zur jüngsten Rechtsgeschichte Siebenbürgens, 1848–1865). Zusammengestellt von J. SÁNDOR, Kolozsvár 1865, 116. beauftragt werden sollte.

Das Oktober-Diplom fand keine so begeisterte Aufnahme, wie sie sich seine Initiatoren erhofft hatten. Das österreichische Bürgertum sah in ihm eher einen Staatsstreich der föderalistischen Großgrundbesitzer gegen die Zentralisierung. {537.} Die ungarischen Liberalen verweigerten dem Monarchen das Recht, Entscheidungen, die für Ungarn von Bedeutung waren, allein zu erlassen. Sie erkannten keinerlei formelle Oberhoheit irgendeines zentralen – d. h. äußeren – Regierungsorgans oder Reichsparlaments an und bestanden auf Wiederherstellung des 1848 geschaffenen verantwortlichen ungarischen parlamentarisch-ministeriellen Systems. Was Siebenbürgen betraf, nahmen die ungarischen Liberalen besonders daran Anstoß, daß das Diplom die Union von 1848 wieder für nichtig erklärte. „Ohne die Union sind die siebenbürgischen Magyaren für immer verloren, davon ist bei uns selbst der letzte ungarische Bauer überzeugt”* Zitiert von GY. SZABAD, Forradalom és kiegyezés válaszútján (1860–1861) (Am Kreuzweg von Revolution und Ausgleich [1860–1861]). Budapest 1967. 389. – berichteten sie nach Pest.

Die rumänische und sächsische Bürgerschaft reagierte auf das Diplom unterschiedlich. Der optimistische Bariţ kommentierte mit Begeisterung in seiner Zeitung: „Heute wurde die siebenbürgisch-rumänische Nation durch ihren Monarchen gemeinsam mit den anderen Völkern als volljährig erklärt”. Die Autonomie Siebenbürgens sei für immer und ewig gesichert, „unser Schicksal ist in unsere Hände gelegt”.* Zitiert von V. NETEA, Lupta românilor din Transilvania pentru libertatea natională (1848–1881) (Kampf der Siebenbürger Rumänen für die nationale Freiheit [1848-1881]). Bucureşti 1974, 158–159. Die rumänische Intelligenz veranstaltete im November Beratungen, auf denen man sich mit unterschiedlicher Entschlossenheit die Durchführung des Nationalprogrammes von 1848 zum Ziel setzte. Die orthodoxe Synode von Hermannstadt wünschte ein siebenbürgisches Parlament, bestehend aus der jeweils gleichen Anzahl von Abgeordneten der einzelnen Nationen, ferner die Gleichberechtigung aller drei Sprachen. In einzelnen Versammlungen jedoch wurde bereits der Wunsch laut, innerhalb des Reiches eine rumänische Provinz zu bilden.

Das sächsische Bürgertum verlangte die Wiederherstellung der alten sächsischen Rechte und Institutionen sowie die Einrichtung eines zukünftigen Siebenbürger Landtages auf den bis 1848 gültigen Grundlagen. In der Frage der Modernisierung des Wahlrechtes und der – von der Mehrheit übrigens nicht gewünschten – Union wurde die Entscheidung auf später verschoben.

Der Monarch beauftragte am 9. Dezember Baron Ferenc Kemény, den gemäßigt konservativen Präsidenten des letzten Siebenbürger Landtages, mit der provisorischen Leitung der Kanzlei. Zum Vorsitzenden des Provinzregierungsorgans, des in Klausenburg erneut eingerichteten Guberniums, wurde – ebenfalls provisorisch – Graf Imre Mikó ernannt. Beide richteten in ihren Institutionen rumänische Referate ein, geleitet – erstmals auf der Grundlage nationaler Kriterien – von rumänischen Räten.

Am 11. Februar 1861 wurde jene Nationalitätenberatung nach Karlsburg einberufen, deren Aufgabe die Vorbereitung eines künftigen Siebenbürger Landtages sowie die Ausarbeitung eines Wahlgesetzentwurfes sein sollte. Bei der Auswahl der Eingeladenen kam ein charakteristisches Prinzip der Ständezeit zur Geltung: Es wurden acht ungarische, acht „Szekler”, acht (ungarisch) städtische, acht sächsische und acht rumänische Notabeln um ihre Teilnahme ersucht. Eine derartige ungarische Majorität hatte bereits lange vor Beginn der Beratung den größeren, unionsfeindlichen Flügel der Nationalitätenpolitiker stark verbittert. Die zwei rumänischen Kirchenführer {538.} erhielten vom neuen Staatsminister Schmerling (unter Umgehung von Kemény) die Genehmigung, eine nationale Beratung kleineren Ausmaßes einzuberufen. Die 150 Teilnehmer der rumänischen Versammlung von Hermannstadt stimmten in ihrem Beschluß für das Oktober-Diplom. Sie forderten die Anerkennung der rumänischen Nation als autonome politische Einheit sowie die Streichung einiger alter, für die Rumänen nachteiliger, bereits 1848 außer Kraft gesetzter siebenbürgischer Gesetze und schließlich ein relativ ausgedehntes Wahlrecht. Aus der Versammlung ging ein Koordinierungsausschuß hervor, das später sehr bedeutende rumänische Nationalkomitee, als dessen Vorsitzende Bischof Şaguna und der griechisch-katholische Erzbischof Şuluţiu fungierten.

Auf der nachfolgenden Konferenz in Karlsburg äußerte dann jeder seine Meinung. Der römisch-katholische Bischof Lajos Haynald setzte sich nachdrücklich für das Inkrafttreten der Union und der 48er Gesetze – insbesondere des einstigen Wahlgesetzes – ein. Erzbischof Şuluţiu bestand dagegen auf der Autonomie Siebenbürgens und machte die Möglichkeit einer Verbrüderung von einem außerordentlichen Landtag abhängig, der der rumänischen Nation Gleichberechtigung sichern und ihr die Mitsprache in der Regierung ihrem Anteil entsprechend garantieren sollte. Der Sachse Konrad Schmidt erklärte großes Einverständnis mit der Union und einzelnen Bestimmungen der 48er Gesetze, hielt aber die Einberufung des Siebenbürger Landtages für erforderlich, um die Nationalitätenrechte, vor allem die sächsische Autonomie, auf sichere Grundlagen zu stellen. Die Beratung ging zu Ende, ohne daß sich die Seiten auch nur einen Schritt näher gekommen wären. Doch stand die Frage der Union von diesem Zeitpunkt an erneut im Mittelpunkt des politischen Interesses und wurde in den ungarischen, rumänischen und deutschen Zeitungen lebhaft diskutiert.

Der liberale Zentralisierungsversuch

Insbesondere wegen der vielen, den Provinzen gemachten Zugeständnisse wandten sich das deutsch-österreichische Großbürgertum sowie die zentrale Bürokratie inzwischen offen gegen das Oktober-Diplom, während der gerade im Entstehen begriffene lokale Verwaltungsapparat in Ungarn eher die Opposition unterstützte. Die demonstrativen ungarischen und rumänischen Nationalfeierlichkeiten, die Steuerverweigerungen, die vor allem unter den rumänischen Bauern in den Forst- und Weidebesetzungen manifest gewordenen sozialen Spannungen verringerten das Ansehen der neuen Ordnung, noch bevor sie überhaupt wirksam geworden war.

Mitte Dezember 1860 nahm der anfänglich liberal gesinnte Anton von Schmerling, der unter Einsatz absolutistischer Mittel einen gemäßigten bürgerlichen Parlamentarismus schaffen wollte, eine Schlüsselstellung in der Regierung ein. Das am 26. Februar 1861 erlassene sog. Februar-Patent gab mit seiner zentralistischen Uminterpretation des Oktober-Diploms dem ganzen Reich eine „Verfassung”. Die Zentralisierung des Gesamtreiches neuen Typs wurde zum offiziellen Regierungsprogramm erhoben. In das 343 Mitglieder umfassende Abgeordnetenhaus des Reichsrates konnte Ungarn 85, Siebenbürgen 26 und Kroatien 9 Vertreter entsenden. In dem Patent wurde natürlich nicht von einer dem Parlament verantwortlichen Regierung sowie {539.} von einer ministeriellen Gegenzeichnung der Beschlüsse des Monarchen gesprochen. Dieser konnte unter Umgehung des Landtages zu jeder Zeit direkt Abgeordnete in das Reichsparlament wählen lassen, so daß er im Notfalle jahrelang scheinbar auf der Basis liberaler Grundprinzipien regieren konnte, d. h. ohne das ungarische Parlament einzuberufen.

Verständlicherweise nahmen die ungarischen Liberalen all das, was Franz Joseph und seine Minister ihrerseits in einer Sondervereinbarung als äußerste Zugeständnisse betrachteten, mit großer Abneigung auf. Das im April 1861 zusammentretende ungarische Parlament forderte mit dem Inkrafttreten der Gesetze von 1848 die Schaffung bzw. Wiederherstellung eines in den inneren Angelegenheiten völlig selbständigen bürgerlichen ungarischen Staates. Demgemäß bestand es darauf, daß auch die gewählten Abgeordneten Siebenbürgens und sogar Kroatiens an seiner Arbeit teilnähmen, wozu es allerdings nicht kam. Aus den ethnisch gemischten Gebieten, dem Banat, aus Arad, Bihar, Sathmar und Marmarosch, entsandte man übrigens 19 rumänische Abgeordnete ins Pester Parlament, die völlig abweichend von ihren siebenbürgischen Politikerkollegen die Zukunft der Nationalitäten auf dem Wege einer Übereinkunft mit den ungarischen Kräften zu sichern suchten.

Um ein gemeinsames Auftreten herbeizuführen, nahm Deák in seine berühmte Parlamentsadresse von 1861, welche die Grundprinzipien der ungarischen liberalen Politik zusammenfaßte, auch das Anliegen einer dringenden Lösung der Nationalitätenfrage auf; Eötvös wiederum rief einen Parlamentsausschuß zur Vorbereitung eines gesonderten Nationalitätengesetzes ins Leben, in dem zwölf nicht-magyarische Abgeordnete mitarbeiteten und der bereits im August 1861 seinen Vorschlag vorlegte: „Die Bürger Ungarns aller Zungen bilden in politischer Hinsicht selbstverständlich eine Nation, die dem historischen Begriff des ungarischen Staates entsprechende einheitliche und unteilbare ungarische Nation”, aber zugleich wurde auch die Forderung erhoben, daß die Ungarn, Slowaken, Rumänen, Serben, Deutschen und Ruthenen „als gleichberechtigte Nationalitäten anzusehen sind”,* GY. SZABAD, a.a.O., 558. denen es freistehe, ihre eigenberechtigten Nationalitätenforderungen auf der Grundlage ihrer individuellen und der Vereinigungsfreiheit ohne jede Einschränkung durchzusetzen. Der Vorschlag garantierte in den Gemeinden und Komitaten den freien Sprachgebrauch und sprach den Nationalitätenkomitaten und -gemeinden das Recht zu, in ihrer eigenen Sprache miteinander zu korrespondieren sowie in dieser auch die offiziellen Dokumente herauszugeben. In einem Sondervorschlag der Ausschußminderheit akzeptierten die rumänischen Abgeordneten Vlad und Popovici den Begriff der „politischen Nation” mit der Modifizierung, daß sie die jeweilige Individualität der einzelnen Nationalitäten hervorhoben („sie werden als mit der ungarischen gleichberechtigte Nationen anerkannt und bilden in ihrer Gesamtheit die politische Nation Ungarns”).* I. MIKO, Nemzetiségi jog és nemzetiségi politika (Nationalitätenrecht und Nationalitätenpolitik). Kolozsvár 1944, Budapest 21989, 179. In seinen Details wies dieser Entwurf in Richtung einer Föderation der speziellen Nationalitätengebiete.

Das Pester Parlament des Jahres 1861 konnte schließlich kein Gesetz verabschieden, denn Ende August wurde es durch Franz Joseph und {540.} Schmerling aufgelöst, da es nicht bereit war, sich dem Herrscher zu unterwerfen und zu einer Einigung mit ihm zu gelangen, sondern vielmehr auf die Wiedereinführung aller 1848er Gesetze bestand.

Kampf um die lokale Macht

Gegen den komplexen ungarischen Widerstand unternahm Schmerling den Versuch, wenigstens in Siebenbürgen einen Landtag einzurichten, der die neue Regelung akzeptierte. Damit wäre das Gewicht der Pester Ablehnung verringert und die Zerschlagung der ungarischen Opposition beschleunigt worden.

Im Sommer 1861 versprach Schmerling den Rumänen, den Wahlrechtszensus auf 4,5 Forint (die Hälfte dessen von 1848) zu senken, was eine rumänische Landtagsmehrheit garantiert hätte. Franz Joseph wiederum erklärte einer rumänischen Delegation sogar zweimal: „Ich kann Ihnen versichern, meine Herren, daß was die Union Siebenbürgens und Ungarns betrifft, ich diese Union niemals genehmigen werde.”* Corespondenţa lui Ioan Raţiu cu George Bariţiu (1861–1862) (Korrespondenz von Ioan Raţiu und George Bariţiu [1861–1862]). Hrsg. von K. HITCHINS und L. MAIOR, Cluj 1970, 51.

In dem im Frühjahr 1861 entstandenen System der Doppelherrschaft, im Widerstreit des von Kemény und Mikó im Sinne einer maßvollen Union geleiteten Apparates und der zentralistischen Schmerling-Regierung wurde in Siebenbürgen der lokale Verwaltungsapparat aufgebaut. Im Frühjahr 1861 verfügte der Monarch auch für Siebenbürgen die Abschaffung der absolutistischen inneren Verwaltung, die Wiederherstellung und Reorganisation der Komitate, Stühle und königlichen Freistädte auf der Grundlage der Selbstverwaltung.

Die Taktik der ungarischen Liberalen war darauf ausgerichtet, im Einvernehmen mit der Pester Opposition und teilweise dem Rat des emigrierten Kossuth folgend, auf der Basis der Munizipalinstitution den Kampf gegen die Wiener Zentralisierungsbestrebungen aufzunehmen. Die lokale Macht hatte bis 1848 der Vollversammlung des Munizipiums unterstanden; diese wählte und kontrollierte die Verwaltungsbeamten und Gerichte, legte die Steuerbemessung fest sowie die allgemeinen Richtlinien für den politischen Kurs im jeweiligen Territorium. Bei der Bildung der Komitatsausschüsse sowie den Beamtenwahlen erlangte die Grundbesitzer- und Intellektuellengruppe um János Bethlen d. J. und Domokos Teleki im Frühjahr 1861 eine Reihe bedeutender Positionen im politischen und administrativen Leben Siebenbürgens. Unter Ausnutzung der damit gebotenen Möglichkeit wandte sie sich sowohl gegen das Oktober-Diplom wie gegen das Februar-Patent, bestand auf „Einhaltung der Verfassung”, auf Wiederherstellung der Gesetze von 1848 und forderte, die Union Siebenbürgens als ein auch gesetzlich sanktioniertes Faktum anzusehen, infolge dessen auch die Abgeordneten Siebenbürgens zu dem sich damals versammelnden Pester Parlament eingeladen werden sollten.

Die große Frage war, inwieweit ein praktisches Einvernehmen mit den Vertretern der Rumänen erzielt werden konnte. Diese hatten zwar den überwiegenden Teil der 48er Gesetze, die Maßnahmen zur Bauernbefreiung {541.} und Verbürgerlichung gebilligt. Gestärkt durch die Unterstützung der Wiener Regierungskreise, bestanden sie jedoch auf der Autonomie Siebenbürgens. Sie forderten eine Garantie der Freiheitsrechte auf nationaler Grundlage, lehnten dabei aber außer der Union auch die ungarische Auffassung ab, daß die Nationalitätenfrage in erster Linie durch Garantie der individuellen und kulturellen Rechte gelöst werden könnte. Die Magyaren akzeptierten, daß in den mehrheitlich rumänischen Gebieten Nösnerland und Fogarasch eine rumänische Verwaltung aufgebaut werde (Ober-Fehér und Hunyad wurden ebenfalls von rumänischen Obergespanen geleitet). Auf dem Königsboden hielt man eine gewisse Expansion der Rumänen für wünschenswert, in den Komitaten aber – diesen uralten Bastionen der ungarischen Politik – war man höchstens dazu bereit, die Rumänen an der Verwaltung partizipieren zu lassen. Die Komitatsausschüsse wurden in der Regel aus den noch lebenden 48er Mitgliedern gebildet, doch ein Viertel von ihnen und ein Teil der Beamtenstellen wurde von den Obergespanen mit Rumänen besetzt. „Man sucht die Rumänen für die Ämter, wie man sich die Soldaten angelt“* Foaie pentru mime, inimă şi literatură, 26. April 1861. Zitiert von S. RETEGAN, Dieta românească a Transilvaniei (1863–1864) (Rumänischer Landtag Siebenbürgens [1863–1864]). Cluj-Napoca 1979, 48. –schrieb der Korrespondent der Gazeta Transilvaniei aus Doboka. Die rumänische Sprache fand nicht nur im öffentlichen Leben Berücksichtigung, sondern wurde in einzelnen Gebieten sogar vorherrschend. Im Nösnerland hielt selbst der Vorsitzende auf der Gründungssitzung der Munizipalbehörde, Regierungskommissar Graf Gábor Bethlen, seine Eröffnungsrede in rumänischer Sprache …

Zwischen der patrizisch-bürokratischen Führung der Sachsen und den Vertretern der auf dem Königsboden an Zahl und Vermögen bereits bedeutenden rumänischen Bürgerschaft gab es in der Frage der Union keine Meinungsunterschiede: Beide Seiten lehnten sie in der Regel ab. Zu schweren Konfrontationen zwischen ihnen kam es aber schon in der Frage des rumänischen Anteils an der Verwaltung. Im Vergleich zu den Komitaten waren die Rumänen hier in einer benachteiligteren Lage. Sachsenkomes Salmen wollte die mit dem Prinzip der bürgerlichen Gleichberechtigung bereits kaum zu vereinbarende (1805 eingeleitete) Restauration dadurch modernisieren, daß er ein oder zwei Ämter den Rumänen überließ. Erstmals in der mehrjahrhundertjährigen Geschichte gelangten damit vier Rumänen als Abgeordnete in die Nationsuniversität. Eine große Delegation ersuchte Salmen darum, die Nationsuniversität möge aus elf sächsischen und elf rumänischen Abgeordneten, der Senat vom Stuhl Hermannstadt ebenfalls aus einer gleichen Anzahl rumänischer und sächsischer Senatoren gebildet werden, und bei der Wahl der Stuhlbeamten dürften die Rumänen nicht länger benachteiligt werden.

Während in den Komitaten die rumänische Intelligenz im Gegensatz zur ungarischen Besitzerklasse für sich die Unterstützung Wiens erhoffte, wurden die Beschwerden der Rumänen vom Königsboden auf traditionelle Weise vom ungarisch geleiteten Gubernium oder Hofkanzler Ferenc Kemény voller Entgegenkommen behandelt. Auch die ungarische Presse war bemüht, den Kampf der Rumänen im Sachsenland zu unterstützen.

{542.} Bis zum Herbst 1861 war die Reorganisation der Munizipien abgeschlossen. Wie bereits erwähnt, war ein relatives politisches Gleichgewicht zwischen den einzelnen Nationen entstanden, an dem nun bereits auch die Rumänen Teil hatten. Ruhe war damit jedoch noch nicht eingetreten. In den von Magyaren geleiteten Komitaten waren es die politischen Wortführer der Rumänen, in den von Rumänen geleiteten Munizipien die der Magyaren, welche gegen die Hegemonie der jeweils anderen Seite protestierten und mit feierlichem Verlassen der Komitatssitzungen, mit passivem Widerstand und Protest-Denkschriften deutlich machten, daß sie die entstandenen Machtverhältnisse nicht als Lösung akzeptieren wollten.

Ein Gesamtkonzept für die Bewältigung der nationalen Gegensätze wurde erneut von der Emigration ausgearbeitet.

Der Entwurf der Donaukonföderation

Da von ungarischer Seite die Neigung zu einem Ausgleich mit Österreich ständig wuchs und die Emigration zudem einsehen mußte, daß die Großmächte auf Aufrechterhaltung des europäischen Gleichgewichtes bestehen, erarbeiteten Klapka und Kossuth einen neuen Plan, der die Ausschaltung der nationalen Gegensätze und den erneuten Einsatz der Befreiungsbewegungen beabsichtigte und eine Vereinigung der südosteuropäischen Länder herbeiführen sollte. Der im Mai 1862 formulierte, doch seit langem heranreifende Entwurf einer Donaukonföderation umriß einen Staatenbund der „alten historischen Staaten” zwischen Karpaten und Donau, Schwarzem Meer und Adria für die Epoche, die nach einem siegreichen Befreiungskrieg anbrechen sollte. Die gemeinsamen Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten – Außenpolitik, Verteidigungswesen, Zoll- und Handelsangelegenheiten – sollten durch eine Bundesbehörde erledigt werden, die ihrerseits wiederum von einem föderativen Bundesparlament kontrolliert wird. Die Bundesregierung sollte abwechselnd in Pest, Bukarest, Agram und Belgrad amtieren, wobei der Staatschef des jeweiligen Landes stets die Aufgaben des Präsidenten zu übernehmen hätte. Darüber hinaus blieben aber Parlament, Justiz und Verwaltung jedes Mitgliedsstaates völlig unabhängig; auch eine Autonomie Siebenbürgens wurde in Betracht gezogen.

Kossuths Entwurf versprach eine freie nationale Entwicklung und einen kollektiven Großmachtstatus („sie werden ein erstrangiger, reicher und machtvoller Staat mit 30 Millionen Einwohnern, der viel auf der Waage Europas wiegen wird”)* L. KOSSUTH, Irataim az emigrációból (Meine Schriften aus der Emigration). Hrsg. von I. HELFY, Bd. III (1859–1860). Budapest 1882, 734 ff. – Über das Zustandekommen des Entwurfs s. L. LUKÁCS, Magyar politikai emigráció 1849–1867 (Die ungarische politische Emigration 1849–1867). Budapest 1984, 202–223. für diese zur Zeit der Nationalstaatsbildung ethnisch gesehen komplexe historische Region, die der nationalen Unabhängigkeit ganz entbehrte. Der Entwurf gelangte jedoch ohne entsprechende Vorbereitung an die Öffentlichkeit und löste bei den Nachbarvölkern kein bedeutendes Echo aus. Die Mehrheit der ungarischen Politiker lehnte ihn ab oder überging ihn – wie beispielsweise Ferenc Deák – mit Schweigen.

Die ungarische Grundbesitzerklasse wollte mit dem großnationalen Nationalbewußtsein einen selbständigen und konstitutionellen Staat schaffen, {543.} der in dieser Region die Führungsrolle spielen sollte und in dem die Magyaren unter Berufung auf Geschichte, Staatsgründungstradition und praktische Überlegungen eine führende politische Rolle beanspruchten. Dies schien ihr aber nur erreichbar, wenn das Land zugleich auch Teil einer noch größeren Macht war. Deshalb wurde die Frage nach der Stellung des mit Siebenbürgen wiedervereinten Ungarn innerhalb des Reiches zum zentralen Problem des politischen Lebens der kommenden Jahre.

Die Mehrheit der ungarischen Liberalen bestand auf der Union mit Siebenbürgen, war dabei aber durchaus zu Zugeständnissen bereit. Deák dachte daran, Siebenbürgen etwa so wie Kroatien zu behandeln, insofern es einen eigenen Provinziallandtag erhält, welcher dann Abgeordnete ins Pester Parlament schickt und die Rumänen zu ihrer Befriedigung als „vierte Nation” anerkennt. Die siebenbürgisch-ungarischen Liberalen wiederum befürchteten, daß damit Wien ein taktisches Zugeständnis gemacht würde, indem die Regierung die Sache der Union zum Gegenstand einer Dauerdebatte machen könnte und die nationalen Konflikte wieder aufleben würden.

Der Landtag von Hermannstadt und das Provisorium

Noch im September 1861 verfügte der Monarch die Einberufung eines Siebenbürger Landtages auf der Grundlage eines bei Anrechnung aller direkten Steuern mit acht Forint festgelegten – also gegenüber 1848 stark verminderten – Zensus. Da Kanzler Kemény das monarchische Prinzip und ein solch ausgedehntes Wahlrecht als unvereinbar miteinander betrachtete, reichte er seinen Rücktritt ein. Das von Mikó geleitete Gubernium protestierte in einer umfangreichen Denkschrift gegen die Einberufung eines eigenen Landtages, in der es der Regierung den Vorwurf machte, in Siebenbürgen aus taktischen Gründen weitergehende Rechte einzuräumen, während „in anderen Provinzen Eurer Majestät die Interessen des Volkes und vor allem der breiten Massen solcher Begünstigung gerade nicht teilhaftig wurden”.* Okmánytár, a.a.O., 178. Unterstützt von der Mehrheit der Komitatsbeamtenschaft, wiedersetzten sich Mikó und seine Anhänger allen Vorbereitungen, womit sie sich nicht nur den Zorn der Regierung, sondern auch den des rumänischen Nationalkomitees zuzogen. Erzbischof Şuluţiu bezeichnete in seiner dem Monarchen überreichten Denkschrift das Gubernium als ein dem Zeitgeist trotzendes Gremium und zugleich als rebellisch, da es „die Herrschaft seiner Majestät und all ihre Maßnahmen als gesetzwidrig abstempelt”.* L. ÜRMÖSSY, Tizenhét év Erdély történetébõl (17 Jahre aus der Geschichte Siebenbürgens). Temesvár 1894, Buch 3. 339. Am 21. November 1861 trat schließlich auch Imre Mikó zurück.

Dem Rücktritt von Kemény und Mikó folgte der Rücktritt der führenden Amtsträger der ungarischen Verwaltung. Die neuernannten Obergespan-Administratoren waren zuverlässige Anhänger der Regierung. Mit den im Amt verbliebenen Obergespanen vom Nösnerland, Fogarasch, Hunyad und Ober-Fehér erhöhte sich die Anzahl der von Rumänen geleiteten Munizipal {544.} behörden auf sechs, da auch die Komitate Doboka und Küküllõ von rumänischen Administratoren übernommen wurden.

Der neue siebenbürgische Kanzler Graf Ferenc Nádasdy, ehemaliger Reichsinnenminister (und auch nach Meinung von Franz Joseph der meistgehaßte Ungar) nahm sich die Zerschlagung der von ungarischen Generalversammlungen beherrschten Komitate vor, da er für die Wahlen auf die Unterstützung der Komitate angewiesen war. In den von ihm neu geschaffenen Komitatsausschüssen und der Beamtenschaft nahm das Gewicht der Rumänen zu, obwohl die Mitglieder mehrheitlich nach wie vor ungarische Grundbesitzer oder niedere Beamte waren. Die ungarischen Städte und das Szeklerland waren jetzt jene Bereiche, die das ungarische liberale Lager gänzlich beherrschte. Den Administratoren gelang es nun, den Widerstand bis zum Frühjahr 1863 soweit zu unterdrücken, daß schließlich die Landtagswahlen abgehalten werden konnten.

Die wichtigste Neuerung dieser Wahlen war weniger die Erweiterung der Zahl der Wahlberechtigten, als die weitgehende Umstrukturierung der Wählerschaft. Während 1848 jeder Adlige automatisch Wahlrecht besessen hatte, bekamen es jetzt nur jene, die dem neuen Acht-Forint-Zensus entsprachen. Das traf in den Komitaten nur auf jeden fünften Adligen zu! Diese Schicht war traditionell einer der Hauptträger der ungarischen Politik, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu Magyaren oder Rumänen. Der Beruhigung der Rumänen sollte die Maßnahme dienen, daß die Zahl der Komitatsdeputierten erhöht wurde, obwohl man keineswegs deren proportionale Vertretung einführte. (In Fogarasch und im Nösnerland kam ein Abgeordneter auf 18 000, im Szeklerland auf 14 500 und in den sächsischen Gebieten auf 8700 Seelen.) Mehr als die Hälfte der Wähler in den Komitaten waren Rumänen. Dies hat das rumänische Nationalkomitee zu einer intensiven Wahlagitation ermutigt. Es erwartete vom Landtag eine historische Wende, die der rumänischen Nation Gleichberechtigung verschaffen und sie zur politischen Macht erheben sollte.

Bei den Wahlen im Sommer 1863, bei denen die Regierung angeblich 800 000 Forint für die finanzielle Beeinflussung von 75 000 bis 80 000 tatsächlichen Wählern eingesetzt haben soll, sicherten sich 49 rumänische, 44 ungarischen Städten, mußte aber gerade in den als uralte Organisationszentren des politischen Lebens geltenden Komitaten eine katastrophale Niederlage hinnehmen. Von den 38 Abgeordneten der Komitate waren nur zwei Magyaren. Außer den gewählten Abgeordneten berief der Monarch aus jeder Nation 11 Regalisten aus dem Kreise der „angeseheneren Männer” zwei Magyaren. Außer den gewählten Abgeordneten berief der Monarch aus jeder Nation 11 Regalisten aus dem Kreise der „angeseheneren Männer” oder Amtsträger, gleichsam als das Gegengewicht, das in anderen Parlamenten das Oberhaus darstellte. Damit erhielten schließlich 60 (später 59) Rumänen, 56 Ungarn und 44 Sachsen die Möglichkeit, am Landtag teilzunehmen.

Auf dessen Eröffnung bereiteten sich die politischen Kräfte aller drei Nationen fieberhaft vor. Auf ungarischer Seite beriet man zwei volle Tage darüber, wie man sich an der wichtigsten Aufgabe, an der Absicherung der nationalen Rechte der Rumänen, so beteiligen könne, daß dadurch weder die Unionsgesetze von 1848 noch der prinzipielle Protest gegen den gesonderten Landtag ihre Wirksamkeit einbüßten. Der Beschluß, der auch als an den {545.} Monarchen adressierte Denkschrift verfaßt wurde, besagte, daß „bereits die Idee des Siebenbürger Landtages dem Gesetz wiederspricht”.* Das Kurzprotokoll der Beratung s. OSzK Kézirattára (Handschriftensammlung), Fol. Hung. 1430, 1–3 f. – Der Text der Denkschrift s. Deák Ferenci beszédei (Reden von Ferenc Deák). Hrsg. von M. KÓNYI, Bd. III, Budapest 1889, 244–245.

Ergebnislos verlief auch eine vertrauliche Kontaktaufnahme zwischen den ungarischen, rumänischen und sächsischen Abgeordneten, die der Einsicht entsprang, daß die Ausdehnung der Verfassungsrechte auf das ganze Volk im Kreise der Rumänen über eine starke Anhängerschaft verfügte. Für den Landtag erhofften sich die rumänischen Liberalen und einzelne Sachsen auch eine Stärkung des Lagers der Anhänger der Konstitution durch einen Beitritt der Magyaren. Diese wiederum wollten freilich die Rumänen zum Fernbleiben überreden. Der katholische Bischof Haynald versprach, so wie zwei Jahre zuvor, sie würden im Pester Parlament „alle Wünsche der bestehenden Nationen durch Gesetze garantieren”.* I. PUŞCARIU, a.a.O., 75. Es gelang nicht, die Standpunkte aufeinander abzustimmen, so daß schließlich alle ungarischen Abgeordneten und Regalisten – bis auf drei – dem Landtag fernblieben.

Die Abwesenheit der Magyaren zerstörte die in den Siebenbürger Landtag gesetzten Hoffnungen der Wiener Zentralregierung. Ohne Magyaren waren in ihm nicht mehr alle drei Nationen Siebenbürgens vertreten. Zudem waren 36 der 59 rumänischen Abgeordneten Beamte und 15 Geistliche, von den 33 gewählten sächsischen Abgeordneten waren 22 und von den Regalisten die Hälfte gleichfalls Beamte. Die Zahl der tatsächlich unabhängigen Abgeordneten, vertreten beispielsweise durch den Rumänen Bariţ und den Sachsen Maager, lag nur bei 10. Mit einer solchen Zusammensetzung wurde der Landtag genau zu dem, was Schmerling tatsächlich beabsichtigt hatte: zur Versammlung abhängiger Beamter, zu einem beherrschbaren und folgsamen Landtag. Außerdem war es aber der erste – und zugleich letzte – Siebenbürger Landtag, in dem die Rumänen sogar als Mehrheit vertreten waren.

Der Landtag wurde am 15. Juli 1863 von Gouverneur Generalleutnant Crenneville als königlichem Kommissar eröffnet. Der in ungarischer Gala erscheinende königliche Kommissar verlas dem ohne Magyaren verbliebenen Gremium die Thronrede, welche die Wiederherstellung der konstitutionellen alten Rechte und die Bildung eines der Rechtsgleichheit entsprechenden Vertretungssystems in Aussicht stellte und die Abgeordneten aufforderte, das Oktober-Diplom und das Februar-Patent zu inartikulieren. Der Herrscher forderte Siebenbürgen zum Eintritt in den Reichsrat auf und versicherte die Ungültigkeit der Union. Die Regierung erklärte die Mandate der ungarischen Abgeordneten für ungültig und schrieb in ihren Wahlkreisen Neuwahlen aus. An Stelle der ferngebliebenen Regalisten ernannte man neue. Bei den Wahlen im August feierten die bisherigen ungarischen Abgeordneten erneut einen Sieg, sie verzichteten aber nach dieser gelungenen Machtdemonstration ostentativ auf ihre Mandate. Im Oktober versuchte Nádasdy zum dritten, im Mai 1864 zum vierten und im August zum fünften Mal, mittels Wahlen den ungarischen Widerstand zu brechen, aber stets ohne Erfolg. Zusammen mit den neuen Regalisten waren nur elf Ungarn im Landtag anwesend, den die Regierung dadurch keinesfalls als Vertretung der Magyaren Siebenbürgens ausgeben konnte.

{546.} Unterdessen hatte der Landtag den Vorschlag der größeren Gruppe der Sachsen – der Anhänger der Reichszentralisierung – zurückgewiesen, der vier gesonderte nationale (jedoch ethnisch gesehen keineswegs einheitliche) Gebiete zu bilden empfahl. Dies hielten die Abgeordneten keiner einzigen Nation für liberal, zumal es in mehreren Komitaten die Durchsetzbarkeit des Willens der zahlenmäßigen Mehrheit der Rumänen völlig ausgeschlossen hätte. Die Minderheit der Sachsen bildeten die liberalen Unionisten: Franz Brennberg stimmte für die Union und verzichtete auf sein Mandat. Franz Trauschenfels dagegen, der seinen Standpunkt zur Frage der Union aufrechterhielt, nahm an den Arbeiten teil, ja legte sogar als Sprecher den Ausschußvorschlag vor. (Die ungarischen Liberalen wollten den Komitaten und den Gemeinden die Wahl ihrer Amtssprache selbst überlassen, für Staat und Parlament aber ausschließlich das Ungarische benutzen, wobei ein so angesehener Politiker wie Graf Domokos Teleki es durchaus für möglich hielt, daß mit der Zeit Rumänisch zur Amtssprache Siebenbürgens werden könnte.)

Der angenommene Regierungsvorschlag machte das Ungarische, Rumänische und Deutsche zu Amtssprachen, wollte allerdings die Sprache der Oberbehörden und Gesetze sowie des amtlichen Verkehrs mit den zentralen Regierungsorganen auf dem Verordnungswege regeln. Damit wurde die Festlegung der Staatssprache der Kompetenz der Abgeordneten entzogen. Während der Verhandlungen entstand eine scharfe Diskussion zwischen dem sächsischen und dem rumänischen Lager, weil die Sachsen die sprachliche Gleichberechtigung stufenweise einführen wollten. Während das Gesetz erst Anfang 1865 vom Herrscher gebilligt wurde, sandte es die Regierung bereits Ende 1863 zur Durchführung an das Gubernium von Klausenburg.

Mit der rechtlichen Gleichstellung der rumänischen Konfessionen und den Sprachenverordnungen war die rumänische Nation formal gesehen zwar politisch gleichberechtigt, die Chance, dies auch durchzusetzen, blieb damals jedoch nur gering. Gegen die stärkste Kraft des Landes, die Magyaren, die über das größte politische Potential und starke Verbündete von diesseits des Königssteiges verfügten, war keine dauerhafte Lösung zu erzielen. Bei ihrer damaligen Struktur vermochte die rumänische Gesellschaft vorläufig nur eine geistliche und Beamten- bzw. Intelligenzschicht zu stellen, die für sich allein noch keine schlagkräftige politische Kraft bildete und notgedrungen auf die Rolle beschränkt war, der staatlichen Bürokratie als Reserve zu dienen. Um dies zu kompensieren, erhoben Bariţ und andere auf den Landtagen ihre Stimme für die Verfassungsmäßigkeit, womit sie zugleich teilweise die Politik der ungarischen Liberalen übernahmen. Ioan Raţiu warnte bereits ab 1861 davor, daß man sich der Schmerling-Regierung zu stark verpflichte, und schlug vor, Kontakte zu den ungarischen Politikern zu suchen.

Nach der Annahme der ersten Gesetze verstärkte sich die schlechte Stimmung. Es tauchte der Verdacht auf, der ganze Versuch diene allein dazu, Ungarn in den Reichsrat zu zwingen. Die Regierung trieb ihr Spiel mit dem Hermannstädter Gremium. (Vizekanzler Reichenstein trug ständig das königliche Reskript über die Auflösung bei sich, um es jederzeit hervorholen zu können.) Landtagspräsident wurde jener konservative Ungar Gusztáv Groisz, der unter den sechs Kandidaten die wenigsten Stimmen erhalten hatte. Im Bedarfsfalle konnte die Mehrheitsentscheidung durch eine neue Abstimmung ganz einfach revidiert werden. Auf königliches Drängen wurden unverzüglich die 26 (davon 13 rumänische und 11 sächsische) Delegierten für {547.} den Reichsrat gewählt, die am 20. Oktober in der Kaiserstadt die leeren Sitze der tschechischen Abgeordneten einnehmen konnten, die sich erst kurz zuvor entfernt hatten. Doch sie vermochten gar nichts zu erreichen; auch der siebenbürgische Budgettitel wurde in seiner ursprünglichen Formulierung gebilligt. Nach einiger anfänglicher Begeisterung der österreichischen Abgeordneten wurden sie als Statisten der Regierung betrachtet.

Im Mai 1864 trat der Landtag von Hermannstadt erneut zusammen. Aus der 1863 provisorisch angewandten Regelung wurde ein Wahlrechtsentwurf. Die Umgestaltung der Justiz, die – von den Liberalen als kommunistisch bezeichneten – Agrarempfehlungen von Raţiu, z. B. über die Waldnutzung, die Bauernbefreiung im Szeklerland und die Weideaufteilung, blieben unerledigt. Ende Oktober wurden die Sitzungen vertagt. Fortgesetzt wurden sie nie mehr, da sich die politische Lage 1865 radikal veränderte. Die insgesamt sechs sanktionierten Gesetze hatten keine Bedeutung, da nicht nur die Führer der ungarischen Politik gegen sie opponierten, sondern sie in Wirklichkeit – mangels eines Krönungseides – auch den Monarchen nicht verpflichteten. Wenn dieser Landtag überhaupt ein Verdienst gehabt haben sollte, so läßt sich ein solches lediglich in der Beschleunigung des Entwicklungsprozesses des sächsischen und noch eher des rumänischen Nationalbewußtseins sowie dessen politischer Schulung erkennen.

Unionslandtag in Klausenburg

Wenn es Schmerlings Politik auch nicht gelang, den Widerstand der ungarischen Liberalen zu brechen, so erzielte sie doch Erfolg bei dem Versuch, ihn aufzuweichen. Der lange andauernde Absolutismus hatte der besitzenden Klasse keinen wirtschaftlichen Aufstieg beschert, wohl aber in den Jahren 1860–1862 zu neuen Belastungen geführt, da auch die öffentliche Rolle teuer kam: Sie mußte gewissermaßen die Verwaltung der gesamten Mikó-Periode auf eigene Kosten übernehmen. Ihre nicht abgegrenzten, im Rahmen der Bauernbefreiung bislang noch keiner Regelung unterworfenen Besitzungen verloren viel von ihrem Wert. Nach Aussage des gut informierten rumänischen Oberkapitän vom Land Fogarasch hätte man den gesamten Boden Siebenbürgens für ein paar Millionen aufkaufen können. Der Zwang, einen Ausweg suchen zu müssen, stärkte das Lager jener, die sich mit dem Hof einigen wollten.

Im Frühjahr 1865 begannen mit Deáks berühmtem „Osterartikel” die Vorbereitungen für den Ausgleich. Deák erklärte, die ungarischen Interessen, die Gesetze von 1848, ließen sich mit „dem festen Bestand des Reiches” vereinen, und betonte eine der wichtigsten Forderungen der ungarischen Liberalen, daß nämlich auch für die österreichische Reichshälfte eine konstitutionelle Regierung eingeführt werden müsse. Während der Sondierungen für den Ausgleich wurden am 26. Juni 1865 der ungarische Kanzler Zichy und der siebenbürgische Kanzler Nádasdy entlassen, wobei das Amt des letzteren der General der Kavallerie Graf Ferenc Haller übernahm. Auch die Seele des Systems, Schmerling, stürzte und wurde durch Graf Belcredi ersetzt. Wien fand sich mit der Wiederherstellung der Union ab, Franz Joseph rief Şaguna (er war Ende Dezember 1864 zum unabhängigen Erzbischof der orthodoxen Rumänen in Ungarn und Siebenbürgen ernannt worden) sowie {548.} Sachsenkomes Konrad Schmidt zu sich, denen er seine Ausgleichsabsicht mitteilte und eine Garantie der Rechte der nicht-magyarischen Nationen in Aussicht stellte, falls sich die Sachsen und Rumänen der neuen Situation anpassen würden.

Für den 19. November 1865 berief der Monarch einen neuen Landtag nach Klausenburg ein, dessen „einziger und ausschließlicher Gegenstand” die Neuverhandlung „des Gesetzes Nr. I vom Jahre 1848 über die Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens” war. Die Munizipalverwaltung wurde wieder „restauriert”, wobei die 1861 gegründeten Gremien erneut in ihrer früheren Zusammensetzung zu arbeiten begannen.

Der Zensus für die neuen Wahlen wurde unter Berücksichtigung der Wahlrechte von 1791 und 1848 festgelegt, womit er weit höher als der von 1863 lag. Trotz der Erhöhung des Zensus scheint – mangels zuverlässiger Daten auf Schätzungen angewiesen – die Zahl der Wahlberechtigten um einige tausend höher gelegen zu haben als 1863. Nun konnten die das Bauernlos teilenden Kleinadligen „nach altem Recht” wieder wählen – und sie bildeten immerhin die Reserve der ungarischen politischen Kräfte.

Der politische Kurswechsel und das neue Wahlrecht wirkten auf die rumänische Intelligenz wie ein Schlag aus heiterem Himmel. Der rumänische Vizepräsident des Guberniums meinte, auch dieser Versuch werde nur von kurzer Lebensdauer sein, man müsse nur auf seinen Mißerfolg warten. Er ermutigte den griechisch-katholischen Erzbischof Şuluţiu und seine Anhänger zum Widerstand, die daraufhin – dem jüngsten Beispiel der Magyaren folgend – den Boykott erprobten. Şuluţiu selbst wollte eine nationale Konferenz einberufen, für die er aber weder aus Wien noch aus Klausenburg eine Genehmigung erhielt. Im letzten Augenblick stimmten Bariţiu und seine Anhänger für eine Teilnahme an den Wahlen.

Die sächsische Nationsuniversität stellte sich gegen die neuen Maßnahmen, war aber dennoch bereit, am Landtag teilzunehmen, und akzeptierte „im Falle einer vorhergehenden staatsrechtlichen Garantie der munizipalen Verfassung ihrer sächsischen Nationalität” auch die Union.

Bei den Novemberwahlen hatte das Aufgreifen der Unionsfrage seitens des Monarchen ebenso eine psychologische Wirkung wie die Einengung des Kreises der rumänischen Wähler. Ihr sich der Union widersetzendes oder sie an konkrete Bedingungen knüpfendes Lager bestand aus 14 gewählten rumänischen Abgeordneten (und 34 Regalisten). Gegenüber den gewählten 59 Abgeordneten des ungarischen Lagers (sowie 137 Regalisten) geriet das aus den Rumänen und den 30 gewählten Sachsen (sowie 20 Regalisten) bestehende Lager der Nationalitätenabgeordneten in eine schwache Minoritätsposition. Auch ohne Regalisten besaßen damit die Unionsanhänger die Mehrheit.

Am 19. November 1865 wurde der Landtag vom Baron Ferenc Kemény eröffnet, der bereits 1848 Landtagspräsident gewesen war. Eigenartigerweise betrachtete kein Repräsentant der wichtigen politischen Kräfte den Landtag als rechtsgültig. Die Rumänen bezeichneten seine Einberufung als rechtswidrig und forderten die Fortsetzung des Hermannstädter Landtags. Auch die Mehrheit der ungarischen Abgeordneten betrachteten ihn als eine den Herrscher bloß beratende Versammlung, mit der einzigen Aufgabe, die Union von 1848 wieder einzuführen. Die vorherigen Kontaktaufnahmen zwischen ungarischen, rumänischen und sächsischen Politikern hatten kein Ergebnis {549.} gebracht, die öffentlichen Beratungen begannen mit der Teilnahme von lediglich 32 der 46 rumänischen Abgeordneten; die übrigen blieben demonstrativ fern. Auf den mit schönen Reden ausgefüllten Sitzungen nahmen die Abgeordneten zur Frage der Union Stellung und wiederholten nur alle Argumente, die sich zwischen 1848 und 1865 angesammelt hatten. Trotz des Protestes von Şaguna und Maager und mit 29 rumänischen und 26 sächsischen Gegenstimmen billigte der Landtag mit 166 (darunter vier rumänischen und acht sächsischen) Stimmen den vorgelegten ungarischen Antrag. Die Union wurde einerseits als historisches Recht für notwendig erklärt, und andererseits unter dem Aspekt der Großmachtstellung des Reiches, welche eine Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit des ungarischen Staates verlange. Sie sei auch für Siebenbürgen eine Lebensfrage – erklärt der Beschluß, wobei er sich auf die wirtschaftliche Rückständigkeit, die Verarmung und die Unfähigkeit zur Steuerzahlung beruft; der materielle Aufschwung könne „von einer rechtlichen und natürlichen Interessen- und Kräftevereinigung” erwartet werden. Schließlich legt er in der Frage der Gleichberechtigung der nicht-magyarischen Völker fest: Seiner Majestät „väterliches Herz sowie der anerkannte Liberalismus der ungarischen Gesetzgebung“* Erdélyi Hirlap, 28. Dezember 1865; L. ÜRMÖSSY, a.a.O., 4. Buch, 251. böten ausreichende Garantien für die auf der Rechtsgleichheit der Staatsbürger fußende Durchsetzung der Interessen aller Konfessionen und Nationalitäten.

Dem Beschluß fügte man die durch Şaguna eingereichte Stellungnahme der rumänischen Minderheit hinzu, die einen nach den Vorschriften des Jahres 1863 einzuberufenden Landtag forderte, damit die Rumänen auf der Grundlage eines angemessenen Wahlrechts über die Union verhandeln könnten. Eines der ebenfalls beigefügten sächsischen Sondervoten machte die Zustimmung zur Union von einer Garantie der Sonderrechte der einzelnen Nationalitäten abhängig. Die Sitzung wurde bis zur auf die Adresse eintreffenden königlichen Antwort vertagt, obwohl eine solche nach der Unionsrede Franz Josephs zur Eröffnung des Pester Parlaments nur noch Formsache war.

Am 10. Januar 1866 wurde das königliche Reskript verlesen, das „erlaubte”, daß Siebenbürgen Abgeordnete ins Pester Parlament schicken dürfe, andererseits aber versuchte, das Inkrafttreten der Union von dem endgültigen Abschluß der österreichisch-ungarischen Ausgleichsverhandlungen abhängig zu machen, und die besondere Bedingung stellte, daß die „akzeptierbaren” Rechtsansprüche der Nationalitäten und Konfessionen zuvor erfüllt werden müßten. Dies war den Sachsen und den Rumänen zu wenig, während die ungarischen Liberalen in der Betonung der Bedingungen eine Wahlfängerei für den Ausgleich sahen. Nachdruck verliehen sie ihrer Gegenmeinung jedoch nicht mehr, und mit der Erklärung, der Erfüllung ihres Endziels einen großen Schritt näher gekommen zu sein, ging der Klausenburger Unionslandtag zu Ende.

Die Autonomie Siebenbürgens hörte mit diesem Schritt tatsächlich auf zu bestehen. Nicht allein der Druck der siebenbürgisch-ungarischen politischen Kräfte hatte die erneute Einführung der Union durchgesetzt, sondern sie war zugleich eine unentbehrliche Voraussetzung für den Erfolg der auf Stabilisierung der Monarchie ausgerichteten Ausgleichsverhandlungen. Einen großen {550.} Anteil daran hatte freilich die stärkste politische Kraft Siebenbürgens, das ungarische liberale Lager, welches dadurch verhindern konnte, daß entsprechend der zentralistischen Pläne des Reiches Siebenbürgen als autonome Einheit, in erster Linie gegenüber Ungarn, „stabilisiert” würde.

Die Wiederherstellung der Union ermöglichte es Siebenbürgen, sich nun bereits nicht mehr als arme Grenzprovinz, sondern als Teil eines größeren, sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich und politisch höher entwickelten Mutterlandes in die Habsburger-Monarchie zu integrieren und über diese, die gerade im Begriff war, den Weg ihrer kapitalistischen Entwicklung einzuschlagen, an den Wachstumsprozessen der europäischen Wirtschaft teilzuhaben.

Die Zukunft mußte entscheiden, ob sich im Rahmen der Union ein genügend großer Spielraum für die kulturelle und politische Entwicklung der Nationen ergeben würde, um unter den bereits günstigeren Bedingungen den historisch entstandenen und seit geraumer Zeit stark belastenden wirtschaftlich-gesellschaftlichen Rückstand aufzuholen.